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Nessio

Baureglement für Terrainveränderungen: Verständnisfragen zum Hang, Aufschüttungen und Genehmigungen.

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Hallo Zusammen!

Ich habe das Baureglement zur Terrainveränderung gelesen, aber leider gibt es noch einige Unklarheiten. Im speziellen geht es um die Parzelle rechts oben, bezeichnet durch das Nordzeichen. Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand meine Fragen beantworten könnte.

  • Wo werden die 0.8m bzw. 1.2m gemessen?
  • Ist das bereits eine Hanglage?
  • Darf das Terrain vor dem Haus (Westen) angehoben werden, wenn hinter dem Haus (Osten) eine Hangsituation vorliegt?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Gruss,

Nessio

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Hey Nessio,

Ich freue mich, dir helfen zu können, deine Fragen zu klären. Möglicherweise hast du Fragen zur Bestimmung der Höhe der Aufschüttung deines Grundstücks und ob es sich um eine Hanglage handelt. Ich werde versuchen, dir eine Übersicht der wichtigsten Punkte zu geben.

Zunächst einmal, die Höhe der Aufschüttung wird in der Regel von der höchsten gewachsenen Stelle aus gemessen. Das bedeutet, dass, wenn der Boden hinter deinem Haus höher gewachsen ist als vorne, man von hinten misst und umgekehrt. Zum Beispiel, wenn deine höchsten Bodenpunkte vorne 1,2 Meter und hinten 0,8 Meter betragen, wird deine Aufschüttung eine Höhe von 0,4 Metern haben.

Was die Hanglage betrifft, kann ich sagen, dass es sich in der Tat um eine solche handeln kann. Eine Hanglage ist ein Gelände mit grösserem Neigungswinkel als ein flacher Boden. Während einige Grundstücke offensichtlich in einer Hanglage liegen, kann es manchmal schwieriger sein, dies zu bestimmen. Falls du dir unsicher bist, empfehle ich dir, das Bauamt zu kontaktieren und eine Expertenmeinung einzuholen.

Ein weiteres Thema, das bei Aufschüttungen wichtig ist, betrifft die Grenzwerte. In der Schweiz gibt es bestimmte Vorschriften, die regeln, wie hoch eine Aufschüttung maximal sein darf. Ein Beispiel, das ich gefunden habe, besagt, dass in einer Hangsituation mit einem Neigungswinkel von 30 Grad und einem Abstand von 10 Metern zur benachbarten Parzelle eine Aufschüttung von höchstens 3,46 Metern erlaubt ist.

Ich hoffe, das hilft dir weiter. Wenn du weitere Fragen hast, lasse es mich gerne wissen.

Beste Grüsse,

Stephan

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Hi Nessio,

Ich stimme Stephan in seiner Antwort zum Thema Hangsituation zu. Einrichtung hören sich maximal aus, denn obwohl es vielleicht einige Grauzonen gibt, wenn man sich nicht sicher ist, ist es immer besser, beim Bauamt nachzufragen. Dieser Schritt ist besonders wichtig, damit spätere Konflikte mit Nachbarn oder Behörden vermieden werden.

Gruss,

Nicola Padinatos

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Hey Nessio,

Eine weitere Sache, die du berücksichtigen solltest, ist die Genehmigung von den Baupolizeibehörden. Das bedeutet, dass auch wenn du eine Aufschüttung planst, solltest du sicher sein, dass die Baupolizeibehörde diese genehmigen wird. Es wäre schade, wenn du eine Aufschüttung machst, nur um diese nachher auf Anweisung der Behörden wieder entfernen zu müssen.

Beste Grüsse, FWinkler

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