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Swiss.Stephan

Wer übernimmt die Mietzinsdoppelbelastung bei einem Neubau-Brand?

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Hallo zusammen,

leider ist unser fast fertig gestelltes neues Haus letzte Woche in Brand geraten. Die Feuerwehr kam zwar schnell, aber es war zu spät und das Haus ist nicht mehr bewohnbar. Wir sollten Ende Juli einziehen, aber jetzt wird das mindestens drei Monate später.

Das Problem ist, dass wir ab August zusätzlich zum Mietzins noch die Hypothekarzinsen für das Haus zahlen müssen, das wir schon seit einiger Zeit nicht mehr bewohnen können. Wir stehen jetzt also vor einer Mietzinsdoppelbelastung. Die Gebäudeversicherung will das nicht zahlen.

Weiss jemand hier, wer eigentlich dafür verantwortlich ist, diese Beträge zu übernehmen? Kann ich das von meiner Haftpflichtversicherung verlangen? Oder von dem Handwerker, der den Brand verursacht hat?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Liebe Grüsse,

Stephan

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Sehr geehrter Stephan,

ich habe von Ihrer unglücklichen Situation gehört und möchte Ihnen gerne etwas weiterhelfen. Als langjähriger Mitarbeiter in der Baubranche habe ich schon einige Kunden gehabt, die ähnliche Probleme hatten wie Sie aktuell.

In der Regel ist es der Handwerker selbst, der für den entstandenen Schaden sowie die daraus resultierenden Kosten aufkommen muss. Wenn Sie beispielsweise einen Elektriker engagiert haben, der dann einen Fehler macht und dadurch ein Feuer ausgelöst wird, wird seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Sollte der Schaden bereits gemeldet worden sein, wird die Versicherung des Handwerkers sicherstellen, dass alle Kosten erstattet werden. Das bedeutet, dass Sie nicht für den Schaden des Handwerkers aufkommen müssen - er sollte Ihnen das Geld zurückerstatten, das Sie bezahlt haben, um seine Arbeit ausführen zu lassen.

Das Gleiche gilt auch für andere Handwerker wie zum Beispiel Maurer, Zimmermänner oder Maler. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Versicherung der Handwerker hat, können Sie ihn einfach nach dem Versicherungsschein fragen.

Darüber hinaus gibt es auch andere Möglichkeiten, den entstandenen Schaden geltend zu machen. Eine weitere Option ist die Hausratversicherung, wenn beispielsweise Einrichtungsgegenstände durch den Schaden zerstört wurden. Auch hier ist es ratsam, mit der Versicherung zu sprechen und abzuklären, welchen Schutz sie bietet.

Es gibt ausserdem die Möglichkeit, Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen, sollten Sie nicht zufriedenstellend behandelt werden. Ein Anwalt kann mit Ihnen die rechtlichen Optionen durchgehen und Ihnen leiten, wie Sie vorgehen sollten.

Es ist wichtig, dass Sie sich nicht scheuen, auf den Schaden aufmerksam zu machen und Ihre Rechte geltend zu machen. Je eher Sie handeln, desto höher sind Ihre Chancen, erfolgreich zu sein.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,

Nicola

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Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Hallo Stephan,

ich kann verstehen, dass Sie in dieser Situation verärgert sind. Es ist jedoch wichtig, die Umstände des Brands genauer zu verstehen. Ich denke, es könnte schwierig sein, eine Entschädigung von der Haftpflichtversicherung des Handwerkers zu erhalten, wenn das Feuer durch eine Unachtsamkeit Ihrerseits oder anderer Beteiligter verursacht wurde.

Vielleicht möchten Sie auch Ihre eigene Hausratversicherung überprüfen, um zu sehen, ob sie eine Mietkostenversicherung anbietet, die die Kosten decken kann, wenn Sie aufgrund von Schäden nicht in Ihre Wohnung einziehen können.

Glauben Sie, dass der Handwerker oder einzelne Arbeiter fahrlässig gehandelt hat? Wenn ja, sollten Sie diesen Punkt unbedingt erwähnen, wenn Sie bei der Haftpflichtversicherung des Handwerkers eine Entschädigung beantragen, damit es schneller geht.

Ich hoffe, dass es Ihnen gelingt, diese Situation zu lösen und dass Sie bald in Ihr Zuhause einziehen können.

Freundliche Grüsse,

Nessio

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Hi Stephan,

ich denke, es ist wichtig zu beachten, dass mögliche Zahlungen in Zusammenhang mit der Verzögerung des Einzugs zeitlich begrenzt sind. Sie können daher die Differenz zwischen der vereinbarten Miete und dem tatsächlichen Wert der Wohnung verlangen, falls diese unterschiedlich sind. Dies sollte jedoch nur für den Zeitraum der Verzögerung gelten.

Wenn der Handwerker für den Schaden verantwortlich ist, können Sie auch die entgangenen Mieteinnahmen von ihm fordern. Wenn Sie eine Hypothek aufgenommen haben oder planen, eine aufzunehmen, können Sie prüfen, ob Ihr Finanzinstitut eine Versicherung gegen unvorhergesehene Ereignisse wie Feuer und Diebstahl anbietet. Wenn nicht, können Sie als Eigentümer eine Versicherung dafür abschliessen.

Vielleicht hilft Ihnen diese Informationen weiter.

Viele Grüsse,

FWinkler

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Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

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