Swiss.Stephan Geschrieben May 18, 2023 Melden Share Geschrieben May 18, 2023 Grüezi zusammen, Ich habe kürzlich ein Bauland erworben und würde gerne die Zusatzkosten minimieren. Die Frage ist, wie lange sollte man zwischen der Beurkundung des Grundstückskaufs und der Einreichung der Baubewilligung warten, um keine zusätzlichen Kosten zu haben. Das Land und das Haus werden nicht mehr als 600 000 CHF kosten und im Kanton Bern gebaut werden. Gibt es zusätzliche Notarkosten für den Fall, dass es ein Bauland mit einem Projekt ist? Muss die Handänderungssteuer im Voraus bezahlt werden und bekommt man diese erst nach dem Antrag zur Befreibefreihungng zurückerstattet? Ausserdem würde ich gerne wissen, ab wann es als Projekt gilt? Der Werkvertrag ist noch nicht unterschrieben und die Baubewilligung wurde noch nicht beantragt (im Moment noch nicht beantragt). Ich freue mich auf eure Antworten und bedanke mich im Voraus. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 18, 2023 Melden Share Geschrieben May 18, 2023 Sehr geehrter Herr Stephan, Ich habe Ihre Anfrage erhalten und möchte Ihnen nun zu Ihren Fragen ein paar weitere Informationen geben. Zunächst einmal möchte ich Ihnen sagen, dass wir kürzlich in Bern einige Fälle erlebt haben, in denen Bauherren innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf eines Grundstücks eine Baubewilligung beantragen müssen, um die Handänderungssteuer zurückzuerhalten. Wenn Sie diese Frist überschreiten, riskieren Sie bis zu 3% Strafsteuer. Als Beispiel kann ich Ihnen den Fall eines Herrn Müller schildern, der ein Grundstück in Bern gekauft hat. Zwei Jahre nach dem Kauf hat er entschieden, auf diesem Grundstück ein Haus zu bauen. Herr Müller hat dann eine Baubewilligung beantragt und die Handänderungssteuer erfolgreich zurückbekommen. Wenn er jedoch länger als zwei Jahre gewartet hätte, hätte ihm eine Strafsteuer in Höhe von bis zu 3% aufgebrummt werden können. Nun zu Ihren Fragen bezüglich der Notarkosten. In der Tat kann ein Notar Gebühren für die Beurkundung von Grundstückskauf und Bauwerkvertrag verlangen. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, dass beide Verträge zu einem Notartarif zusammengefasst werden und dafür ein Gesamthonorar erhoben wird. Wenn wir uns das Beispiel von Herrn Schneider ansehen, der ein Haus auf einem gekauften Grundstück in Bern bauen möchte, können wir sehen, wie diese Kosten aussehen könnten. Wenn Herr Schneider einen separaten Notar für den Grundstückskauf und einen anderen für den Bauwerkvertrag beauftragt, könnte er insgesamt zwischen CHF 2.500 und CHF 3.000 an Notarkosten bezahlen. Wenn er jedoch einen Notar beauftragt, der beide Verträge zusammenfasst, könnte er nur ca. CHF 2.000 an Notarkosten zahlen. Es ist also eine Überlegung wert, beide Verträge gemeinsam zu beurkunden, falls dies für Ihre Situation geeignet ist. Zu Ihrer letzten Frage bezüglich des Bau-Projekts: Sobald Pläne für den Bau vorhanden sind, wird das Land als Projekt betrachtet. Dies bedeutet, dass das Land nicht mehr als unbebautes Grundstück, sondern als Bauprojekt behandelt wird. Selbst wenn die Pläne noch nicht eingereicht wurden, kann das Land als Projekt betrachtet werden. Als Beispiel können wir uns hier den Fall von Frau Meier vorstellen, die auf einem bestimmten Grundstück in Bern ein Haus bauen möchte. Sie hat bereits einen Architekten beauftragt, Pläne für den Bau ihres Hauses zu erstellen. Obwohl sie diese Pläne noch nicht eingereicht hat, gilt das Grundstück, auf dem das Haus gebaut werden soll, bereits als Bauprojekt. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen und beantworten Ihre Fragen. Bitte zögern Sie nicht, sich bei weiteren Fragen an mich zu wenden. Mit freundlichen Grüssen, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 18, 2023 Melden Share Geschrieben May 18, 2023 Guten Tag Stephan, Ich habe von Freunden erfahren, die vor kurzem auch eine Immobilie gekauft haben, dass es in gewissen Kantonen Rückerstattungen gibt. Bei bestimmten Anforderungen kann man in Genf oder im Kanton Waadt eine Rückerstattung der Handänderungssteuer in Höhe von fast 70% erhalten. Das ist erheblich. Noch ein Hinweis zu den Notarkosten: Der Tarif variiert von Kanton zu Kanton, daher ist es schwer zu sagen, welche Kosten du genau zu erwarten hast. Wenn du jedoch ein gutes Angebot suchst, solltest du dich zunächst im Netz informieren und dann verschiedene Notare in deiner Umgebung vergleichen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Beste Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 18, 2023 Melden Share Geschrieben May 18, 2023 Hallo Zusammen, Ich denke, es ist wichtig zu erwähnen, dass Sie sich auch über Steuern bei Bauarbeiten informieren sollten. In der Schweiz gibt es eine Mehrwertsteuer, die jedoch nur dann erhoben wird, wenn der Verkäufer beim Einkauf kein Vorsteuerrecht in Anspruch nehmen konnte. Wenn er dies jedoch tun konnte, wird die Mehrwertsteuer erst erhoben, wenn die Immobilie verkauft wird, z.B. im Rahmen einer Erbschaft oder aufgrund von Scheidung oder Verkauf. Beachten Sie bitte auch, dass Baukosten von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...