Jump to content
Swiss.Stephan

Kündigungsfrist bei Nachmieter: Was sind meine Rechte?

Recommended Posts

Hallo zusammen,

Ich brauche Rat bezüglich meiner Wohnungsübergabe. Ich habe meine Wohnung zum 14. Mai gekündigt und zwei solvente Nachmieter gefunden, die die Wohnung gerne ab dem 14. Mai oder sogar früher übernehmen würden. Der Vermieter besteht jedoch darauf, dass der neue Mieter erst Mitte Juni einziehen kann. Jetzt soll ich die Miete bis Ende Mai übernehmen. Aber ist das wirklich fair? Schliesslich habe ich ja Nachmieter gefunden. Habe ich keine Rechte?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüsse,
Stephan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Stephan,

grundsätzlich hast du als Mieter das Recht auf eine Kündigungsfrist, die im Vertrag festgelegt ist. Diese Frist kann in der Regel zwischen einem und drei Monaten betragen. Wenn du Nachmieter gefunden hast, ist es möglich, die Frist zu verkürzen. Dabei ist es wichtig, dass du deinem Vermieter dies mitteilst und er damit einverstanden ist.

Ein Beispiel: Du möchtest zum 1. Juli aus deiner Wohnung ausziehen und hast bereits einen Nachmieter gefunden, der zum 15. Juni einziehen könnte. Wenn du dies deinem Vermieter mitteilst und er damit einverstanden ist, kann die Kündigungsfrist verkürzt werden und du kannst zum 15. Juni ausziehen.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Vermieter sich weigern, die Frist zu verkürzen. Hier ist es wichtig, zu wissen, dass du als Mieter ein Recht darauf hast, die Frist zu verkürzen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass du einen wichtigen Grund hast, warum du schneller ausziehen musst und dass dem Vermieter durch die vorzeitige Rückgabe der Wohnung kein unzumutbarer Schaden entsteht.

Ein Beispiel: Du hast einen neuen Job in einer anderen Stadt angenommen und musst deshalb schnell aus deiner Wohnung ausziehen. In diesem Fall ist es ein wichtiger Grund, warum du die Kündigungsfrist verkürzen möchtest. Wenn du jedoch bereits einen Nachmieter gefunden hast, dem der Vermieter zustimmt, entsteht dem Vermieter kein Schaden durch die vorzeitige Rückgabe der Wohnung.

Wenn du dich in einer solchen Situation befindest, ist es ratsam, dich an einen Mieterverein oder an einen Anwalt zu wenden, um deine Rechte als Mieter durchzusetzen.

Ich hatte ein ähnliches Problem, als ich meine Wohnung in Zürich gekündigt hatte. Obwohl ich bereits einen Nachmieter hatte, wollte mein Vermieter die Kündigungsfrist nicht verkürzen. Ich habe daraufhin Argumente gesammelt, um klarzustellen, dass ich das Recht hatte, die Frist zu verkürzen. Ich habe alle Informationen schriftlich an meinen Vermieter geschickt und ihm eine angemessene Frist zur Reaktion eingeräumt. Schliesslich hat er eingewilligt und ich konnte die Wohnung frühzeitig übergeben.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Als Mieter hast du das Recht auf eine Kündigungsfrist, die im Vertrag festgelegt ist. Wenn du jedoch Nachmieter gefunden hast, ist es möglich, die Frist zu verkürzen, wenn der Vermieter damit einverstanden ist und keine unzumutbaren Nachteile entstehen. Falls dein Vermieter die verkürzte Kündigungsfrist nicht akzeptiert, hast du als Mieter bestimmte Rechte, auf die du zurückgreifen kannst.

Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Nicola

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Hey Stephan,

Das ist wirklich ärgerlich. Wenn du Nachmieter gefunden hast, hast du das Recht, die Kündigungsfrist zu verkürzen. Aber ich denke, der Vermieter möchte einfach eine nahtlose Übergabe sicherstellen. In diesem Fall solltest du mit ihm reden und versuchen, eine Win-Win-Lösung zu finden.

Grüsse,
FWinkler

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Stephan,

Ich glaube, ich verstehe das Problem. Der Vermieter möchte die Kontinuität der Vermietung sicherstellen. In diesem Fall muss man jedoch auch die Frage stellen, ob es wirklich fair ist, dass du die gesamten Kosten für den Monat Mai tragen musst.

Ich denke, dass du das Recht hast auf eine faire Lösung zu bestehen. Vielleicht könntest du zum Beispiel zustimmen, für die ersten 14 Tage im Mai zu zahlen, aber dann die restlichen Tage davon befreit zu werden. Das wäre zumindest ein fairer Kompromiss. Was denkst du?

Beste Grüsse,
Nessio

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


×
×
  • Neu erstellen...