Nessio Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hallo zusammen, ich bin neu hier und freue mich, an euren Erfahrungen teilhaben zu können. Vor einem Jahr ist mein Vater verstorben und meine Mutter möchte nun das Elternhaus an mich übergeben. Ich habe sechs Geschwister und würde sie gerne auszahlen, inklusive einem fairen Anteil für meine Mutter. Mir wurde gesagt, dass ich 20% des Verkehrswerts beim Kauf abziehen könnte. Ist das tatsächlich korrekt? Welche weiteren Abzüge sind möglich? Herzliche Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Sehr geehrter Nessio, als ehemaliger Immobilienmakler kann ich Ihnen bestätigen, dass es für Immobilienerben Steuervergünstigungen gibt. Eine Erbschaft oder Schenkung innerhalb der Familie kann eine Steuereinsparung von bis zu 20% des Verkehrswerts - bis maximal CHF 100'000 - zur Folge haben. Es gibt auch weitere steuerliche Vorteile wie die Befreiung von der Handänderungssteuer. Allerdings variieren die Regelungen von Kanton zu Kanton. Besuchen Sie die zuständige Behörde Ihres Kantons, um die genauen Regelungen zu erfahren. Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Der Verkehrswert Ihres Elternhauses beträgt CHF 1'500'000. Wenn Ihre Mutter ihre Hälfte des Hauses steuerfrei an Sie übergibt, bleiben noch CHF 750'000 übrig. Der höchstmögliche Betrag von CHF 100'000 kann bis zu einem Verkehrswert von CHF 1'000'000 steuerfrei übertragen werden. Der verbleibende Betrag von CHF 650.000 wird abzüglich 20% von CHF 500.000 berechnet. Der abzugsfähige Betrag wäre CHF 550'000. Je nach Kanton zahlen Sie auf diesen Betrag eine Schenkungssteuer. Teilen Sie uns mit, wo sich das Haus befindet, um die genauesten Informationen zu liefern. Zusätzlich zu den oben genannten Vorteilen gibt es weitere steuerliche Vorteile bei Immobilienerben. Zum Beispiel kann die Abzugsfähigkeit von Hypothekarzinsen genutzt werden. Im Allgemeinen ist es ratsam, einen Steuerexperten zu konsultieren, um zu erfahren, wie diese Vorteile genutzt werden können. Wenn Sie vorhaben, das geerbte Haus weiterzuverkaufen, sollten Sie auch die Steuern auf den Gewinn berücksichtigen. Darüber hinaus können Sie zur Reduzierung der Steuerbelastung auch die Abzugsfähigkeit von Instandhaltungs- und Renovierungskosten nutzen. Insgesamt gibt es viele steuerliche Vorteile für Immobilienerben. Allerdings variieren sie je nach Standort. Sie sollten daher die zuständige Behörde Ihres Kantons aufsuchen, um die genauen Bedingungen und Vorteile zu erfahren. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hoi Nessio, ich kann dir bei deiner Frage leider nicht weiter helfen, aber ich muss zugeben, dass ich beeindruckt bin, dass du das Elternhaus kaufen und die Geschwister auszahlen möchtest! Nicht jeder würde diesen Schritt gehen. Es zeigt von Respekt und Verantwortung. Beste Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Lieber Nessio, ich habe eine ähnliche Situation durchgemacht, als mein Vater verstorben ist und konnte ein paar Steuervergünstigungen erhalten. Deshalb würde ich dir gerne eine weitere Option vorstellen. Ich empfehle dir, bei der Bank eine Hypothek aufzunehmen, um das Kaufpreis erforderliche Kapital zum Erwerb des Elternhauses zu finanzieren. Da die Finanzierungskosten als Schuldzinsen (inklusive Hypozinsen) vollumfänglich von den steuerbaren Miet- oder Pachteinnahmen abgezogen werden können, kannst du so die Steuerzahlungen senken. Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...