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Swiss.Stephan

Mindestabstand von Gebäuden zu Nachbargrundstücken

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Hallo zusammen,

ich habe ein Problem. Neben meinem Grundstück wurde ein grosses Haus gebaut, das sich über eine ziemliche Länge erstreckt. Doch nach der Fertigstellung stellte ich fest, dass der Abstand zum Nachbargrundstück sehr gering ist. Das hat mich auf die Frage gebracht, ob es eigentlich einen Mindestabstand zwischen Gebäuden und Nachbargrundstücken gibt. Kann mir das jemand erklären?

Viele Grüsse,

Stephan

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Hallo Stephan,

Wie du bereits erwähnt hast, gibt es in der Schweiz ein Gesetz, das den Mindestabstand zwischen neuen Gebäuden und Nachbargrundstücken regelt. Dieses Gesetz dient dazu, dass jeder genug Privatsphäre hat und verhindert, dass Fenster direkt in die Fenster der Nachbarhäuser schauen. Der erforderliche Abstand hängt von der Länge des neuen Gebäudes ab.

Eine Beispiel für die Mindestlänge des Abstands ist, wenn das neue Gebäude zwischen 8 und 22 Metern lang ist, muss der Abstand zum Nachbargrundstück mindestens 6 Meter betragen. Wenn das Gebäude jedoch länger als 22 Meter ist, muss der Abstand zum Nachbargebäude mindestens 8 Meter betragen.

Da du erwähnt hast, dass die Länge des neuen Gebäudes 6,80 Meter beträgt, sollte der Abstand zum Nachbargrundstück mindestens 6 Meter betragen, es sei denn, das neue Gebäude wäre auch weniger als 8 Meter lang.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regeln für neue Gebäude und Erweiterungen gelten, die nach dem Bau des bestehenden Gebäudes vorgenommen werden. Wenn ein bestehendes Gebäude erweitert wird, gelten möglicherweise andere Regeln.

Zusätzlich zu den Mindestabständen gibt es auch andere Regeln und Vorschriften, die beachtet werden müssen. Baugenehmigungen müssen eingeholt werden und Architekten müssen sicherstellen, dass ihre Pläne den örtlichen Vorschriften entsprechen.

Insgesamt ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass es bei der Entwicklung von Immobilien in der Schweiz viele Vorschriften und Regeln gibt, die einzuhalten sind. Es ist ratsam, sich mit einem qualifizierten Architekten und anderen Fachleuten zusammenzuschliessen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und dass das Entwicklungsprojekt reibungslos verläuft.

Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte. Bitte lass es mich wissen, wenn du noch weitere Fragen hast.

Viele Grüsse,

Nicola

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Hey Stephan,

wenn der Bau bereits fortgeschritten ist, können Sie den Eigentümer des Nachbargrundstücks bitten, seine Einwilligung zur Verkürzung des erforderlichen Abstands zu geben. Wenn er das nicht tut, haben Sie das Recht, den Bau zu stoppen, falls er tatsächlich in Ihrem Gebiet steht. Aber ich glaube, Sie sollten zum Anwalt gehen, um die juristischen Konsequenzen zu klären. Das wird wahrscheinlich die beste Lösung sein.

Grüsse,

FWinkler

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Hallo zusammen,

Ich wollte noch darauf hinweisen, dass es in der Schweiz generell ein sehr sorgfältiges Verfahren zur Genehmigung von Bauprojekten gibt, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Möglicherweise hat der Architekt im Rahmen des Verfahrens eine solche Abweichung beantragt.

Ausserdem kann es auch eine Situation geben, in der der Eigentümer des Nachbargrundstücks seinen eigenen Abstand ohne Einschränkungen reduziert hat. In diesem Fall kann das neue Gebäude direkt am Grenzzaun gebaut werden, solange der Abstand auf seinem eigenen Gebiet eingehalten wird.

Viele Grüsse,

Nessio

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