nicola_padinatos Geschrieben May 16, 2023 Melden Share Geschrieben May 16, 2023 Hey zusammen, ich ziehe bald in meine neue Eigentumswohnung und frage mich, wann ich spätestens die Kündigung meiner aktuellen Mietwohnung einreichen sollte? Unsere neue Wohnung soll zwischen dem 1.5. und 1.6. dieses Jahres bezugsbereit sein, deshalb frage ich mich, wann mein Vermieter spätestens meine Kündigung erhalten sollte. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und ich frage mich, ob der Poststempel ausreicht oder ob mein Vermieter bereits am 31.1. meine Kündigung im Besitz haben muss. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand von euch diese Frage beantworten kann! Lieben Gruss, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 16, 2023 Melden Share Geschrieben May 16, 2023 Hallo Nicola, wenn du eine Kündigung für deine Mietwohnung schreibst, solltest du sicherstellen, dass du alle erforderlichen Formalitäten beachtest. Eine wichtige Frage, die sich dabei oft stellt, ist, bis wann du deine Kündigung abgeschickt haben musst, damit sie rechtzeitig bei deinem Vermieter ankommt. In der Regel ist es ausreichend, wenn das Datum des Poststempels innerhalb der Frist liegt. Das bedeutet, wenn du zum Beispiel eine Kündigung zum 31. März aussprechen möchtest, musst du sie spätestens am letzten Werktag im Februar abschicken. Wenn das Datum des Poststempels vor dem 1. März liegt, sollte das ausreichen. Es ist jedoch wichtig, dass du dich auch an die im Mietvertrag festgelegten Regeln hältst. Vielleicht gibt es besondere Fristen oder Formalitäten, die du beachten musst. Daher ist es empfehlenswert, dass du noch einmal einen Blick in deinen Mietvertrag wirfst und gegebenenfalls deinen Vermieter fragst, ob es besondere Regelungen gibt. Ein Beispiel: Wenn in deinem Mietvertrag steht, dass du deine Kündigung per Einschreiben schicken musst, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig ankommt, solltest du dich unbedingt daran halten. Auch wenn das Einschreiben etwas teurer ist, kann es sinnvoll sein, da du damit einen Nachweis hast, dass du die Kündigung fristgerecht abgeschickt hast. Ein weiteres Beispiel: Wenn du deine Kündigung per Email senden möchtest, solltest du sicherstellen, dass dein Vermieter dies auch akzeptiert. Einige Vermieter akzeptieren Kündigungen nur per Post oder persönlich, so dass du aufpassen musst, dass du alle erforderlichen Schritte einhältst. Es ist also wichtig, dass du dich genau an die Vorgaben hältst, die in deinem Mietvertrag stehen. Wenn du unsicher bist, welche Fristen oder Formalitäten du beachten musst, solltest du am besten deinen Vermieter kontaktieren und ihn um Rat fragen. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 16, 2023 Melden Share Geschrieben May 16, 2023 Guten Tag Nicola, Ich kann mich Stephan nur anschliessen. Normalerweise gilt das Datum des Poststempels, aber es ist immer ratsam, vorsichtshalber mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen, um herauszufinden, ob es spezielle Kündigungsfristen gibt. Falls du ihre Kontaktdaten noch nicht haben solltest, findest du diese im Vertrag oder auf der Webseite deines Vermieters. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 16, 2023 Melden Share Geschrieben May 16, 2023 Hey Nicola, Mir ist aufgefallen, während der Beantwortung deiner Frage, dass viele Leute immer noch Briefe schreiben, um sich zu kündigen und ich frage mich, ob das nicht veraltet ist. Ich persönlich habe schon seit vielen Jahren keine Briefe mehr an Arbeitgeber oder Vermieter geschickt und meiner Meinung nach wäre es einfacher, eine E-Mail zu schicken. Wie seht ihr das? Schreibt ihr immer noch Briefe oder habt ihr auch schon versucht, per E-Mail zu kündigen? Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...