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nicola_padinatos

Unsicherheit bei Projektvereinbarung für EFH-Bau

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Liebe Community,

ich plane den Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Herbst 2024. Mit einem Generalunternehmer (GU) aus meiner Region habe ich bereits gesprochen und ich denke, dass er ein guter Kandidat für meinen Bau ist. Allerdings hat er mir jetzt eine Projektvereinbarung vorgelegt, die mir etwas Bauchschmerzen bereitet.

nicola_padinatos, als Bauherrin, und Firma, als Generalunternehmung, vereinbaren hiermit ein EFH mit Doppelgarage auf Parzelle... zu erstellen. Kosten: Total Anlagekosten ca. 850'000 Fr. Baukosten: ca. 558'500 Fr. Nebenkosten: ca. 95'000 Fr. Bauland: ca. 196'500 Fr. Ausführungsdaten approximativ:
ca. Frühjahr 2010 Vorprojekt
ca. Sommer 2010 Baueingabe
ca. Spätsommer 2010 Baubeginn
ca. Frühjahr 2011 Bezug.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich diese Vereinbarung unterschreiben soll. Ich habe das Vorprojekt nicht gesehen und es gibt keine Offerte oder weitere Zahlen. Was ist, wenn das Vorprojekt unseren Vorstellungen nicht entspricht oder wenn uns etwas an der Vereinbarung mit dem GU nicht passt?

Kann ich rechtlich von der Vereinbarung zurücktreten oder ist es normal, dass so eine Vereinbarung unterzeichnet wird? Ich möchte auf jeden Fall das Vorprojekt von dem GU erstellen lassen.

Ich habe einfach Angst, dass am Ende für dieses Geld eine Hundehütte mit Doppelgarage auf unserer Parzelle steht.

Was würdet ihr mir raten?

Vielen Dank im Voraus für eure Tipps!

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Hallo Nicola,

ich kann deine Unsicherheit bezüglich des Bauprojekts gut verstehen. Schliesslich handelt es sich um eine bedeutende Investition, die du tätigen wirst. Es ist jedoch völlig normal, dass vor Beginn des Baus eine Projektvereinbarung unterzeichnet wird.

 

Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen, empfehle ich dir, unbedingt Änderungen an der Vereinbarung mit dem Generalunternehmer (GU) schriftlich festzuhalten. Hierbei könntest du beispielsweise anmerken, dass Änderungen an der Vereinbarung während des Bauprojekts in Absprache mit dir als Bauherrn erfolgen müssen.

Ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist das Erstellen eines Vorprojekts durch den GU. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen kostenfreien Service, mit dem sich der GU zunächst einen umfassenden Überblick über die Umsetzung des Projekts verschafft. Hierbei werden sämtliche Anforderungen mit dir abgestimmt und ein konkreter Plan zur Umsetzung erstellt.

Zusätzlich empfehle ich dir jedoch auch, dir weitere GU als potenzielle Partner ins Boot zu holen. Nimm dir die Zeit, um die Angebote der verschiedenen Anbieter sorgfältig zu prüfen und miteinander zu vergleichen. Hierbei solltest du nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf die Referenzen des GU und die Erfahrung, die dieser bereits in vergleichbaren Bauprojekten gesammelt hat.

Wenn du kein Experte auf diesem Gebiet bist, solltest du dich idealerweise von einem unabhängigen Sachverständigen unterstützen lassen. Dieser kann dir dabei helfen, die Angebote der verschiedenen GU objektiv zu bewerten und die für dein Projekt am besten geeignete Lösung zu finden.

In jedem Fall solltest du jedoch darauf achten, dass sämtliche Vereinbarungen und Absprachen mit dem GU schriftlich festgehalten werden. Hierbei handelt es sich um einen bedeutenden Schutzmechanismus, der dir im Fall von Unstimmigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten helfen kann.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass du bei der Wahl eines Generalunternehmers für dein Bauprojekt äusserst sorgfältig vorgehen solltest. Nimm dir die Zeit, um verschiedene Angebote einzuholen und miteinander zu vergleichen. Schliesse sämtliche Vereinbarungen schriftlich ab und achte darauf, dass sämtliche Änderungen in Absprache mit dir als Bauherrn erfolgen. Wenn du dich an diese Grundsätze hältst, steht einem erfolgreichen Bauprojekt nichts mehr im Wege.

Alles Gute dir!

Nessio

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Hallo Nicola!

Ich denke, es ist eine vernünftige Idee von dir, eine Projektvereinbarung mit dem GU abzuschliessen. Dadurch wird sichergestellt, dass du und der GU sich auf die spezifischen Details und Bedingungen des Projekts einigen und dass keine Missverständnisse entstehen.

 

Eine Möglichkeit, um sicherzustellen, dass das Vorprojekt deinen Erwartungen entspricht, ist, eine detaillierte Spezifikation und ein detailliertes Design zu erstellen, damit der GU genau weiss, was du willst. Darüber hinaus solltest du jede Änderung an der Spezifikation oder dem Design prüfen, bevor sie implementiert werden.

Es ist vollkommen normal, dass es während des Baus zu Unvorhersehbarkeiten kommt und Änderungen vorgenommen werden müssen, aber die meisten GU sollten in der Lage sein, Änderungen in Echtzeit vorzunehmen und den Kunden durch jeden Schritt des Prozesses zu führen.

Beste Grüsse,

Stephan

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Hallo Nicola!

Eine Sache, auf die du achten solltest, ist der Vertragsinhalt. Du solltest sorgfältig prüfen, welche Verpflichtungen du und der GU in der Projektvereinbarung eingehen. Die Vereinbarung sollte auch Regelungen für den Fall enthalten, dass eines oder beide Seiten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können.

 

Darüber hinaus solltest du prüfen, ob der GU alle notwendigen Versicherungen hat, um das Projekt abzusichern, falls etwas schief geht. Glücklicherweise ist es in der Schweiz obligatorisch, dass Generalunternehmer eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen, die sie vor Schadenersatzansprüchen schützt.

Du könntest auch eine umfassende Checkliste durchgehen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte unternommen wurden, bevor der Bau beginnt.

Hoffentlich hilft dir das bei deiner Entscheidung und gibt dir mehr Sicherheit bei deinem bevorstehenden Projekt.

FWinkler

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