nicola_padinatos Geschrieben May 17, 2023 Melden Share Geschrieben May 17, 2023 Hallo Zusammen, ich habe gestern einen ersten Entwurf des Vertrags vom Generalunternehmer erhalten und durchgelesen. Ein Punkt bereitet mir allerdings Sorgen: Der Zahlungsplan. Im Vertrag ist vorgesehen, dass nach Vertragsunterzeichnung 10% des Betrags fällig sind, nach Aushub 30%, nach Rohbau 30% und die restlichen 30% vor der Schlüsselübergabe. Ich habe mich etwas umgehört und habe gehört, dass normalerweise nur ca. 10% nach Schlüsselübergabe fällig sind. Mir kommen diese 30% also viel zu viel vor, da ja auch ausstehende Mängelbehebungen den Abschluss der Arbeiten verzögern können. Wie seht ihr das? Liebe Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 17, 2023 Melden Share Geschrieben May 17, 2023 Hi Nicola, ich habe zwar keine persönlichen Erfahrungen mit Garantie- und Unterhaltsverträgen (GU-Verträgen), kann dir allerdings aus dem Bekanntenkreis berichten, dass ein solcher Zahlungsplan zumindest bei einem grösseren Bauprojekt durchaus gerechtfertigt sein kann. Ein GU-Vertrag bietet dem Bauherrn den Vorteil, dass er sich im Falle von Schäden oder Mängeln nicht selbst um die Reparatur oder Nachbesserung kümmern muss, sondern das Garantieversprechen direkt vom Generalunternehmer einfordern und erwarten kann. Im Prinzip handelt es sich dabei um einen weitergehenden Fortschritt der Gewährleistung, die die Mängelhaftung für einen bestimmten Zeitraum nach Abschluss des Bauvorhabens sichert. Ein Beispiel, das ich aus dem Bekanntenkreis kenne, ist ein grösseres Mehrfamilienhaus, das mit einem GU-Vertrag gebaut wurde. Dabei wurde der Zahlungsplan in mehrere Raten aufgeteilt, die jeweils mit Fertigstellung bestimmter Bauphasen fällig wurden. Konkret bedeutet das, dass der Bauherr zunächst einen Teil des Gesamtbetrags gezahlt hat, was es dem Bauunternehmen ermöglicht hat, die anfänglichen Kosten zu decken. Nach der Fertigstellung des Rohbaus folgte eine weitere Rate, die erst nach Abschluss der Roharbeiten fällig war. Im Laufe der folgenden Monate und Jahre wurden die Raten in ähnlichen Abständen fällig, bis das Haus fertig gestellt war. Wichtig zu wissen ist dabei, dass ein GU-Vertrag durchaus auch Vorteile für das Bauunternehmen hat. So ist es ihm möglich, durch eine frühe Planung und Abstimmung mit dem Bauherrn einen realistischen und nachhaltigen Zahlungsplan zu entwickeln, der die eigenen Kosten ebenso wohl dosiert wie die des Auftraggebers. Ein weiterer Vorteil eines GU-Vertrages ist die Einbindung von Fachleuten, wie etwa Architekten, Ingenieuren und Bauherrenvermittlern. Sie können den Ablauf des Bauvorhabens planen, umsetzen und die Qualität sicherstellen. Der Bauherr braucht sich somit um nichts weiter zu kümmern, und hat dennoch eine ständige Kontrolle über die Bauqualität und die Einhaltung der Zeit- und Kostenpläne. Insgesamt kann ein GU-Vertrag dem Bauherrn also durchaus Vorteile bieten. Ein zahlungskräftiges Unternehmen wird alle Interessen des Bauherrn als auch die eigenen Interessen im Auge behalten und bestrebt sein, das Bauprojekt bestmöglich und innerhalb des Zeit- und Kostenrahmens abzuschliessen. Dabei kann das Unternehmen auch nach Abschluss des Projektes noch für die Wartung und Instandhaltung des Gebäudes sorgen, um dessen Werterhaltung zu sichern. Gruss, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 17, 2023 Melden Share Geschrieben May 17, 2023 Hallo Nicola, ich habe einen ähnlichen Zahlungsplan mit einem Generalunternehmer vereinbart, allerdings wurde bei uns ein Bestätigungsschreiben aufgesetzt, das garantiert, dass die letzten 30% erst nach Fertigstellung aller Arbeiten und Mängelbehebungen fällig werden. Ich würde empfehlen, privat mit dem Unternehmen Rücksprache zu halten und eine ähnliche Vereinbarung zu treffen. So bist du auf der sicheren Seite, falls es tatsächlich Verzögerungen gibt. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 17, 2023 Melden Share Geschrieben May 17, 2023 Hallo Nicola, Ich denke, es ist auch wichtig, festzulegen, welche Art von Mängeln welche Verzögerungen verursachen. Wenn es nur um kleinere Mängel geht, sollten diese innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden können und sollten nicht unbedingt die Abschlagszahlungen verzögern. Wenn es allerdings um grössere Mängel geht, sollten die Zahlungen natürlich zurückgehalten werden, bis alles einwandfrei funktioniert. Gruss, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...