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FWinkler

Muss ich wirklich zweimal zum Notar?

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Grüezi zusammen,

ich habe eine Frage an die Community.

Meine Situation ist folgende: Ich möchte ein Haus kaufen und habe einen Verkäufer gefunden, der aber den ersten Notartermin überspringen will, da wir bereits privat einen Vorvertrag gemacht hätten. Nun ist meine Bank jedoch der Ansicht, dass ein Notarvertrag notwendig ist, um mir einen Kredit geben zu können.

Ich bin verwirrt und weiss nicht, was ich glauben soll.

FWinkler

 

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Sehr geehrter FWinkler,

als Notar möchte ich Ihre Bedenken bezüglich des Immobilienkaufs gerne aufgreifen und Ihnen ausführlich erläutern, warum eine notarielle Beurkundung für den Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie zwingend erforderlich ist.

Zunächst einmal sollte man wissen, dass der Kauf einer Immobilie eine langfristige Investition darstellt, bei der es um viel Geld geht. Daher ist es nur allzu verständlich, dass man als Käufer auf eine rechtliche Absicherung setzt. Der Notar als unabhängiger und neutraler Rechtsvertreter hat dabei eine wichtige Rolle zu spielen.

Der Notar hilft Ihnen dabei, sämtliche Details des Kaufvertrags genau festzulegen, etwa den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten, die Übergabe des Objekts sowie etwaige Zusicherungen und Haftungen. Dabei werden alle Fragen und Unklarheiten im Vorfeld geklärt, sodass es im Nachhinein zu keinen Unstimmigkeiten kommen kann.

Wichtig zu wissen ist auch, dass der Notar verpflichtet ist, sämtliche rechtlichen Aspekte des Kaufvertrags zu prüfen, bevor er diesen beurkundet. Hierzu gehört etwa die Überprüfung des Grundbuchs und etwaiger Belastungen oder Lasten, die auf dem Objekt liegen. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie als Käufer ein belastungsfreies Objekt erwerben und keine bösen Überraschungen erleben werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Aufteilung der Kosten, die für den Kauf anfallen. Hierzu gehören etwa die Grunderwerbsteuer, die Notarkosten, die Kosten für die Grundbuchänderung sowie die Maklercourtage. Der Notar hilft Ihnen dabei, eine faire Aufteilung dieser Kosten zwischen Käufer und Verkäufer zu finden.

Zusammenfassend kann man sagen: Ohne eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags kann es zu erheblichen rechtlichen Problemen kommen. Eine solche Beurkundung bietet Ihnen als Käufer eine umfassende rechtliche Absicherung, während der Notar als unabhängiger Rechtsvertreter dafür sorgt, dass sämtliche Details des Kaufvertrags fair und transparent verhandelt werden.

Abschliessend empfehle ich Ihnen dringend, Ihrem Verkäufer zu sagen, dass Sie auf einem notariellen Vertrag bestehen. Eine solche Forderung ist absolut berechtigt und sollte von einem seriösen Verkäufer anerkannt werden.

Viele Grüsse,

Nicola

 

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Guten Tag, FWinkler!

Ihre Bank hat hier recht. Damit Sie einen Kredit bekommen können, benötigen Sie einen Kaufvertrag, der beim Notar gemacht wurde. In diesem Vertrag steht dann alles Notwendige drin und gibt auch Sicherheit.

Andererseits kannst du gut argumentieren, dass der Vorvertrag genügt. Hier ist bereits schriftlich festgehalten, dass Käufer und Verkäufer den Deal machen wollen und welche Verfügungsberechtigung über das Haus besteht.

Formal ist man damit zwar noch nicht der Besitzer, das ist beim Kaufvertrag dann der Fall, jedoch gibt es hier bereits eine Absicherung.

Beste Grüsse,

Stephan

 

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Liebe Community,

mir ist noch etwas eingefallen, was ich ergänzen möchte. Sollte bei FWinkler bereits ein Vorvertrag existieren, könnte es sein, dass hierbei bereits ein Entgelt, das sogenannte Handgeld, vereinbart wurde. Dieses dient zur Absicherung des Verkäufers und kann bedeuten, dass man es verliert, sollte man sich gegen den Kaufvertrag entscheiden.

Es kann sich dabei um eine Summe von einigen Tausend Franken handeln, sodass es sich lohnen kann, das Thema noch einmal anzusprechen. Eventuell ist es möglich, das Handgeld als Anzahlung auf den Kaufpreis geltend zu machen. Das sollte man jedoch vorher klären.

Mit freundlichen Grüssen,

Nessio

 

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