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FWinkler

Probleme mit dem Dachstuhl - was sind meine Rechte gegenüber dem Bauunternehmer?

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Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit meinem Bauunternehmer. Wir bauen eine Fläche von ca. 55qm an und er soll die Betonarbeiten und den Dachstuhl durchführen. Leider stellte sich heraus, dass das Holz für den Dachstuhl nicht wie auf der Zeichnung angegeben passt und auch nicht mit den Massen übereinstimmt, die ich mir vorgestellt hatte.

Der Unternehmer erklärte mir, dass er sich nach der alten Zeichnung vom Haus gerichtet und damit das Holz ausgemessen hat. Allerdings ist in der alten Zeichnung ein Dachüberstand von 45-50cm angegeben, während wir den Dachstuhl auf 60cm Überstand verlängert haben. Ein Zimmermann hat das nun nachgemessen und bestätigt, dass die Masse nicht passen.

Meine Frage ist nun: welche Rechte habe ich gegenüber dem Unternehmer? Muss er den Dachstuhl ersetzen oder kann ich den Preis mindern?

Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich weiterhin mit diesem Bauunternehmen arbeiten möchte, da ich nun kein Vertrauen mehr in die Sache habe. Allerdings sollte der Unternehmer den kompletten Dachstuhl machen und ich weiss nicht, wie ich jetzt vorgehen soll.

Und noch eine letzte Frage: ist es Pflicht, dass der Bauunternehmer vor Ort die Masse nehmen muss, um die Planung durchzuführen, oder kann er sich auf alte Zeichnungen beziehen?

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe.

Viele Grüsse,

FWinkler

 

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Hallo FWinkler,

es ist verständlich, dass du frustriert bist, wenn dein Bauunternehmer das Holz für deinen Projekt nicht entsprechend den von dir vorgegebenen Massen geliefert hat. In diesem Fall ist es wichtig zu wissen, dass als Kunde du bestimmte Rechte hast, gegenüber deinem Bauunternehmer.

Laut Gesetz ist dein Bauunternehmer verpflichtet, das Projekt entweder neu zu machen oder den Preis zu reduzieren, wenn das Holz nicht den vorgegebenen Massen entspricht.

Bevor du einen Anwalt einschaltest, empfehle ich dir, zunächst mit dem Bauunternehmer selbst Kontakt aufzunehmen. Versuche, deine Situation zu erklären und eine Einigung zu erzielen, die für beide Seiten zufriedenstellend ist.

Hier sind einige Tipps, wie du das Gespräch mit deinem Bauunternehmer führen kannst:

  • Sei ruhig und freundlich: Trotz deiner Frustration ist es wichtig, ruhig und höflich zu bleiben. Wenn du deinen Bauunternehmer beschuldigst oder beleidigst, könnte dies das Gespräch erschweren und eine Lösung schwieriger machen.
  • Erkläre deine Position: Erkläre deinem Bauunternehmer, warum du unzufrieden bist und was du erwartet hast.
  • Höre zu: Höre dir auch die Position deines Bauunternehmers an. Er könnte eine Erklärung haben oder dir Alternativen anbieten, die du noch nicht in Betracht gezogen hast.
  • Arbeite an einer Lösung: Versuche, eine Lösung zu finden, bei der beide Seiten zufrieden sind. Beispielsweise könntest du eine Reduzierung des Preises vorschlagen, wenn das Projekt nicht neu gemacht wird.

Wenn du mit deinem Bauunternehmer nicht in der Lage bist, eine Einigung zu erzielen, ist es ratsam, einen Anwalt um Hilfe zu bitten. Ein Anwalt kann dir helfen, die Gesetze zu verstehen und deine Rechte durchzusetzen.

Ich selbst hatte mal ein Problem mit meinem Dachdecker, der das Dach nicht korrekt repariert hatte. Ich habe ihn direkt kontaktiert und wir haben eine Lösung gefunden, bei der ich meine finanziellen Interessen gewahrt hatte und ihn als meinen Dachdecker weiterempfehlen konnte.

Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Tipps weiterhelfen konnte und wünsche dir viel Erfolg bei der Lösung deines Problems.

Grüsse,

Nessio

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Hey FWinkler,

das ist wirklich ärgerlich, aber du solltest versuchen, das Problem schnellstmöglich mit dem Bauunternehmer zu klären. Wenn du kein Vertrauen mehr in ihn hast, solltest du auf jeden Fall eine andere Firma in Betracht ziehen.

Ich würde dir empfehlen, eine offizielle Beschwerde bei der Handwerkskammer einzureichen oder die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, wenn du das Gefühl hast, dass deine Rechte als Kunde nicht beachtet werden.

Ich drücke dir die Daumen, dass du eine zufriedenstellende Lösung findest.

Viele Grüsse,

Stephan

 

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Hi FWinkler,

zum Thema Pflicht zur erneuten Vermessung: Grundsätzlich könnte man sagen, dass ein Bauunternehmer die Masse vor Ort auf jeden Fall neu aufnehmen sollte. Es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an. Wenn der Bauunternehmer beispielsweise sicher sein kann, dass es sich bei deinem Anbau um eine 1:1-Kopie eines älteren Modells handelt, das auch im Hinblick auf die Masse unverändert bleibt, könnte eine Vermessung im Einzelfall entbehrlich sein.

Trotzdem sollte der Bauunternehmer immer sorgfältig arbeiten und gewissenhaft prüfen, ob die vorhandenen Pläne und Masse wirklich mit dem Bauwerk übereinstimmen. Und wenn ein Kunde Bedenken hat, sollte das Bauunternehmen umgehend reagieren und gegebenenfalls eine erneute Vermessung durchführen.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Beste Grüsse,

Nicola

 

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