FWinkler Geschrieben May 17, 2023 Melden Share Geschrieben May 17, 2023 Hallo zusammen, wir planen ein Einfamilienhaus auf unserer Parzelle, die sich auf der Rückseite an einer Privatstrasse und seitlich an einer schmalen Strasse mit Fahrverbot (Zubringer gestattet) befindet. Nach den ersten Abklärungen mit der Gemeinde haben wir erfahren, dass wir zu beiden Strassen einen Abstand von 6 Metern einhalten müssen. Insbesondere für die Strasse mit Fahrverbot hat uns das etwas überrascht, da die drei anderen Parzellen bereits mit 3,5 Metern Abstand bebaut wurden. Daher frage ich mich, ob es eine Definition dafür gibt, wann eine Strasse als solche zählt und wann als Weg eingestuft wird. Oder ob das lediglich eine Ermessenssache der Gemeinde ist. Ich habe im PBG Kanton Zürich nichts gefunden, daher wäre ich sehr dankbar, wenn jemand hier Erfahrung diesbezüglich hat oder mit ähnlichen Vorschriften arbeitet und seine Erkenntnisse teilen könnte. LG, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 17, 2023 Melden Share Geschrieben May 17, 2023 In der Schweiz gibt es keine genaue Definition dafür, ab wann eine Strasse als solche zählt. Allerdings gibt es grundlegende Kriterien, anhand derer Strassen eingestuft werden. Breitere Strassen mit mehr Verkehr werden in der Regel als öffentliche Strassen angesehen, die ein höheres Risiko für Kollisions- und andere Gefahren aufweisen. Dementsprechend gibt es auch strengere Vorschriften hinsichtlich des Abstands zu öffentlichen Strassen, insbesondere zu Hauptstrassen. Bei Privatstrassen und Zubringerstrassen hingegen ist das Risiko für Gefahren und Unfälle in der Regel geringer. Dennoch müssen auch hier gewisse Abstandsvorschriften eingehalten werden. Wenn du dich bzgl. der Abstandsvorschriften auf deiner Privatstrasse verwirrt fühlst, empfehle ich dir, dich an deine zuständige Gemeinde zu wenden und um eine genaue Begründung für die Abstandsvorschriften zu bitten. Durch eine genaue Begründung kann eventuell eine Ausnahmeregelung erreicht werden, die eine Bebauung mit geringerem Abstand ermöglicht. Ein Beispiel hierfür könnte etwa sein, dass du eine Garage errichten möchtest, aber aufgrund der Abstandsvorschriften nicht genügend Platz dafür hast. Durch eine Ausnahmeregelung könntest du dennoch die Garage errichten. Ein weiteres Beispiel könnte ein Carport sein, den du auf deiner Privatstrasse errichten möchtest. Durch die genaue Begründung und eine Ausnahmeregelung könntest du hier durchaus eine genehmigte Baugenehmigung erhalten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es bei der Einhaltung von Abstandsvorschriften auf öffentlichen Strassen und Privatstrassen um das Risiko von Gefahren und Unfällen geht. Grundlegend ist jedoch anzumerken, dass auch auf Privatstrassen bestimmte Abstandsvorschriften eingehalten werden müssen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Wenn du Fragen bzgl. der Abstandsvorschriften hast, solltest du dich an die zuständige Gemeinde wenden und um eine genaue Begründung für die Vorschriften bitten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 17, 2023 Melden Share Geschrieben May 17, 2023 Hallo FWinkler, wir haben vor Kurzem ein ähnliches Problem gehabt und konnten erfolgreich eine Ausnahmeregelung erreichen. Unser Grundstück befand sich an einer Zufahrtsstrasse, die breit genug war, um als öffentliche Strasse klassifiziert zu werden. Daher mussten wir eigentlich einen Abstand von 8 Metern einhalten. Nach einigen Gesprächen mit der Gemeinde konnten wir jedoch nachweisen, dass es sich um eine wenig befahrene Zufahrtsstrasse ohne hohe Risiken handelt. Letztendlich haben wir eine Ausnahmegenehmigung erhalten und konnten das Haus mit einem Abstand von 5 Metern zur Strasse bauen. Versuche dein Glück und setze dich nochmals mit der Gemeinde in Verbindung. Es lohnt sich in jedem Fall. LG, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 17, 2023 Melden Share Geschrieben May 17, 2023 Hallo FWinkler, ich habe das gleiche Problem wie du in Bezug auf meine Parzelle und die Abstandsvorschriften für die Strasse. Mir wurde gesagt, dass ich auch einen Abstand von 6 Metern einhalten muss, obwohl meine Nachbarn mit 3,5 Metern Abstand gebaut haben. Ich glaube nicht, dass es sich hierbei um eine willkürliche Entscheidung der Gemeinde handelt. Möglicherweise haben sich die Abstandsvorschriften im Laufe der Zeit geändert oder es gibt Gründe, die eine strengere Handhabung erfordern. In jedem Fall würde ich dir empfehlen, nochmals mit der Gemeinde zu sprechen und um eine genaue Erklärung zu bitten. Es kann auch hilfreich sein, sich mit deinen Nachbarn auszutauschen und deren Erfahrungen bezüglich der Vorschriften zu erfragen. Vielleicht gibt es hier weitere Hintergründe, die dir helfen können, das Problem zu lösen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...