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Nessio

Entlassung aus dem BGBB: Welches Recht gilt für ein Grundstück in der Landwirtschaftszone?

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Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zum Kauf eines Grundstücks in der Landwirtschaftszone (Kanton Bern), das aus dem BGBB entlassen wurde. Obwohl es sich nicht mehr dem BGBB unterstellt, frage ich mich, welches Recht gilt, wenn man beispielsweise eine Pergola oder einen Wintergarten errichten möchte.

Vielen Dank für die Hilfe!

Liebe Grüsse,

Nessio

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Nach dem Austritt eines Grundstücks aus dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) müssen die Bauvorschriften der jeweiligen Gemeinde beachtet werden. Bei einem Grundstück in der Landwirtschaftszone ist zudem auch die kantonale Gesetzgebung zu berücksichtigen.

Beim Bau von Nebengebäuden wie einer Pergola oder einem Wintergarten gibt es normalerweise keine strengen Vorschriften. Doch jede Gemeinde kann eigene Bestimmungen erlassen, weshalb es ratsam ist, sich im Vorfeld bei der zuständigen Baukommission oder dem Gemeindeamt zu informieren. Hier einige mögliche Einschränkungen:

  • Maximale Grösse: Es kann vorgeschrieben sein, dass keine Nebengebäude grösser als eine bestimmte Grundfläche haben dürfen.
  • Maximale Höhe: Es kann Höhenbeschränkungen geben, um das Landschaftsbild zu erhalten oder die Nachbarn nicht zu beeinträchtigen.
  • Abstand zum Nachbargrundstück: In manchen Gemeinden darf ein Nebengebäude nicht näher als ein bestimmter Abstand zur Grenze des Nachbargrundstücks errichtet werden, um genügend Privatsphäre zu gewährleisten.
  • Farbwahl: Es kann Einschränkungen für die Farbe des Gebäudes oder der zu verwendenden Materialien geben.

Ein Beispiel für spezifische Bauvorschriften: Swiss.Stephan wollte eine elektronische Eingangspforte an seinem Haus in der Landwirtschaftszone anbringen. Allerdings gab es in seiner Gemeinde strengere Vorschriften als anderswo, weshalb er eine spezielle Baubewilligung beantragen musste, um das Projekt umzusetzen.

Zusammenfassend ist es wichtig, vor jedem Bauprojekt in der Landwirtschaftszone die geltenden Bauvorschriften genauestens zu prüfen und bei Unsicherheiten Rat bei der zuständigen Behörde einzuholen. So kann man ungewollte Hindernisse und Probleme bei der Umsetzung vermeiden.

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Hallo Nessio,

Sobald ein Grundstück aus dem BGBB entlassen wurde, gelten die kommunalen Bauvorschriften. Somit ist es wichtig, dass du dich zuerst in der Gemeinde erkundigst, welche Bauvorschriften es für die Landwirtschaftszone gibt. Normalerweise gibt es keine Einschränkungen für Pergolen und Wintergärten.

Allerdings solltest du wissen, dass die Gemeinde auch für Änderungen auf privaten Grundstücken verantwortlich sein kann. Sofern sich das Grundstück im Einzugsgebiet einer Autobahn oder eines Flughafens befindet, musst du einen Antrag auf Lärmschutz stellen und gegebenenfalls eine Baggermiete in Anspruch nehmen, um die Arbeiten an den Nebengebäuden durchführen zu lassen.

Ist das Grundstück nicht gut erreichbar, solltest du dich auch um die Baustelleneinrichtung kümmern, um Erschütterungen und Schäden am Weg und anderen Infrastrukturen zu vermeiden.

Liebe Grüsse,

FWinkler

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Hallo Nessio,

Eine Entlassung aus dem BGBB ist eine häufige Vorgehensweise und geschieht in der Regel auf Antrag des Eigentümers des Grundstücks. Für den Fall, dass Bauvorschriften existieren, muss man sich rechtzeitig an die zuständige Behörde wenden.

Das Problem ist jedoch, dass es manchmal gemeindefremde Bootsbauwerkstätten gibt, die in der Landwirtschaftszone errichtet wurden, um sich der Behörde zu entziehen. Sie haben oft eine unverkennbare Struktur und besitzen bestimmte Merkmale, wie eine Schiffsform, die nicht gleich als Bauwerk auffallen. Ausserdem wird die Infrastruktur häufig vom Betreiber selbst errichtet, sodass keine behördliche Kontrolle stattfindet.

Ich denke jedoch, dass in deinem Fall keine Bedenken nötig sind, da du eine Pergola oder einen Wintergarten errichten möchtest.

Beste Grüsse,

Nicola

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