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Swiss.Stephan

Werden Gartenhäuser zur Ausnützung gezählt? Kanton Solothurn

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Hallo zusammen,

ich frage mich, ob Gartenhäuser für Geräte, Velos und dergleichen zur Ausnützungsziffer im Kanton SO zählen. Ich weiss, dass es dort anders ist als in anderen Kantonen, wo nicht beheizte Gebäudeteile wie Garagen zur Ausnützung zählen müssen, wenn sie auf einem der Geschosse liegen, die überhaupt zählen.

Ich suche nach Informationen und Erfahrungen, die mir weiterhelfen könnten. Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüsse,

Stephan

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Im Kanton Solothurn ist das Gartenhaus in der Ausnützungsziffer enthalten. Die Ausnützungsziffer gibt an, welcher Prozentsatz des Grundstücks bebaubar ist. Wenn ein Grundstück eine Ausnützungsziffer von 0,3 hat und eine Fläche von 500 m², darf man höchstens 150 m² bebauen.

Wenn man ein Gartenhaus auf dem Grundstück bauen möchte, muss man beachten, dass die Grösse des Gartenhauses zur bebaubaren Fläche hinzugerechnet wird. Wenn das Gartenhaus beispielsweise 10 m² gross ist, darf man nur noch max. 140 m² weitere Fläche bebauen.

Wenn man sich nicht an die Vorgaben der Ausnützungsziffer hält und die Grundfläche des Hauses grösser baut als erlaubt, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Der Bauherr muss dann gegebenenfalls das Haus wieder abreissen oder eine Strafe bezahlen.

Es ist also wichtig, sich vor Baubeginn über die geltenden Vorgaben und Bauvorschriften zu informieren.

Ein Beispiel: Eine Familie möchte auf ihrem Grundstück, das eine Fläche von 500 m² hat und eine Ausnützungsziffer von 0,3, ein Haus bauen. Die Familie plant ein Haus mit einer Wohnfläche von 120 m². Um die Ausnützungsziffer einzuhalten, darf die Familie nur 30% von 500 m² bebauen, also 150 m². Da das Haus bereits 120 m² ausmacht, darf die Familie nur noch max. 30 m² weitere Fläche bebauen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Gartenhaus zur Ausnützungsziffer im Kanton Solothurn zählt und bei der Berechnung der bebaubaren Fläche miteinbezogen wird. Wir empfehlen daher allen Bauherren, sich vor Baubeginn über die geltenden Vorschriften zu informieren, um eventuelle Konsequenzen zu vermeiden.

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Es gibt verschiedene Arten von Gartenhäusern. Wenn du ein kleines, mobiles oder zusammenklappbares Gartenhaus hast, das nicht fest auf dem Boden steht und sich ohne Abbau nicht transportieren lässt, brauchst du es nicht im Grundbuch eintragen und es zählt auch nicht zur Ausnützungsziffer. Natürlich solltest du jedoch sicherstellen, dass es nicht auf öffentlichem Grund steht und dass es ohne Probleme am vorgesehenen Platz aufgestellt werden kann.

Nessio

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Hallo Stephan!

Mal abgesehen vom Gartenhaus: es gab letztes Jahr hitzige Diskussionen um die Ausnützungsziffer im Kanton Zürich, wo Besitzer*innen von geschützten oder unter Schutz gestellten Gebäuden sich benachteiligt fühlten, weil sie ihre bestehenden Gebäude nicht gemäss der Ausnützungsziffer umbauen durften. Zum Beispiel konnten sie keine Velogarage auf ihrem Grundstück errichten, weil das bestehende Gebäude dagegen gerechnet wurde.

Nicola

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Gast
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