Swiss.Stephan Geschrieben May 18, 2023 Melden Share Geschrieben May 18, 2023 Hallo zusammen, Ich studiere momentan das Baureglement und muss gestehen, dass ich nicht genau verstehe, was mit der Dachneigungsbegrenzung "alter Teilung" gemeint ist. Leider finde ich im Netz keine brauchbare Erklärung dazu und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüsse Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 18, 2023 Melden Share Geschrieben May 18, 2023 Salut Stephan, die Dachneigungsbeschränkungen in der Schweiz unterliegen verschiedenen Vorschriften, die von den Kantonsparlamenten reguliert werden. Früher gab es eine Art der Dachneigungsbeschränkung, die sich auf die Geometrie des Dachs bezog. Bestimmte Dachformen waren nicht erlaubt oder mussten sich an eine bestimmte Dachneigung halten. Heutzutage haben Bauherren mehr Freiheiten bezüglich der Dachneigung und können sich an viele verschiedene Formen orientieren. Trotzdem gibt es noch einige Vorschriften, die beachtet werden müssen, um die Sicherheit der Dächer zu gewährleisten. Ein Beispiel für eine bestimmte Dachform ist das sogenannte Walmdach. Ein Walmdach besteht aus vier Dachflächen, die an den Kanten zu einem Firstpunkt zusammentreffen. Die Dachneigung muss bei einem Walmdach in etwa zwischen 30 und 45 Grad liegen, um eine optimale Entwässerung zu gewährleisten und das Dach stabil zu halten. Ein weiteres Beispiel für eine spezielle Dachform ist das Pultdach. Hierbei handelt es sich um ein einseitig geneigtes Dach, das meistens an Gebäuden mit modernem Design zu finden ist. Die Dachneigung muss je nach Region und Vorschriften zwischen 5 und 45 Grad liegen, um ebenfalls eine optimale Entwässerung zu ermöglichen. Wenn man sich an die "alte Teilung" hält, müssen genehmigte Dachneigungen verwendet werden. Das bedeutet, dass Bauherren sich an die Vorschriften halten müssen, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie z.B. bei denkmalgeschützten Gebäuden. Hier sind meistens bestimmte Dachformen und -neigungen vorgeschrieben, um das historische Aussehen des Gebäudes zu erhalten. Es ist wichtig, dass Bauherren sich im Vorfeld über die Vorschriften und Möglichkeiten bezüglich der Dachneigung informieren. Bei Fragen oder Unklarheiten können sie sich jederzeit an Experten wie Architekten oder Bauingenieure wenden, um eine optimale Lösung für ihr Bauprojekt zu finden. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Viele Grüsse FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 18, 2023 Melden Share Geschrieben May 18, 2023 Hey Stephan, ich hatte dasselbe Problem wie Sie, als ich das erste Mal auf den Begriff "alte Teilung" in Bezug auf Dachneigungen gestossen bin. Die Sache ist die, dass es keine allgemein gültige Definition für die "alte Teilung" gibt. Die Regelungen können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein. In meinem Kanton gibt es jedoch eine Art "alte Teilung" - sie besagt, dass mansard- oder walmdachähnliche Formen nicht erlaubt sind. Es geht also um die Anzahl der Flächen, die das Dach umgeben, um die Dachunterkonstruktion und den Raum unter dem Dach. Für deinen Kanton könnte das aber anders geregelt sein. Grüezi, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 18, 2023 Melden Share Geschrieben May 18, 2023 Guten Tag zusammen, Ich weiss nicht genau, ob meine Antwort hier von Nutzen ist, aber in meinem Dorf gibt es eine alte Kirche mit einem Satteldach. Diese Kirche ist über 200 Jahre alt, und ihre Dachneigung ist für den Schutz vor Niederschlägen und Schnee ausgelegt. Es hat immer gut funktioniert. Ich glaube nicht, dass man (mit der neuen Technologie und Materialien) immer das Rad neu erfinden muss. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...