Nessio Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hallo zusammen, ich hätte eine Frage bezüglich der Renovierung von unserem Stockwerkeigentum und wie sich Eigenleistungen auf den Kaufpreis auswirken. Ich habe recherchiert und einiges gelesen, aber ich habe noch nicht alle Antworten gefunden, auf die ich hoffe. Vorab einige Infos: Mein Vater ist Schreiner und ich habe einen Elektromonteur-Ausbildung absolviert. Ich möchte den Boden über meinen Vater beziehen und gemeinsam verlegen – mit Ausnahme der Küche. Kann ich Material und Arbeitskosten des Bodenlegers vom Kaufpreis abziehen, da meine Arbeiten im Kaufpreis enthalten sind? Auch bei Steckdosen und Schaltern würde ich gerne Selbsthilfe leisten. Wird mir dann der Verkaufspreis der fertig montierten Schalter und Steckdosen vom Gesamtpreis abgezogen, da ich sie kaufe? Ein Beispiel: Eine Steckdose kann für 20 CHF eingekauft werden, zum Preis von 35 CHF (ungemontiert) weiterverkauft werden und zum Verkaufspreis von 80 CHF (fertig montiert) angeboten werden. Müssten mir bei Eigenleistung dann die vollen Kosten von 80 CHF gutgeschrieben werden, die ich schlussendlich zahlen würde? Ich danke euch im Voraus für eure Unterstützung. Herzliche Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hallo Nessio, Ich freue mich, dass du mir deine Frage bezüglich Selbsthilfe bei Renovierungen gestellt hast. Ich habe selbst bei der Renovierung meines Hauses, zusammen mit meiner Schwester, die Architektin ist, als Schreiner Eigenleistungen eingebracht. Wir hatten im Vorfeld recherchiert und auch mit dem Verwalter gesprochen, um sicherzustellen, dass alle unsere Aktionen legitim waren. Ich kann bestätigen, dass Selbsthilfearbeiten in der Regel erlaubt und auch eine Möglichkeit sind, um den Kaufpreis zu senken. Allerdings muss man dabei ein paar wichtige Dinge beachten. Zunächst einmal muss man den Verwalter informieren, denn er ist dafür zuständig, die berechtigten und nachvollziehbaren Selbsthilfekosten vom Kaufpreis abzuziehen. Es ist auch wichtig zu wissen, dass Materialkosten durch Quittungen belegt werden müssen und die Arbeitsleistung mittels Stundenrapport oder einem anderen Nachweis nachgewiesen werden muss. Es ist also eine gute Idee, alle Quittungen und Nachweise aufzubewahren, damit man später nachweisen kann, welche Kosten angefallen sind. Es ist auch wichtig zu beachten, dass nicht alle Arbeiten als Selbsthilfe betrachtet werden können. Zum Beispiel sind Arbeiten, die eine besondere Ausbildung oder Erfahrung erfordern, normalerweise nicht erlaubt. Wenn man sich nicht sicher ist, ob eine bestimmte Arbeit als Selbsthilfe betrachtet werden kann, sollte man sich immer an den Verwalter wenden und ihn um Rat fragen. Ich empfehle dir, mit deinem Verwalter zu sprechen und zu klären, wie genau die Regelungen bezüglich Selbsthilfe bei eurem Stockwerkeigentum aussehen. Normalerweise sollte das kein Problem sein, solange die Kosten angemessen sind und alle notwendigen Nachweise erbracht werden können. Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Liebe Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hey Nessio, ja, das sehe ich genauso. Wenn der Elektriker sagt, dass er für das Verlegen einer Steckdose 50 CHF inklusive Materialkosten verrechnet, dann darf der Kaufpreis nicht um den vollen Verkaufspreis der Steckdose erhöht werden, weil sie ja nicht mehr angekauft werden muss. Der Verwalter wird dir die genaue Vorgehensweise für euer Stockwerkeigentum bestätigen oder gegebenenfalls abweichende Informationen geben können. Suche aber unbedingt das Gespräch mit dem Verwalter und klärt vorab, welche Eigenleistungen anerkannt werden. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 14, 2023 Melden Share Geschrieben May 14, 2023 Hallo Nessio, Neben den Material- und Arbeitskosten könnten für Eigenleistungen weitere Kosten anfallen. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung können durch Eigenleistungen bei Selbsthilfeleistungen auch Haftungsrisiken entstehen, welche nicht unter dem Versicherungsschutz stehen und für welche die Stockwerkeigentümer persönlich haften müssen. Eine zusätzliche private Haftpflichtversicherung kann hierfür eine Ersparnis darstellen und ist empfehlenswert. Gruss, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...