Nessio Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hallo zusammen,vor Kurzem wurden meine Küche und mein Bad in meiner Mietwohnung vom Vermieter renoviert. Dabei wurde natürlich eine Menge Staub und Dreck verursacht. Nun habe ich erfahren, dass es angeblich meine Aufgabe als Mieter ist, die Wohnung nach der Renovierung wieder sauber zu machen. Kommt mir das richtig vor?Gibt es hier vielleicht Leute, die sich besser im Schweizer Mietrecht auskennen und mir weiterhelfen können? Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen und Antworten freuen.Liebe Grüsse,Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hey Nessio, Wenn du in der Schweiz eine Wohnung mietest, gibt es klare Richtlinien, wer für welche Kosten verantwortlich ist. Einer der wichtigsten Punkte betrifft die Renovierung und Reinigung der Wohnung bei Auszug. Hier muss der Vermieter die Kosten übernehmen, nicht der Mieter. Sollte dein Vermieter das anders sehen, solltest du ihm das Schweizer Mietrecht vorlegen und auf das Obligationenrecht verweisen. Ein wichtiger Artikel in diesem Kontext ist der Artikel 260a Absatz 1 des Schweizerischen Obligationenrechts. Hier steht unmissverständlich, dass der Vermieter "die Kosten für Schönheitsreparaturen" tragen muss. Doch was sind Schönheitsreparaturen in diesem Zusammenhang? Als Schönheitsreparaturen gelten alle Arbeiten, die der Wohnung ein ästhetisches Erscheinungsbild verleihen und sie in einen ordentlichen Zustand bringen. Darunter fallen zum Beispiel das Streichen von Wänden und Decken, das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden oder das Auswechseln von Fliesen. Diese Arbeiten sind in der Regel nötig, um die Wohnung wieder in einen vertragsgemässen Zustand zu versetzen. Dabei ist zu beachten, dass Schönheitsreparaturen nicht in jedem Fall erforderlich sind, sondern nur dann anfallen, wenn dies im Mietvertrag explizit festgehalten wurde. Was die Reinigung angeht, so ist der Vermieter auch hier in der Pflicht. Gemäss Artikel 260a Absatz 3 muss er "die notwendige Reinigung der Wohnung" übernehmen. Darunter versteht man eine Grundreinigung der Räumlichkeiten, die auch schwer zugängliche Bereiche wie zum Beispiel Fensterrahmen, Heizkörper oder Türen umfasst. Dabei kann der Vermieter aber nicht verlangen, dass die Wohnung in einem besseren Zustand hinterlassen wird, als sie bei Einzug war. Auch hier gilt: Was im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Vermieter auch nicht fordern. Warum ist das so wichtig? Weil Renovierungs- und Reinigungskosten in der Regel sehr hoch ausfallen können und daher für Mieter eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen können. Daher ist es wichtig, sich auf die gesetzlich festgelegten Regelungen zu berufen, um hier klare Verhältnisse zu schaffen. Insgesamt lässt sich sagen, dass der Vermieter für die Kosten von Schönheitsreparaturen und notwendiger Reinigung der Wohnung verantwortlich ist. Sollte er versuchen, hier Kosten auf den Mieter abzuwälzen, solltest du ihm auf das hiesige Mietrecht und das Obligationenrecht verweisen. So kannst du vermeiden, dass du unverschuldet für Kosten aufkommen musst, die eigentlich der Vermieter zu tragen hat. Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hi Nessio, ich kann Stephan nur zustimmen. Es ist die Aufgabe des Vermieters, die Wohnung nach einer Renovierung wieder in einen bewohnbaren und sauberen Zustand zu bringen. Wenn dein Vermieter das nicht macht oder dir sagt, dass du das machen musst, solltest du dich an einen Anwalt wenden oder beim Mieterschutz nachfragen. Ich hoffe, dass du schnell eine Lösung findest. Beste Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Ich hatte kürzlich ein ähnliches Problem. Mein Vermieter hat die Wohnung renoviert und wollte, dass ich die Reinigung übernehme. Ich habe dann mit ihm darüber gesprochen und ihn an Artikel 260a des Obligationenrechts erinnert. Er hat danach eingewilligt, die Reinigung selbst zu übernehmen. Aber ich denke, dass man als Mieter auch darauf achten sollte, die Wohnung während der Renovierung sauber zu halten. Man könnte beispielsweise die Türen der anderen Zimmer schliessen oder nach der Arbeit den Staub ein bisschen wegfegen. Dann bleibt am Ende nicht so viel Arbeit übrig. Alles Gute, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...