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Swiss.Stephan

Kleintierhaltung in einer Siedlung: Was erlaubt das Recht?

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Guten Tag zusammen,

Ich habe eine Frage zum Thema Kleintierhaltung in meinem Wohngebiet. In unserer Siedlung gibt es mehrere Eigenheime mit privaten und gemeinsamen Aussenflächen. Unser Nachbar hat vor kurzem ein grosses Kaninchengehege direkt neben unserem Haus aufgestellt, wo er mehrere Kaninchen hält. Das Gehege und der Holzstall sind auffällig und unansehnlich, und wir finden das störend.

Ich bin mir unsicher, ob die Kleintierhaltung in einer Wohnsiedlung erlaubt ist. Braucht der Nachbar dafür die Zustimmung der anderen Anwohner? Wie können wir sicherstellen, dass die Nutzung der Privatparzellen gewissen Bedingungen unterliegt?

Ich danke für eure Hilfe!

Viele Grüsse,

Stephan

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Hallo Stephan,

Ich verstehe, dass Sie sich über die Kleintierhaltung Ihres Nachbarns Gedanken machen. In unserer Gemeinde haben wir ähnliche Bestimmungen in Bezug auf Tierhaltung. Jeder Tierhalter ist für seine Tiere verantwortlich, einschliesslich der Sauberkeit, des Geräuschpegels und gegebenenfalls der Nachbarschaftsbelästigung.

Solange Ihr Nachbar diese Verpflichtungen erfüllt, sollte es kein Problem geben. Ich vermute, dass er keine Zustimmung von den anderen Anwohnern benötigt, es sei denn, es gibt spezifische Regeln in der Gemeindeordnung für Tierhaltung.

Wenn Sie jedoch Bedenken haben, wäre es ratsam, mit Ihrem Nachbarn zu sprechen und Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel sind. Es gibt viele Möglichkeiten, wie sie gemeinsam eine Lösung finden können.

Zum Beispiel könnte Ihr Nachbar das Tiergehege an einem anderen Ort in seinem Garten aufstellen, um weniger auffällig für Passanten zu sein. Hier sind einige weitere Lösungen, die diskutiert werden könnten:

  • Installieren von Schallschutzmassnahmen, um Lärmbelästigung zu minimieren
  • Verwendung von Geräten zur Kontrolle von Gerüchen, die von Kleintieren ausgehen können
  • Planung der Reinigung des Geheges an einem bestimmten Zeitpunkt am Tag, um Störungen zu minimieren

Ich hoffe, dass diese Vorschläge Ihnen weiterhelfen können. Bitte bedenken Sie, dass es wichtig ist, freundlich und respektvoll mit Ihrem Nachbarn zu sprechen, um eine gute Beziehung zu bewahren.

Beste Grüsse,

Nicola

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Hallo Stephan,

Du hast die Möglichkeit, in der Gemeindeordnung oder dem Baugesetz nachzusehen, ob es spezifische Bestimmungen für Kleintierhaltung in Siedlungen gibt.

Wenn es keine Bestimmungen gibt, kann der Nachbar grundsätzlich auf seiner Parzelle das machen, was er will, solange er den allgemeinen Bestimmungen und Gesetzen folgt. In deinem Fall, kannst du einen Anwalt kontaktieren, wenn du glaubst, dass die Kleintierhaltung in irgendeiner Weise gesetzwidrig ist oder dich belästigt.

Freundliche Grüsse,

Nessio

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Hallo Stephan,

Die Vogelvoliere, die du ansprichst, wäre wahrscheinlich auch wichtig zu diskutieren. Viele Vogelarten sind geschützt, und die Errichtung einer Voliere kann unter Umständen ein Gesetz verletzen, insbesondere wenn sie zum Fang von Wildvögeln eingesetzt wird.

Auf jeden Fall lohnt es sich zu prüfen, ob der Nachbar eine behördliche Genehmigung für die Errichtung des Geheges und der Voliere eingeholt hat. Wenn nicht, wäre es möglicherweise notwendig, die zuständigen Behörden zu kontaktieren und sie über die Situation zu informieren.

Ich hoffe, dies ist hilfreich.

Mit freundlichen Grüssen,

FWinkler

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