nicola_padinatos Geschrieben May 17, 2023 Melden Share Geschrieben May 17, 2023 Hey Leute, ich habe eine Frage zur Aufstockung unseres Nachbarhauses. Die neue Bauzonenordnung besagt, dass das jetzige Haus zu nahe an unserer Grundstücksgrenze steht, weswegen der Nachbar eine Erweiterung um zwei Stockwerke plant. Die Etagen sollen nach innen versetzt werden, um den Grenzabstand einzuhalten. Doch ist es erlaubt, dass er das Haus so umbaut, oder können wir mit der Begründung dagegen vorgehen, dass auch der untere Teil bei einem so grossen Anbau nicht zu nah an unserer Grenze liegen darf? Liebe Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 17, 2023 Melden Share Geschrieben May 17, 2023 Guten Tag Nicola, wenn Sie einen Anbau an Ihrem Haus planen, ist es wichtig, die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsregeln einzuhalten. Diese Regeln sind in der Landesbauordnung festgeschrieben und dienen dazu, dass sowohl Sie als auch Ihre Nachbarn genügend Abstand und damit Privatsphäre haben. Die Abstandsregelungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel beträgt der Abstand zur Grundstücksgrenze jedoch mindestens 2,5 Meter. Sollten Sie einen Anbau planen, der näher an der Grundstücksgrenze liegt, müssen Sie die Zustimmung Ihres Nachbarn einholen. Wenn Ihr Nachbar gegen die Abstandsregelungen verstösst und dadurch Ihre Abstandsfläche verletzt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierfür gibt es spezialisierte Anwälte, die entweder das öffentliche oder private Baurecht als Schwerpunkt haben. Diese Anwälte können für Sie prüfen, ob der Anbau Ihres Nachbarn tatsächlich gegen die gesetzlichen Vorgaben verstösst. Wenn das der Fall ist, können sie eine einstweilige Verfügung erwirken. Das bedeutet, dass Ihr Nachbar den Bau des Anbaus bis zur endgültigen Klärung durch ein Gericht stoppen muss. Eine einstweilige Verfügung ist ein sehr wirksames Mittel, um gegen einen Nachbarn vorzugehen, der gegen Ihre Abstandsrechte verstösst. Allerdings sollte der Antrag auf einstweilige Verfügung gut vorbereitet sein und alle notwendigen Unterlagen (z.B. Baupläne) enthalten. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich schnellstmöglich an einen erfahrenen Anwalt zu wenden, der Sie in allen rechtlichen Fragen zum Anbau berät. Ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie möchten einen Wintergarten anbauen. Dabei würden Sie gerne so nah wie möglich an der Grundstücksgrenze bauen, um möglichst viel Platz zu haben. Allerdings befindet sich auf dem Nachbargrundstück ein Fenster, das durch Ihren Wintergarten beschattet würde. In diesem Fall müssten Sie die Zustimmung Ihres Nachbarn einholen, da Sie sonst gegen seine Rechte verstossen würden. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben. Freundliche Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 17, 2023 Melden Share Geschrieben May 17, 2023 Hey Nicola, es ist zwar anzunehmen, dass der Nachbar bei einer geplanten Aufstockung des Hauses in irgendeiner Form Abstand halten muss, genaues lässt sich jedoch pauschal kaum sagen. Die lokale Gemeinde beziehungsweise das Bauamt kann hier sicherlich helfen. Es gibt dort Bauberater, welche Ihnen hierzu im Detail Auskunft geben können. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 17, 2023 Melden Share Geschrieben May 17, 2023 Hey Leute, ich denke, dass es wichtig ist, den Dialog mit dem Nachbarn zu suchen und im besten Fall eine Lösung zu finden, die beiden Seiten zufriedenstellt. In diesem Fall, würde ich das Gespräch suchen und auch offiziell das Bauamt einbeziehen. Vielleicht lässt sich ja auch eine Lösung finden, die eine Aufstockung ermöglicht und trotzdem den Sicherheitsabstand zu eurem Grundstück garantiert. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...