nicola_padinatos Geschrieben May 17, 2023 Melden Share Geschrieben May 17, 2023 Hallo zusammen,ich besitze ein altes Haus, welches drei Meter von meinem Grundstück entfernt steht. Meine Nachbarn haben ebenfalls einen Grenzabstand von drei Metern, daher haben wir einen Gebäudeabstand von sechs Metern. Vor einigen Jahren wurde die Regelung auf vier Meter für den Grenzabstand und acht Meter für den Gebäudeabstand angehoben. Ich bin verwirrt und möchte wissen, ob es eine allgemeingültige Regelung dafür gibt, wann ich diese 4m/8m Regulierung einhalten muss? Angenommen, ich reisse das alte Haus ab und baue ein neues, muss ich plötzlich fünf Meter Abstand von meinem Grundstück nach der Regulierung halten. Mein Nachbar müsste jedoch in zehn Jahren nur noch vier Meter Abstand einhalten. Und wenn ich zum Beispiel den Keller des alten Hauses stehen lasse, kann ich dann bei den drei Metern Gebäudeabstand bleiben? Danke im Voraus für eure Hilfe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 17, 2023 Melden Share Geschrieben May 17, 2023 Hallo Nicola, Ich kann dir meine Erfahrung auf diesem Gebiet mitteilen. Wenn du ein vorhandenes Gebäude zurückbauen oder abreissen möchtest, ist es wichtig zu beachten, dass bestimmte Abstände einzuhalten sind. Konkret geht es hierbei um den Grenzabstand und den Gebäudeabstand, welche gesetzlich festgelegt sind. Der Grenzabstand bezieht sich auf den Abstand, den du von der Grundstücksgrenze einhalten musst. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass dieser Abstand je nach Bundesland unterschiedlich sein kann. In den meisten Fällen beträgt der Grenzabstand vier Meter. Dies bedeutet, dass du mindestens vier Meter Abstand von der Grundstücksgrenze einhalten musst. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Nachbargrundstück noch unbebaut ist. Zudem gibt es den Gebäudeabstand, welcher den Abstand zwischen deinem Gebäude und dem Nachbargrundstück regelt. Auch dieser Abstand variiert je nach Bundesland und kann zwischen fünf und acht Metern liegen. In den meisten Fällen beträgt der Gebäudeabstand jedoch acht Meter. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Abstände nur für Neubauten gelten, die ab einem bestimmten Datum errichtet werden. Wenn das alte Haus, welches du zurückbauen möchtest, aus diesem bestimmten Zeitraum stammt, musst du die Abstandsregelungen beachten. Wenn es jedoch ein älteres Haus ist, gilt eine geänderte Regelung. Wenn du allerdings nur einen Teil des Gebäudes zurückbaust oder neu baust, solltest du darauf achten, dass der bestehende Keller nicht überragt wird. Dies bedeutet, dass sich in diesem Fall nichts an den Abstandsregelungen ändert, solange der Keller nicht berührt wird. Ein Beispiel: Wenn du ein Einfamilienhaus besitzt und den Anbau an der Seite des Hauses zurückbaust, musst du darauf achten, dass du den Grenzabstand einhältst. Hierbei spielt es keine Rolle, wie alt das Haus ist, da es sich um einen Neubau handelt. Wenn du jedoch nur einen Teil der Fassade des Hauses renovieren möchtest, musst du keine Abstandsregelungen beachten, solange der bestehende Keller nicht überragt wird. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir viel Erfolg bei deinem Umbau! LG, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 17, 2023 Melden Share Geschrieben May 17, 2023 Hallo Nicola, Ich hatte auch ein ähnliches Problem und bin zum zuständigen Bauamt gegangen. Je nach Gemeinde und Kanton gibt es unterschiedliche Regelungen. Sie können dir die genauen Informationen zu deinem Fall geben, um etwaigen Ärger in Zukunft zu vermeiden. Viel Glück bei der Renovierung deines Hauses! Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 17, 2023 Melden Share Geschrieben May 17, 2023 Hallo Nicola, etwas, was du vielleicht auch bedenken solltest, ist, ob es internationale Abkommen gibt, die es zu beachten gilt. Wenn das Haus nah an einer Grenze zu einem anderen Land steht, könnte es bestimmte Regulierungen geben, die es zu beachten gilt. Ich habe einmal ein Haus in einer Grenzstadt renoviert und musste an EU-Seite andere Regulierungen einhalten als auf der Schweizer Seite. In solchen Fällen ist es wichtig, dass man diese ausführlich untersucht, bevor man mit dem Bau oder Rückbau beginnt. Alles Gute! FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...