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Swiss.Stephan

Wie gross muss ein Durchgang mindestens sein?

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Hallo alle zusammen,

Ich frage mich, ob hier vielleicht jemand die gesetzlichen Mindesthöhen für Durchgänge kennt. Zum Beispiel bei Treppenaufgängen oder Durchgängen zwischen verschiedenen Räumen. Unser GU meint, dass ein Durchgang mit einer Höhe von 1,90 Metern ausreichend ist, und er daher den Zugang von der Garage her nicht höher korrigieren kann. Ich bin mir jedoch unsicher, ob das stimmt und bevor ich weiter darauf herumreite, würde ich gerne wissen, ob es wirklich keine strikteren Bestimmungen gibt.

Danke schon im Voraus für eure Hilfe!

Stephan

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Hallo Stephan!

Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhen für Innenräume, die je nach Bundesland und Gebäudeart variieren können. In der Regel liegt die Mindesthöhe für Innenräume bei 2,30 Metern, was ausreichend Platz für eine angenehme Bewegungsfreiheit ermöglicht.

Dennoch gibt es Ausnahmefälle, die differenzierte Bestimmungen vorsehen. Ein Beispiel hierfür ist der Durchgang von der Garage ins Haus. Hier ist die Mindesthöhe nicht auf 2,30 Meter festgelegt. Allerdings ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Höhe von mindestens 1,90 Metern gewährleistet sein sollte, insbesondere wenn der Durchgang von Personen genutzt wird, die grösser als 1,90 Meter sind.

Um jedoch Klarheit über die geltenden Bestimmungen zu erhalten, empfiehlt es sich, das örtliche Bauamt zu kontaktieren. Die Fachleute vor Ort können die spezifischen Vorschriften erklären und Ihnen gegebenenfalls bei der Umsetzung in die Praxis helfen.

Ein Beispiel für die unterschiedlichen Bestimmungen bietet das Bundesland Berlin:

  • Für Innenräume gilt eine lichte Höhe von mindestens 2,30 Metern.
  • Der Eingangsbereich einschliesslich des Treppenhauses muss eine lichte Höhe von mindestens 2,10 Metern aufweisen.
  • Haustechnikräume dürfen hingegen eine geringere Deckenhöhe von mindestens 1,90 Metern haben.

Zusätzlich zu diesen Vorgaben gibt es noch weitere Bestimmungen, die je nach Bundesland und Gebäudeart unterschiedlich sein können. So können beispielsweise im Falle von Dachschrägen spezifische Vorschriften gelten. Auch bei der Renovierung und Umgestaltung von Altbauten sollten die geltenden Bestimmungen beachtet werden, um eine angemessene Wohnqualität sicherzustellen.

Es ist daher unerlässlich, sich bei den zuständigen Behörden über die aktuellen Vorschriften zu informieren und bei Planungen und Durchführungen von Bauvorhaben diese strikt einzuhalten.

Mit freundlichen Grüssen,

FWinkler

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Hi,

ich stimme FWinkler zu, dass Sie vorsichtshalber unbedingt Kontakt mit Ihrem zuständigen Bauamt aufnehmen sollten. Von dem bisschen, dass ich aber weiss, kann ich aber sagen, dass eine Höhe von 1,90 Metern definitiv nicht die Mindesthöhe sein kann.

Zuallererst einmal gibt es ein Mindestmass an Sicherheit, das geboten sein muss. Wenn ihr GU, der ja ein Eigeninteresse hat, die Dinge möglichst kosteneffizient zu bauen, sagt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe von 2,30 Metern nicht notwendig ist, würde ich äusserst skeptisch sein.

Zu Ihrer Information könnten auch Sie selbst jederzeit einen anerkannten Sachverständigen hinzuziehen, der Sie umfassend beraten kann.

Alles Gute,

Nicola

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Hallo zusammen,

nur ein Hinweis zur Durchgangsbreite: Sofern der Durchgang barrierefrei gestaltet werden muss, gelten besondere Vorschriften, die mit der Mindestbreite von Türen einhergehen. Dementsprechend müssen Durchgänge im öffentlichen Bereich auch breiter angelegt werden. Hier kommt eventuell auch eine mögliche Bebauungsplanung ins Spiel.

Ich denke, das sollten Sie bei Ihrem Bauamt auch abklären.

Nessio

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