nicola_padinatos Geschrieben May 16, 2023 Melden Share Geschrieben May 16, 2023 Mein Haus ist über 200 Jahre alt und war früher ein Restaurant. Ich plane es nun in ein Wohnhaus umzubauen und habe von meiner Wohngemeinde die Verordnung erhalten, dass ich mich im Gemeindeschutzraum einkaufen soll. Ich habe nachgelesen und gesehen, dass die Schutzraumpflicht nur für Neubauten und nicht für Umbauten gilt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Nach der Zivilschutzverordnung des Kt. GR muss man bei Neubauten Schutzplätze bauen oder sich bei der Gemeinde einkaufen. Für Wohnungen und Wohnheime sind zwei Schutzplätze pro drei Zimmer und für Spitäler, Alters- und Pflegeheime ein Schutzplatz pro Bett erforderlich. Aber wie ist es bei einem Umbau? Bruchteile von Schutzplätzen werden nicht berücksichtigt und überzählige Schutzplätze in bestehenden Gebäuden desselben Eigentümers werden angerechnet. Auch Ersatzbeiträge können unter bestimmten Bedingungen geleistet werden. Aber wie sieht es bei einem Umbau aus? Ich brauche eure Hilfe dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 16, 2023 Melden Share Geschrieben May 16, 2023 Hallo Nicola, Es gibt viele Unsicherheiten und Fragen, wenn du ein Gebäude umbauen willst und eventuell eine Schutzraumpflicht hast. Ich habe auch ähnliche Erfahrungen gemacht und möchte dir gerne meine Erkenntnisse teilen. Wenn du ein bestehendes Gebäude umbauen möchtest, musst du normalerweise keine Schutzräume bauen oder dich bei der Gemeinde einkaufen. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch besagt klar, dass nur bei einem Neubau die Schutzraumpflicht greift. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Sonderfälle, bei denen auch beim Umbau eines bestehenden Gebäudes eine Schutzraumpflicht besteht. Zum Beispiel, wenn das Gebäude in einem Gebiet liegt, in dem eine erhöhte Gefährdung durch atomare, biologische oder chemische Einwirkungen besteht. In diesem Fall solltest du dich unbedingt bei deiner Gemeinde informieren und beraten lassen. Wenn du jedoch aufgrund von Ausnahmen oder Sonderfällen eine Schutzraumpflicht hast, gibt es verschiedene Möglichkeiten, damit umzugehen. Option 1: Du baust einen Schutzraum. In diesem Fall musst du dich genau an die Vorschriften und Anforderungen deiner Gemeinde halten. Es gibt viele Bauvorgaben und Sicherheitsbestimmungen, die du beachten musst. Der Bau eines Schutzraums kann sehr kostenintensiv und aufwändig sein. Option 2: Du kaufst dich bei deiner Gemeinde ein. Das bedeutet, dass die Gemeinde für dich einen Schutzraum bereitstellt. Diese Option kann deutlich günstiger sein als der Bau eines eigenen Schutzraums. Allerdings musst du dich auch hier genau an die Vorschriften und Anforderungen der Gemeinde halten. Ausserdem solltest du wissen, dass du bei einem Notfall den Schutzraum eventuell mit anderen Personen teilen musst. Option 3: Du zahlst eine Ersatzabgabe. Wenn du aus irgendeinem Grund keinen eigenen Schutzraum bauen oder dich bei der Gemeinde einkaufen möchtest, musst du eine Ersatzabgabe zahlen. Diese Abgabe wird von der Gemeinde verwendet, um für dich im Notfall einen Schutzraum bereitzustellen. Es gibt jedoch auch hier viele Vorschriften und Anforderungen zu beachten. Wie du dich auch entscheidest, es ist wichtig, dass du dich vorher gut informierst und mit deiner Gemeinde sprichst. Das Thema Schutzraumpflicht ist komplex und hat viele Aspekte zu beachten. Ich hoffe, ich konnte dir mit meinen Erfahrungen und Erkenntnissen weiterhelfen. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 16, 2023 Melden Share Geschrieben May 16, 2023 Hallo Nicola! Ich denke, es ist immer besser, direkt eine offizielle Antwort von den Behörden oder der Gemeinde zu erhalten. In unserem Ort gibt es eine Baukommission, die Fragen im Zusammenhang mit Baugenehmigungen und Baustandards beantworten kann. Vielleicht gibt es auch etwas Ähnliches bei Dir. Eine Alternative wäre auch, sich direkt von einem Architekten oder einem Anwalt, der sich mit Immobilienrecht auskennt, beraten zu lassen. Viele Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 16, 2023 Melden Share Geschrieben May 16, 2023 HalloNicola, Wie du schon sagtest, gilt die Schutzraumpflicht nur für Neubauten. Wenn du jedoch befürchtest, dass dein Haus im Notfall nicht sicher genug ist, kannst du eine freiwillige Schutzraumnutzung beantragen. Aber beachte, dass dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Was ist mit der Gas- und Stromversorgung deines Hauses während des Umbaus? Mein Cousin hat kürzlich sein Haus von einem Restaurant zu einem Wohnhaus umgebaut und es verpasst, ein separates Strom- und Gasleitungssystem für die Küche zu installieren, was zu Problemen mit dem Strom- und Gasversorgungsunternehmen führte. Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...