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Nessio

Forderung bei Garantiefall: Wer trägt die Kosten?

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Hallo zusammen,

ich habe vor 17 Jahren ein Hausbau mit einem renommierten Unternehmen veranlasst. Leider ist in jüngster Zeit ein Problem mit dem Fassadenputz aufgetreten. Genau genommen blättert der Putz an drei Fassaden ab, was unsagbar unschön aussieht.

Nach einer Mängelrüge und einer erfolgten Besichtigung hat sich die Situation jedoch nicht gebessert. Aus diesem Grund und um unsere Interessen zu wahren, haben wir uns dazu entschieden, einen BG BAU-zertifizierten Bauexperten zu beauftragen. Der Experte hat den Mangel nun bestätigt und wir können uns derzeit in Verhandlungen mit dem Unternehmen begrüssen.

Ich mache mir allerdings Gedanken darüber, wer die Kosten für diesen Bauexperten tragen muss. Kann das Unternehmen diese übernehmen oder müssen mein Mann und ich dazu in der Lage sein?

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe und bin sehr dankbar für eure Hinweise.

Liebe Grüsse,
Nessio

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Hallo Nessio,

es tut mir wirklich leid zu hören, dass Sie ein ärgerliches Problem hatten. Ich kann verstehen, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wer die Kosten für den Bauexperten übernimmt.

Grundsätzlich müssen Kunden normalerweise die Kosten für den Bauexperten übernehmen, da sie ihn beauftragt haben. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, insbesondere wenn es um Garantieleistungen geht.

Wenn das Problem in Ihrem Fall durch einen Fehler des Bauexperten verursacht wurde und die Garantie noch in Kraft ist, sollten Sie sich an das Unternehmen wenden. In vielen Fällen hat das Unternehmen möglicherweise eine Vereinbarung mit dem Bauexperten, in der festgelegt ist, wer für die Kosten verantwortlich ist. Wenn die Garantie jedoch in Kraft ist, liegt die Verantwortung normalerweise beim Unternehmen.

Als Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie haben ein neues Dach auf Ihrem Haus installiert. Ein paar Monate später bemerken Sie, dass es anfängt zu lecken. In diesem Fall sollten Sie den Bauexperten kontaktieren, der das Dach installiert hat. Wenn der Fehler auf einen Fehler des Bauexperten zurückzuführen ist, sollte er die Kosten für den Bauexperten übernehmen. Wenn das Unternehmen jedoch eine Garantie für das Dach bietet und der Schaden unter die Garantieleistung fällt, sollte das Unternehmen die Kosten für den Bauexperten übernehmen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jede Situation einzigartig ist und es verschiedene Faktoren gibt, die berücksichtigt werden müssen. Sie sollten sich in jedem Fall an das Unternehmen wenden und Ihre Situation schildern, um herauszufinden, wer für die Kosten verantwortlich ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Beste Grüsse,

Nicola

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Grüezi Nessio,

Es ist traurig zu hören, dass Sie ein solches Problem mit Ihrem Hausgewerk haben. Es ist jedoch sehr ermutigend, dass Sie einen Experten von BG Bau beauftragt haben. Wie bereits erwähnt, sind die Kosten für den Bauexperten normalerweise vom Kunden zu tragen. Wenn jedoch tatsächlich ein Garantiefall gegeben ist, also das Unternehmen, das das Haus errichtet hat, Schuld ist, wäre es im Interesse des Unternehmens, die Kosten für den Bauexperten zu übernehmen.

Ich hoffe, es wird bald zu einer Einigung zwischen Ihnen und dem Unternehmen kommen können.

Beste Grüsse,
Swiss.Stephan

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Hallo Nessio,

Es ist sehr begrüssenswert, dass sich der BG Bau-zertifizierte Bauexperte Ihrer Sache angenommen hat. Ich möchte anmerken, dass die Beauftragung des Experten auf keinen Fall ein Fehler war. Immerhin können gutachterliche Berichte in Fällen wie diesen das Zünglein an der Waage bei Diskussionen mit dem Unternehmen sein.

Ich hatte ein ähnliches Problem mit einer Baufirma, bei der ich mir noch nicht sicher war, ob ich einen Experten hinzuziehen sollte. Bei meinem Freund war das Problem ähnlich, und er konnte die Kosten für seinen Bauexperten zurückfordern. Dies geschah jedoch nur, weil er die Bedingungen und Modalitäten der Garantiearbeit geklärt hatte, bevor er den Experten beauftragte. Daher empfehle ich Ihnen, diese Bedingungen und Modalitäten Ihres Unternehmens sorgfältig zu prüfen, um eine Rückforderung der Kosten sicherzustellen.

Beste Grüsse,
FWinkler

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