Jump to content
FWinkler

Grenzabstand für Garagen: Was Sie wissen müssen

Recommended Posts

Hallo alle,

Ich würde gerne etwas über den Grenzabstand bei Garagen erfahren, speziell bei angebauten Garagen. Wir planen einen Neubau, bei dem es eine angebaute Doppelgarage gibt, die einen Durchgang zum Wohnhaus hat. Das Wohnhaus ist zweistöckig und hat eine Länge von 9,5 Metern, während die Doppelgarage eine Länge von 7 Metern haben wird. Gemäss den Vorschriften ist für ein Wohnhaus der Grenzabstand bei 3 Metern (bis 12 Meter Gebäudelänge) einzuhalten. Bei nur einem Stockwerk (Garage) sind es 2 Meter. Aber wie ist es bei einem angebauten Garagentyp wie bei uns?

Die Frage ist nun, ob der Grenzabstand von 9,5 m +7m = 16,5m ist und somit ein Grenzabstand von 3,75 m (16,5m / 4) zu wahren ist, oder dürfen wir auf 2 m am Garage- und 3 m Grenzabstand am Wohnhaus bauen?

Ich danke Ihnen bereits im Voraus für Ihre Antworten!

FWinkler

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi FWinkler,

Ich möchte Ihnen gerne ausführlicher erklären, warum ich denke, dass der Grenzabstand von 2 m für das Garagen-Element beibehalten werden sollte. Wie Sie erwähnt haben, ist dies ein Standard, der normalerweise angewendet wird, wenn nur ein Stockwerk (Garage) aufgebaut wird. Aber für das Wohngebäude gelten die 3 Meter, die für Gebäude von 12 Metern Länge oder weniger gelten. Die Gebäude sind jedoch getrennt und die Gesamtlänge wird nicht addiert.

Der Grenzabstand ist ein wichtiger Faktor in der Bauordnung, der dazu dient, das Recht des Nachbarn auf Privatsphäre und Sonneneinstrahlung zu schützen. Es soll sichergestellt werden, dass kein Gebäude den anderen Nachbarn von einem angemessenen Anteil an Tageslicht und frischer Luft abschneidet. Durch einen ausreichenden Grenzabstand ist auch gewährleistet, dass Feuerwehr und Rettungsdienste im Ernstfall durchgängige Zufahrtswege haben.

In vielen Fällen ist ein Grenzabstand von 2 Metern ausreichend, insbesondere wenn die Gebäudehöhe begrenzt ist und es keine Anbauten oder Überdachungen gibt. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, insbesondere wenn es um höhere Gebäude oder um bestimmte Situationen geht.

Ein Beispiel: Wenn ein Gebäude an einem Hang gebaut wird, kann der Grenzabstand unterschiedlich ausfallen. An der höheren Seite des Hanges sollte der Grenzabstand grösser sein, um sicherzustellen, dass die Nachbarn an der unteren Seite nicht vom Gebäude abgeschnitten werden. Es ist auch möglich, dass bei einem höheren Gebäude ein grösserer Grenzabstand erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Nachbarn genug Sonneneinstrahlung erhalten.

Ein weiteres Beispiel: Wenn ein Gebäude an der Grenze des zulässigen Bauraums gebaut wird, kann der Grenzabstand von 2 Metern nicht ausreichen. In diesem Fall muss der Grenzabstand möglicherweise aufgrund der spezifischen Gegebenheiten des Grundstücks vergrössert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Grenzabstand von 2 Metern in den meisten Fällen ausreichend ist, um die Anforderungen an die Bauordnung zu erfüllen. Dennoch gibt es Situtionen, in welchen ein grösserer Grenzabstand oder eine individuelle Lösung erforderlich ist.

Lassen Sie mich wissen, ob ich Ihnen noch weitere Fragen beantworten kann.

Nessio

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Hey FWinkler,

Ich möchte nur hinzufügen, dass Sie prüfen sollten, ob es in Ihrer Gemeinde noch einige Besonderheiten gibt. In einigen Regionen, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten, können die Regeln unterschiedlich sein. Sie können auch Ihre lokalen Bauvorschriften für den Grenzabstand überprüfen oder sich an einen Architekten in Ihrer Nähe wenden, um weitere Unterstützung zu erhalten.

Alles Gute und viel Erfolg!

Nicola

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

nur als Ergänzung, wenn es sich um ein Kanton mit einer Übergangsregelung handelt, die vor dem Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes verabschiedet wurde, kann es andere Regeln geben. Tatsächlich beläuft sich der Grenzabstand dann in diesem Fall auf mindestens zwei Meter: Es gilt der Grenzabstand, der zum Zeitpunkt der Erstellung der Übergangsregelung für angebaute Bauten galt.

Stephan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


×
×
  • Neu erstellen...