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FWinkler

Kann man Fenstergrösse nach Bewilligung ändern?

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Hallo zusammen,

ich renoviere gerade mein Haus im Kanton Jura. Wir haben bereits alle notwendigen Bewilligungen und Genehmigungen erhalten, jedoch möchten wir jetzt etwas an den Fenstergrössen im Obergeschoss ändern. Bei der bereits eingereichten Bewilligung haben wir das Mass des Fensters ein wenig vergrössert, aber nun haben wir das Problem, dass es zu tief im Raum hängt. Deshalb möchten wir es doch etwas kleiner haben.

Meine Frage an euch: Ist es möglich, die neuen Fenstermasse zu ändern, ohne dass es Probleme mit der bereits erhaltenen Genehmigung gibt? Wir fragen uns, ob es den Bauherren der Bewilligung an der Baustelle auffallen wird, wenn wir eine kleine Änderung vornehmen.

Danke für eure Meinungen und Erfahrungen.

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Hallo FWinkler,

Ich verstehe, dass Sie sich Sorgen machen, ob es erlaubt ist, die Fenstergrösse in Ihrem Haus nach der Baugenehmigung zu ändern. Ich hatte ein ähnliches Problem, als ich mein Haus renoviert habe, und ich kann sagen, dass es möglich ist, die Fenstergrösse nach der Baugenehmigung zu ändern.

Als ich das erste Mal Fensterrahmen bestellt hatte, waren sie drei Zentimeter zu gross für die geplante Fenstergrösse. Anstatt neue Rahmen zu bestellen, haben wir uns entschieden, einen Teil des Holzes abzuschneiden und den Rahmen dementsprechend anzupassen. Wir haben dies ohne Probleme gemacht und das Bauamt hat nichts bemerkt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie möglicherweise bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um die Fenstergrösse zu ändern. Zum Beispiel sollte die Änderung nicht signifikant sein und möglicherweise sollten Sie das Bauamt informieren. Indem Sie das Amt über die Änderung informieren, stellen Sie sicher, dass alles nach den Regeln und Vorschriften abläuft.

In manchen Fällen kann das Bauamt sogar einige Änderungen an Ihrem Bauvorhaben genehmigen. Zum Beispiel könnten sie Ihnen erlauben, grössere Fenster zu installieren, um sicherzustellen, dass mehr natürliches Licht in Ihr Haus gelangt. Oder sie könnten Ihnen erlauben, Fenster in Bereichen zu installieren, die normalerweise keine Fenster haben, wie zum Beispiel in der Garage.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass es einige Vorschriften gibt, die berücksichtigt werden müssen, wenn Sie die Fenstergrösse ändern. Zum Beispiel müssen Sie Sicherheitsstandards beachten, damit Ihre Fenster sicher sind. Es ist auch wichtig, sicherzustellen, dass die Fenster richtig installiert sind, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäss funktionieren und energieeffizient sind.

Es gibt auch verschiedene Optionen zur Verfügung, wenn Sie die Fenstergrösse in Ihrem Haus ändern möchten. Zum Beispiel könnten Sie sich für Doppelfenster entscheiden, um sicherzustellen, dass mehr Licht in Ihr Haus gelangt oder Sie könnten sich für Fenster mit speziellen Beschichtungen entscheiden, um sicherzustellen, dass Ihr Haus energieeffizient ist und Sie Geld sparen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es durchaus möglich ist, die Fenstergrösse in Ihrem Haus nach der Baugenehmigung zu ändern. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass Sie alle Vorschriften und Regeln einhalten und möglicherweise das Bauamt informieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

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Hey FWinkler,

Ich glaube, dass es besser ist, keine Änderungen an der bereits erhaltenen Bewilligung vorzunehmen, besonders wenn sie die Fenstergrösse betreffen. Es gibt einen Grund, warum das Amt diese Pläne genehmigt hat, und ich denke, dass Änderungen ohne Zustimmung schnell zu einer illegalen Baustelle führen können.

 

Vielleicht solltest du zuerst das Amt anrufen und um Erlaubnis fragen. Möglicherweise kann die Genehmigung auch geändert werden, aber es ist besser, es vorher abzuklären, bevor du die Änderung vornimmst.

Alles Gute,

Nicola

 

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Hallo FWinkler,

zu deinem Anliegen bezüglich der Fenstergrössenänderung habe ich keine direkte Erfahrung. Aber ich kann sagen, dass es immer besser ist, auf der sicheren Seite zu sein.

 

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es sehr wichtig ist, die Vorschriften und Bestimmungen im Kanton Jura zu berücksichtigen. Ich bin auf einen Artikel gestossen, der über die Richtlinien für die Grösse von Fenstern im Kanton Jura informiert. Vielleicht kann es dir helfen, herauszufinden, was erlaubt ist und was nicht.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Nessio

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