nicola_padinatos Geschrieben May 18, 2023 Melden Share Geschrieben May 18, 2023 Hallo zusammen, ich habe vor kurzem ein Grundstück in einer aargauischen Gemeinde an einer Hanglage reserviert. Das Problem ist, dass die Gemeinde die "Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe" (IVHB) noch nicht übernommen hat. Daher bleiben die Ausführungen zur Gebäudehöhe, Firsthöhe usw. wie im Anhang 3 der aargauischen Bauverordnung bestehen. Soweit ich das verstehe, werden bei Häusern mit durchgehendem Flachdach, beide Bauhöhen (Firsthöhe und Gebäudehöhe) talseitig gemessen und sind bei Flachdächern, die das gesamte Gebäude auf eine Ebene bedecken, gleich gross. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob dies wirklich stimmt. Mich verwirren vor allem die Firsthöhen und Gebäudehöhen bei Hanglagen. Wenn also in der Baubewilligung eine Gebäudehöhe von 7 m und eine Firsthöhe von 11 m festgelegt ist, würde das Haus talseitig nur 7 m (inklusive Brüstung) vom gewachsenen Terrain herausragen? Ich hoffe, ich konnte meine Frage verständlich formulieren. Ich freue mich sehr auf Eure Antworten. Viele Grüsse Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 18, 2023 Melden Share Geschrieben May 18, 2023 Hey Nicola, ich möchte deine Frage bezüglich der Firsthöhe und Gebäudehöhe bei einem Flachdach noch etwas ausführlicher beantworten. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Firsthöhe die höchste Stelle des Daches in der Mitte bezeichnet, also den höchsten Punkt des Dachsattels. Die Gebäudehöhe hingegen bezieht sich auf die Höhe des Gebäudes vom Boden bis zur höchsten Stelle des Dachs, also inklusive des Dachaufbaus. Bei einem Flachdach gibt es zwei verschiedene Fälle, die jeweils unterschiedliche Messungen erfordern: Flachdach an einer Hanglage: Hier wird die Firsthöhe talseitig und die Gebäudehöhe hangseitig ermittelt. Das bedeutet, dass man die höchste Stelle des Dachs am niedrigsten Punkt des Geländes misst und die Höhe des Gebäudes am höchsten Punkt des Geländes. Flachdach, das das gesamte Gebäude bedeckt: In diesem Fall sind First- und Gebäudehöhe identisch, da das Dach keine Neigung hat und somit keine talseitige oder hangseitige Messung erforderlich ist. Um das Ganze etwas verständlicher zu machen, hier ein Beispiel: Angenommen, die Firsthöhe wird mit 9 Meter und die Gebäudehöhe mit 5 Meter festgelegt. Bei einem Flachdach an einer Hanglage würde die talseitige Höhe am Haus 5 Meter betragen. Wenn man jedoch zwei Meter vom Haus entfernt ist und auf der Hangseite steht, beträgt die Höhe des Gebäudes 7 Meter, da hier auch die Höhe des Geländes berücksichtigt werden muss. Ich hoffe, diese Erklärungen und das Beispiel haben dir weitergeholfen. Solltest du noch weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 18, 2023 Melden Share Geschrieben May 18, 2023 Hallo Nicola, ich stimme Nessio voll und ganz zu. Wenn du bei einem Flachdach die Firsthöhe und Gebäudehöhe talseitig misst, ergibt sich bei Hanglage die höhere Distanz von beiden Höhen. Bei der Gestaltung von Gebäuden in Hanglagen sollten Sie dieses Detail unbedingt in Ihren Planungen beachten. Viel Erfolg bei deinen weiteren Planungen. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 18, 2023 Melden Share Geschrieben May 18, 2023 Hi Nicola, ich würde auch gerne noch auf die BNO eingehen, die du erwähnt hast. Ich habe mich ein wenig über die IVHB informiert und soweit ich es verstanden habe, hat diese Vereinbarung das Ziel, eine einheitliche Sprache für die Gebäudeplanung und -entwicklung in der Schweiz zu schaffen. Die Vereinbarung ist jedoch nicht verpflichtend und es ist jedem Kanton überlassen, ob er sie auch umsetzt oder nicht. Daher ist es abhängig von der jeweiligen Gemeinde, ob sie tatsächlich die IVHB annimmt und wie Gebäudehöhen und Firsthöhen und so weiter geregelt werden. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...