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nicola_padinatos

Abstände und Baulinien für Wege und Strassen laut § 267 PBG in Kanton ZH

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Seid gegrüsst liebe Community,

Ich bin auf einen Abschnitt im § 267 PBG des Kantons Zürich gestossen, in dem es darum geht, wie der Abstand zwischen oberirdischen Gebäuden und Strassen, Plätzen und Wegen festgesetzt wird, wenn keine Baulinien festgelegt werden können oder nötig sind. Konkret geht es mir um die Frage, wo der Unterschied zwischen "Wegen" und "Strassen" liegt und wie genau ein "Weg" definiert wird.

 

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Die Unterscheidung zwischen einem Weg und einer Strasse liegt hauptsächlich in der Nutzung durch Fussgänger oder Fahrzeuge. Ein Weg ist in der Regel für Fussgänger gedacht, während Strassen für den Verkehr mit Fahrzeugen ausgelegt sind.

Im Falle von § 267 PBG gibt es jedoch einen wichtigen Unterschied. Die Bau- und Zonenordnung kann keine anderen Abstände für öffentliche Wege festlegen, während für öffentliche Strassen und Plätze Baulinien festgelegt werden können. Aber was sind diese Baulinien und wie werden sie festgelegt?

Baulinien sind bestimmte Abstände, die zwischen öffentlichen Strassen und privaten Gebäuden oder Grundstücken eingehalten werden müssen. Sie bestimmen, wie weit Gebäude von der Strassenmitte entfernt sein müssen. In der Regel sind die Baulinien in Bebauungsplänen festgelegt, die von den zuständigen Behörden genehmigt werden.

Ein Beispiel wäre, wenn Sie ein Haus bauen möchten, das an eine öffentliche Strasse angrenzt. Die Baulinien bestimmen den Abstand, den Sie einhalten müssen, um sicherzustellen, dass Ihr Gebäude nicht zu nah an der Strasse liegt. Dies kann aus Sicherheitsgründen wichtig sein, um Platz für Gehwege oder Radwege zu schaffen.

Bei öffentlichen Plätzen wie Parks oder öffentlichen Plätzen können Baulinien auch für die Platzierung von Objekten wie Bäumen, Bänken oder sogar für die Gestaltung von Fussgängerzonen festgelegt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Baulinien je nach Standort unterschiedlich sein können. Ein Gebäude an einer vielbefahrenen Strasse erfordert möglicherweise grössere Abstände als ein Gebäude in einer ruhigen Nachbarschaft.

Um sicherzustellen, dass die Baulinien eingehalten werden, können zuständige Stellen wie Bauämter regelmässig Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass Gebäude und Grundstücke die vorgeschriebenen Abstände einhalten.

Insgesamt ist es wichtig, zwischen öffentlichen Strassen und Wegen und den gesetzlichen Bestimmungen für Baulinien zu unterscheiden. Während öffentliche Wege in der Regel keine Abstände erfordern, können Baulinien für öffentliche Strassen und Plätze festgelegt werden, um sicherzustellen, dass Gebäude sicher und geeignet platziert werden.

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Hallo Nicola,

Ich hoffe, dass ich dir helfen kann. Normalerweise ist ein Weg schmaler als eine Strasse und nur für den Verkehr von Fussgängern oder Fahrradfahrern gedacht. In der Stadt wird dies häufiger als in ländlichen Gegenden gesehen. Eine Strasse hingegen ist breiter und wird im Allgemeinen für den Verkehr von Fahrzeugen jeglicher Art genutzt. Ich hoffe, das beantwortet deine Frage.

Nessio

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Grüezi miteinand,

ich möchte einen anderen Punkt aus § 267 PBG ansprechen, der die Blinden und Sehbehinderten betrifft. Gemäss Absatz 1 der Vorschrift müssen Baulinien für Bordsteine festgelegt werden, wenn oberirdische Gebäude in der Nähe von öffentlich zugänglichen Wege (in der Regel Gehwege) gebaut werden. Diese sind als Trennlinien zwischen freiem Gehweg und den privaten Grundstücken zu setzen. Bordsteine dienen als Orientierung für Blinde und sehbehinderte Menschen. Interessanterweise ist das bei Strassen nicht vorgeschrieben. Sollten wir die Bauvorschriften nicht auch dafür optimieren, um diese Gruppe von Bürgern nicht auszuschliessen?

Beste Grüsse,

Stephan

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