Nessio Geschrieben May 13, 2023 Melden Share Geschrieben May 13, 2023 Hallo zusammen, Ich hatte neulich ein Problem mit Schäden im Endausbau meines Hausbaus. Die Schäden waren an den Wänden, Hicke in den Türrahmen und Kratzer in der Badewanne. Hat jemand von euch ebenfalls solch ein Problem gehabt und wenn ja, wie habt ihr es gelöst? Ich spreche hier von einem direkten Auftragsverhältnis mit dem Handwerker, nicht über einen Generalunternehmer. Eventuell könnte man die Situation auch mit dem Architekten beziehen, obwohl ich fürchte, dass dies in meinem Fall nicht in Frage kommt. Ich hatte keine Anhaltspunkte, wer die Schäden verursacht hatte. Deshalb frage ich mich, ob ich einfach die Reparaturkosten von der Rechnung des Handwerkers abziehen kann, wenn ich annahm, dass sie von ihm verursacht wurden oder er zu dieser Zeit im Haus gearbeitet hat? Bin gespannt auf eure Antworten und Erfahrungen. Viele Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 13, 2023 Melden Share Geschrieben May 13, 2023 Hallo Nessio, ich hatte vor einigen Monaten ein ähnliches Problem wie du. Ich hatte Handwerker in meinem Haus, um einige Reparaturen durchzuführen, aber als ich nach ihnen suchte, nachdem sie gegangen waren, bemerkte ich, dass sie einige Schäden verursacht hatten. Ich war sehr besorgt darüber, was ich tun sollte, weil ich nicht wusste, ob ich das Recht hatte, die Kosten für die Reparatur der Schäden vom Handwerker abzuziehen. Die beste Lösung in einer solchen Situation ist immer, solche Dinge im Voraus zu klären. Es ist wichtig, dass Sie mit dem Handwerker sprechen und klarstellen, wer für Schäden verantwortlich ist, die beim Arbeiten in Ihrem Haus entstehen. Wenn Sie jedoch wie ich vergessen haben, dies im Voraus zu klären, gibt es immer noch eine Möglichkeit, das Problem zu lösen. Ich beschloss, den Handwerker direkt anzurufen und ihm zu sagen, was passiert war. Ich erklärte ihm, dass ich Schäden an meinem Eigentum festgestellt hatte und dass ich dachte, dass er dafür verantwortlich war. Zu meiner Überraschung war er sehr kooperativ und bereit, mit mir zusammenzuarbeiten, um das Problem zu lösen. Wir vereinbarten, uns zusammenzutun und die Schäden zu begutachten. Wir gingen durch jeden Raum und jeder schrieb alles auf, was repariert werden musste. Dann berechneten wir die Kosten, um die Schäden zu reparieren, und ich erklärte mich bereit, den Handwerker zu bezahlen, um die Schäden zu reparieren. Es ist wichtig zu erwähnen, dass es nicht legal ist, ohne vorherige Absprache mit dem Handwerker die Kosten für Schäden abzuziehen. Der Handwerker hat immer das Recht auf Reparatur und muss das Recht haben, Mängel selbst zu beheben. Ohne eine vorherige Absprache sind solche Zahlungen einseitig und können eine rechtliche Auseinandersetzung auslösen. Ich würde Ihnen daher empfehlen, mit dem Handwerker zusammenzuarbeiten und die Schäden zu beheben. Indem Sie sich an die Regeln halten und mit dem Handwerker zusammenarbeiten, können Sie sicherstellen, dass das Problem schnell und korrekt gelöst wird. Ich hoffe, dass das hilfreich war. Wenn Sie weitere Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, lassen Sie es mich bitte wissen. Herzliche Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 13, 2023 Melden Share Geschrieben May 13, 2023 Hey Nessio, ich habe ähnliche Schäden gehabt! Mein Tipp wäre, mit dem Handwerker eine Hausbegehung durchzuführen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Am besten ist es, wenn du vor Arbeitsbeginn alle Details mit dem Handwerker oder dem Architekten klärst. Wenn dies nicht möglich ist, finde ich den Rat von Nicola sehr hilfreich. Alles Beste, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 13, 2023 Melden Share Geschrieben May 13, 2023 Hallo Nessio, selbst wenn der Handwerker nicht die Schäden verursacht hat oder sogar ein anderer Handwerker beteiligt war, kann er aufgrund seiner Haftung für die ordnungsgemässe Durchführung des Unterauftrags dazu verpflichtet sein, den Schaden zu reparieren. Es geht darum, dass der Handwerker Verantwortung für die ordnungsgemässe Durchführung seiner Arbeit trägt und wenn er es versäumt hat, diese Verantwortung zu übernehmen, müssen Sie ihn daran erinnern. Und wenn es tatsächlich der Handwerker war, ist dies eine weitere Bestätigung dafür, dass Sie nichts ohne Absprache mit ihm tun sollten. Schliesslich möchten Sie ja in Zukunft wieder in der Lage sein, Handwerker um Hilfe zu bitten. Freundliche Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...