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nicola_padinatos

Kauf einer Parzelle mit Privatweg und Wegerecht

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Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage zum Kauf von Parzelle C, auf deren Fläche ein geteerter Privatweg verläuft, der fast ein Fünftel der Grundstücksfläche ausmacht. Parzellen A und B sind bereits bebaut und können nur über diese Strasse (die komplett in Parzelle C liegt) erreicht werden, da sie ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht besitzen. Parzelle C gehört derzeit den Besitzern von A und B. Meine Fragen wären:

  • Sollte nicht 2/3 der Fläche des Weges vom Grundstückspreis von Parzelle C abgezogen werden, sodass die Besitzer der drei Parzellen "virtuell" jeweils ein Drittel der Wegfläche besitzen?
  • Wer bezahlt den Weg, wenn er z.B. neu geteert werden muss und welche rechtlichen Grundsätze gibt es?
  • Was passiert mit Dingen wie Schneeräumung usw.? Wer wäre dafür verantwortlich, da die Strasse ausschliesslich auf meiner Parzelle liegt?

Danke im Voraus und Grüsse,

Nicola

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Sehr geehrter Nicola,

gerne teile ich meine Gedanken zu dem Thema mit Ihnen. Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, einen gewissen Teil des Preises abzuziehen, wenn mehrere Parteien gemeinsam einen Weg nutzen, denn dieser muss gepflegt und erhalten werden.

Ein Beispiel: Wenn der anteilige Preis pro Quadratmeter des Weges bei 80 Franken liegt und Ihre Anteilsfläche 30 Quadratmeter beträgt, dann wären das insgesamt 2.400 Franken. Wenn Sie von diesem Preis 2/3 erlassen bekommen, würden Sie 1.600 Franken zahlen, anstatt den vollen Preis. Dies wäre eine faire Lösung für alle Beteiligten.

Wichtig ist, diese Vereinbarungen vor Vertragsabschluss schriftlich festzuhalten, um eventuelle Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden. Auch können Sie sich mit Ihren Nachbarn darüber einigen, wer für welche Kosten aufkommt, z.B. wer die Reparatur des Weges oder die Reinigung übernimmt.

Bezüglich der Wartung des Weges gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorschriften. Wenn jedoch ein Eigentümer der einzige Nutzer des Weges ist, ist er in der Regel auch alleinig verantwortlich für die Wartung, Reinigung und Schneeräumung. Sollten mehrere Parteien den Weg nutzen, kann die Verantwortung aufgeteilt werden.

Es ist jedoch ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzugehen, dass alle Vereinbarungen den geltenden Gesetzen entsprechen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse,

Stephan

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Hallo Nicola,

ich denke, ich verstehe Ihre Fragen sehr gut, da ich auch einige ähnliche Bedenken hatte, als ich meine eigene Parzelle kaufte. Basierend auf meinen Erfahrungen würde ich empfehlen, professionelle Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen, bevor Sie das Grundstück kaufen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, einen möglichen Anspruch auf eine Preissenkung der Parzelle zu verhandeln und optimale Bedingungen mit den Nachbarn auszuhandeln.

Für die Wartung des Weges sollten Sie eine Vereinbarung mit Ihren Nachbarn treffen. Sie können eine gemeinschaftliche Instandhaltung vereinbaren, aber stellen Sie sicher, dass alle finanziell verpflichtet sind. Ich hatte einen ähnlichen Fall, wo ich einen Sandweg und meine Nachbarn eine Grundstückseinfahrt teilten. Wir haben mit Hilfe eines Anwalts einen Vertrag ausgearbeitet, der besagt, dass wir alle paar Jahre eine bestimmte Menge an Geld in die Instandhaltung des Weges investieren. Diese Art der Vereinbarung erwies sich als sehr erfolgreich für uns alle.

Mit freundlichen Grüssen,

FWinkler

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Hallo zusammen,

Eine Sache, die in der ursprünglichen Fragestellung nicht angesprochen wird, ist die Haftung. Wenn es zum Beispiel eine Beschädigung des Weges gibt, wer wäre in diesem Fall haftbar?

Normalerweise ist es der Eigentümer des Grundstücks, wo der Weg verläuft und nicht unbedingt die Nachbarn, aber wenn die Reparaturkosten hoch sind, möchten Sie möglicherweise eine Vereinbarung treffen, um sie zwischen den beteiligten Parteien aufzuteilen. Eine andere Option wäre, eine Haftpflichtversicherung für das Grundstück abzuschliessen.

Mit freundlichen Grüssen,

Nessio

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