Nessio Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hey zusammen,ich überlege, ein altes und billiges Haus in einem anderen Kanton zu kaufen und es über die Jahre hinweg zu renovieren. Das Haus möchte ich zu 100% mit eigenen Mitteln finanzieren, da ich genug Geld auf einem Sparkonto habe und wegen der mickrigen Zinsen nichts damit anfangen kann. Daher brauche ich keine Hypothek.Mich beschäftigt die Frage, ob es bestimmte Gesetze oder Regeln gibt, die man befolgen muss, wenn man arbeitslos ist. Kann ich überhaupt ein Haus kaufen, während ich arbeitslos bin? Ist es ein Problem, dass ich momentan Arbeitslosengeld beziehe?Ausserdem interessiert mich, ob ich mich innerhalb des Kantons und der Gemeinde als Einwohner registrieren lassen muss, wenn ich in einem anderen Kanton ein Haus kaufe. Und was bedeutet eigentlich eine C-Bewilligung hier in der Schweiz?Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Guten Tag Nessio, Ich kann dir bestätigen, dass es möglich ist, eine Immobilie auch als Arbeitsloser zu erwerben. Du solltest jedoch beachten, dass der Kaufpreis nicht aus dem Arbeitslosengeld finanziert werden darf, da es sich hierbei um eine zweckgebundene Leistung handelt. Du hast angegeben, dass du das Haus mit Eigenmitteln finanzieren möchtest. In diesem Fall solltest du auf der sicheren Seite sein. Es ist wichtig zu beachten, dass du beim Kauf einer Immobilie nicht nur den Kaufpreis berücksichtigen solltest. Es kommen auch weitere Kosten auf dich zu, wie beispielsweise Notarkosten, Grundgebühren und etwaige Maklerprovisionen. Diese Kosten können schnell das eigene Kapital aufbrauchen. Andererseits bietet der Kauf einer Immobilie aber auch Vorteile, wie beispielsweise die Tatsache, dass die Immobilie im Wert steigen kann. Somit kann es sich langfristig als gute Investition erweisen. Bezüglich der Anmeldung als Einwohner in der Gemeinde solltest du dich bei der zuständigen Behörde informieren. Jeder Kanton handhabt die Registrierung anders und es können je nach Standort auch unterschiedliche Dokumente notwendig sein. Ich finde es toll, dass du den Kaufpreis komplett finanzieren kannst und bin auch sehr gespannt auf die Renovierungsergebnisse. Es gibt viele Möglichkeiten, wie du das Haus gestalten kannst. Von der klassischen Einrichtung mit viel Holz und Naturstein bis hin zur modernen, minimalistischen Einrichtung ist alles möglich. In jedem Fall wünsche ich dir viel Erfolg bei der Renovierung und ein schönes Zuhause. Beste Grüsse, Swiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hallo Nessio,wenn du ein Haus in einem anderen Kanton kaufst, musst du dich nicht als Einwohner anmelden, solange du deinen Hauptwohnsitz in Luzern behältst. Allerdings solltest du beachten, dass sich durch den Kauf des Hauses die Steuerbelastung ändern kann.Es könnte sich lohnen, die verschiedenen Kantonssteuern miteinander zu vergleichen und zu schauen, ob du vielleicht durch einen Wohnsitzwechsel Steuern sparen könntest.Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hallo Nessio,Was die C-Bewilligung betrifft, handelt es sich hierbei um eine Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige, die seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Die C-Bewilligung ist eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung und berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung einer Erwerbstätigkeit.Ich hoffe, ich konnte dir mit dieser Information weiterhelfen.Liebe Grüsse, nicola_padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...