nicola_padinatos Geschrieben May 19, 2023 Melden Share Geschrieben May 19, 2023 Grüezi zusammen, Ich wohne in einer Siedlung mit 26 Häusern mit einer gemeinsamen Tiefgarage, die einer Miteigentümergemeinschaft untersteht. Es wurde vorgeschlagen, in der Tiefgarage Motorradstellplätze zu schaffen. Ich frage mich, ob dafür die Zustimmung aller Parteien notwendig ist, laut Art. 647e ZGB. Hinzu kommt, dass eine der vier vorgeschlagenen Varianten genau vor dem Eingang zu unserem Haus und der Einfahrt platziert werden würde. Ich freue mich auf eure Gedanken zu dieser Angelegenheit. Danke! Viele Grüsse, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 19, 2023 Melden Share Geschrieben May 19, 2023 Sie möchten Motorradstellplätze in ihrem Wohngebäude schaffen. Sie fragen sich, ob sie dafür die Einwilligung der anderen Parteien benötigt und wie sie den Platzbedarf decken kann, ohne den Zugang zu ihrem Haus zu beeinträchtigen. Gemäss Artikel 647e ZGB sind bauliche Veränderungen, wie das Schaffen von Motorradstellplätzen, genehmigungspflichtig und bedürfen der Zustimmung aller Parteien. Nicola Padinatos muss daher sicherstellen, dass die anderen Parteien mit ihrem Vorhaben einverstanden sind. Hierzu empfiehlt sich die frühzeitige Einbindung der Nachbarn in die Planung und die gemeinsame Suche nach einer praktikablen Lösung. Um den Platzbedarf zu ermitteln, sollte Nicola Padinatos zunächst prüfen, ob dieser durch die bestehenden Parkplätze abgedeckt ist. Bei Bedarf könnten vorhandene Parkflächen gezielt umgenutzt werden, um Platz für die Motorradstellplätze zu schaffen. Ein Beispiel dafür wäre, die Raumnutzung innerhalb der Garage neu zu strukturieren und Stellplätze für die Motorräder an einer anderen Stelle innerhalb der Parkgarage zu schaffen. Weitere Optionen, die Nicola Padinatos prüfen könnte, sind der Kauf oder die Anmietung von zusätzlichen Stellplätzen in der Umgebung. Eine Kooperation mit einem nahegelegenen Parkhaus oder Parkplatzanbieter könnte ebenfalls eine Lösung sein. Wichtig ist in jedem Fall, dass Nicola Padinatos auch die Kosten ihrer geplanten Massnahmen im Auge behält. Kosten für bauliche Massnahmen, Umwidmungen oder Anmietungen sollten sorgfältig kalkuliert werden, um eine sinnvolle und wirtschaftliche Lösung zu finden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Nicola Padinatos für das Schaffen von Motorradstellplätzen in ihrem Wohngebäude die Einwilligung der anderen Parteien benötigt, gemäss Artikel 647e ZGB. Der Platzbedarf sollte vorab genau ermittelt und geprüft werden, um eine praktikable Lösung zu finden, die keinen Zugang zu ihrem Haus beeinträchtigt und wirtschaftlich ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 19, 2023 Melden Share Geschrieben May 19, 2023 Hi Nicola, das Zustimmungserfordernis für bauliche Veränderungen wurde in der Tat schon erläutert. Ich würde vorschlagen, dass du den anderen Eigentümern die Situation mit deiner Einfahrt erklärst und sie fragst, ob eine der anderen vorgeschlagenen Optionen für sie praktikabler wäre. Möglicherweise werden sie verstehen, dass die Option vor deinem Haus keine Option darstellt. Viele Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 19, 2023 Melden Share Geschrieben May 19, 2023 Guten Tag zusammen, ich habe kürzlich in einem ähnlichen Fall gehört, dass die Vermieter unter Umständen verpflichtet sind, genügend Stellplätze für Motorräder zur Verfügung zu stellen. In jedem Fall ist es erwähnenswert, dass die Einrichtung von Motorradstellplätzen dazu beitragen kann, den Wert der Immobilie zu steigern. Das ist unter Umständen auch eine Überlegung wert. Frohe Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...