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FWinkler

Grenzabstände für Gemeindestrassen und Grundstücke

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Ich habe eine Frage bezüglich Grenzabständen für Grundstücke, die von einer öffentlichen Strasse geteilt werden. Gilt der Grenzabstand ab der Kante des Grundstücks oder ab der Kante der Strasse?

Der Grund für meine Frage ist, dass ein zukünftiger Nachbar auf der gegenüberliegenden Seite eine ähnliche Situation hat, jedoch einen Grenzabstand von nur 1,5 m hat. Gemäss der BNO der Gemeinde kann man die Grenzabstände bei der Wohnzone W1 weder reduzieren noch aufheben, weswegen ich verwirrt bin. Gibt es Ausnahmen? Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen.

Liebe Grüsse

FWinkler

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Die Grenzabstände einer Strasse sind ein wichtiger Faktor in der Gestaltung von Gebäuden und deren Nutzung. Der Grenzabstand bezieht sich dabei auf die Kante der Strasse und nicht auf das angrenzende Grundstück. Es gibt dabei verschiedene Faktoren, die den Grenzabstand beeinflussen können.

Ein wichtiger Faktor ist die Nutzung des Gebäudes. Für Wohnzwecke oder öffentlich nutzbare Gebäude müssen die Grenzabstände grösser sein als für andere Nutzungsarten. Ein Beispiel dafür ist die Stadt Zürich. Hier muss der Mindestgrenzabstand für ein Wohnhaus mindestens 8 Meter betragen, während bei öffentlichen Gebäuden ein Abstand von mindestens 15 Metern eingehalten werden muss. Dies dient vor allem dem Schutz vor ungewollten Einblicken und einer Übermässigen Belastung der Nachbarschaft durch z.B. Lärm. Wenn dein Nachbar ein Wohnhaus oder ein öffentliches Gebäude besitzt, ist es wichtig zu prüfen, ob er die Vorschriften des BNO einhält.

Wenn er diese Vorschriften nicht beachtet, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Wenn dein Nachbar jedoch eine andere Nutzungsart hat, gibt es laut BNO keine Mindestgrenzabstände. Das bedeutet, dass sich der Abstand auf 1,5 Meter beschränken kann. Es ist jedoch immer ratsam, sich vorab bei der zuständigen Behörde erkundigen, da es in verschiedenen Städten und Gemeinden unterschiedliche Regelungen geben kann. Auch sollten Eigentümer immer eine Beratung durch einen Architekten erwägen, der in der Lage ist, mögliche negative Auswirkungen auf das angrenzende Gebäude und die Nachbarschaften zu analysieren und zu beraten.

Zusammenfassend spielt der Grenzabstand bei der Gestaltung von Gebäuden eine wichtige Rolle und es gibt verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, wenn es darum geht, die Vorschriften des BNO einzuhalten. Daher sollte man sich immer vorab gründlich informieren und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.

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Es gibt Ausnahmen von den allgemeinen Vorschriften zum Grenzabstand. Es ist möglich, dass eine Befreiung von der Einhaltung bestimmter Vorschriften erteilt wird, insbesondere wenn sich dies auf Sanierung oder Umbau von bestehenden Gebäuden bezieht.

Sofern es sich bei deinem Nachbarn jedoch um ein neues Gebäude handelt, ist eine Befreiung von der Einhaltung des Mindestabstands von 8 m für Wohnhäuser schwierig zu erreichen, selbst wenn es sich um ein Kleines handelt. In der Regel werden solche Befreiungen nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.

Ich hoffe, es hilft dir weiter.

Viele Grüsse,

Stephan

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Hallo FWinkler,

abgesehen von öffentlichen oder Wohngebäuden gibt es für andere Gebäude keine spezifischen Mindestgrenzabständen. Dies kann jedoch in Einzelfällen zu Problemen führen. Zum Beispiel wenn dein Nachbar seine Garage bauen möchte und der Abstand von 1,5 m auf dein Grundstück seine Baupläne beeinträchtigt.

Daher empfehle ich dir, dein Anliegen von einem Anwalt zu überprüfen, ob du rechtlich gegen deinen Nachbarn vorgehen kannst. Juristische Schritte sollten aber erst in Betracht gezogen werden, wenn du die Möglichkeit hattest, mit deinem Nachbarn darüber zu sprechen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Nicola

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