Nessio Geschrieben May 13, 2023 Melden Share Geschrieben May 13, 2023 Hallo zusammen, Ich habe eine Frage zum Thema pauschalisierte Angebote im Bauvertrag. Wir haben bei unserem Generalunternehmer für einige Arbeiten, darunter auch die elektrischen Storen, eine Pauschalofferte erhalten. Aufgrund der Pauschalvereinbarung wurde uns ein Gesamtbetrag berechnet. Nun meldet sich unser Verkäufer und behauptet, dass er bei dieser Offerte nur das Wohnzimmer im Auge gehabt hätte. Er behauptet nun, dass er die zusätzlichen Kosten aus eigener Tasche decken müsste, wenn wir nicht zustimmen, diese selbst zu zahlen. Nun kommt mir die Frage, wer eigentlich für diese Zusatzkosten aufkommen muss. Schliesslich hat der Generalunternehmer wie auch wir den Vertrag unterzeichnet und die Offerte wurde nicht nur für das Wohnzimmer, sondern für alle Zimmer ausgegeben. Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung. Grüsse Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 13, 2023 Melden Share Geschrieben May 13, 2023 Hey Nessio, Ich verstehe, dass du Bedenken wegen einer Pauschalofferte im Bauvertrag hast. In einem ähnlichen Fall hatte ich die Gelegenheit, an einem Gespräch mit dem Verkäufer, einem Anwalt und einem Sachverständigen teilzunehmen. Hierbei haben wir uns mit der Formulierung der Pauschalofferte im Bauvertrag beschäftigt. Ich möchte dir gerne die Ergebnisse unseres Gesprächs mitteilen: Wenn die Pauschalofferte im Bauvertrag klar und eindeutig in allen Details angegeben ist und keine Einschränkungen in Bezug auf die Leistung oder das Volumen gemacht wurden, ist sie verbindlich. Das bedeutet, der Vertragspartner muss für alle im Vertrag angegebenen Arbeiten haften, egal ob höhere Kosten entstehen oder der Aufwand grösser ist, als ursprünglich veranschlagt wurde. Wenn jedoch Einschränkungen in Bezug auf die Leistung oder das Volumen der Arbeiten gemacht wurden, ist die Pauschalofferte nur für diese konkrete Arbeit verbindlich. In diesem Situation kann es sein, dass für weitere Arbeiten weitere Vereinbarungen erforderlich sind. Ein Beispiel hilft, diese Sachlage besser zu verstehen: Stellen wir uns vor, wir möchten einen Garten anlegen lassen. Im Vertrag steht, dass die Pauschalofferte für die Arbeiten am Garten verbindlich ist. Wenn nun festgestellt wird, dass ein zusätzlicher Aufwand, wie z.B. das Entfernen von Baumwurzeln, erforderlich ist, und dieser Aufwand im Vertrag nicht spezifiziert wurde, muss der Vertragspartner haften. Wenn jedoch im Vertrag steht, dass das Entfernen von Baumwurzeln nicht inkludiert ist, muss dafür eine zusätzliche Vereinbarung getroffen werden. Deshalb ist es sehr wichtig, den ursprünglichen Vertrag genau zu prüfen, ob Einschränkungen in Bezug auf die Leistung oder das Volumen gemacht wurden. Wenn solche Einschränkungen vorhanden sind, sind diese Leistungen nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Wenn keine Einschränkungen vorliegen, empfehle ich dir, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dieser kann dir helfen festzustellen, ob eine Verbindlichkeit für die gesamten Leistungen aus der Pauschalofferte besteht. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen. Viele Grüsse, nicola_padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 13, 2023 Melden Share Geschrieben May 13, 2023 Moin Nessio, Ich kann verstehen, dass das eine nervige Angelegenheit ist. Pauschalofferten sind bindend, sofern sie im Vertrag detailliert beschrieben sind. Der Generalunternehmer kann seine Meinung nicht einfach ändern, nachdem der Vertrag abgeschlossen ist. Wir hatten ein ähnliches Problem mit einem Auftragnehmer, der versucht hat, Änderungen an unserem Vertrag vorzunehmen. Wir haben uns mit einem Anwalt beraten und unsererseits Änderungen vorgeschlagen. Ich würde dir empfehlen, dich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen und dich im Zweifelsfall von ihm beraten zu lassen. Ich denke, dass du eine ziemlich gute Chance hast, diese zusätzlichen Kosten zu vermeiden. Beste Grüsse FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 13, 2023 Melden Share Geschrieben May 13, 2023 Hallo Nessio, Auch ich hatte im letzten Jahr ähnliche Erfahrungen gemacht und stimme dem vorherigen Schreiber zu, dass du dir rechtlichen Beistand suchen solltest. Ich würde dich jedoch auch dazu anregen, eine Alternative in Betracht zu ziehen: Versuch doch mal, mit dem Verkäufer zu sprechen, um eine alternative Lösung zu finden. Es gibt möglicherweise Möglichkeiten, sich auf eine gemeinsame Lösung zu einigen, anstatt einen Anwalt zu konsultieren. Hier findest du ein Beispiel: Wenn die zusätzlichen Kosten niedrig sind, könntest du für den Betrag niedriger als der vom Fachmann geschätzte Betrag und unter der Bedingung, dass der Verkäufer die Mehrkosten selbst übernimmt, ebenfalls zustimmen. Ich glaube, dass eine Lösung gefunden werden kann, ohne dass ein Rechtsstreit nötig wird. Alles Gute! Beste Grüsse Swiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...