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FWinkler

Informationen zur 2-geschossigen Wohnzone in der Schweiz

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Definition der 2-geschossigen Wohnzone. Mir ist bekannt, dass jede Gemeinde ihre eigenen Vorgaben hat, aber ich hätte gerne eine allgemeine Definition, um ein besseres Verständnis dafür zu haben. Darf man in dieser Zone nur höchstens zwei Stockwerke (exklusive oder inklusive Keller) bauen oder muss man genau zwei Stockwerke (exklusive oder inklusive Keller) bauen? Wir planen, ein 1,5-stöckiges Haus ohne Keller in dieser Zone zu bauen, aber wir sind uns nicht sicher, ob das zulässig ist. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Viele Grüsse,

FWinkler

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Sehr geehrter FWinkler,

ich möchte Ihnen gerne ausführlicher erklären, was eine 2-geschossige Wohnzone bedeutet. Wenn eine Wohnzone als „2-geschossig“ gekennzeichnet ist, bedeutet das, dass Gebäude in dieser Zone höchstens zwei Stockwerke haben dürfen. Ob diese zwei Stockwerke zusammenhängend sein müssen oder nicht, ist dabei nicht festgelegt. Das bedeutet, dass Sie Ihr geplantes 1,5-stöckiges Haus ohne Keller innerhalb dieser Zone bauen dürfen, da es maximal zwei Stockwerke aufweist.

Ein Beispiel für eine Nutzung innerhalb dieser Beschränkung wäre ein Haus mit einem Wohnbereich im Erdgeschoss und einem Schlafbereich im ersten Stock. Da es sich hier um eine zweigeschossige Wohnzone handelt, wäre diese Aufteilung zulässig. Eine weitere Möglichkeit wäre, ein Haus mit einem kombinierten Open-Plan-Wohnzimmer und Esszimmer im Erdgeschoss zu bauen und im ersten Stock zwei Schlafzimmer und ein Bad zu planen.

Wenn Sie jedoch einen Keller planen, müssen Sie darauf achten, dass dieser in der Gesamtzahl der Stockwerke mitzählt. Wenn Sie ein zweistöckiges Haus mit Keller bauen möchten, würde dieses somit insgesamt drei Stockwerke haben und dürfte nicht innerhalb einer 2-geschossigen Wohnzone errichtet werden.

Zusammenfassend bedeutet eine 2-geschossige Wohnzone, dass Gebäude in dieser Zone höchstens zwei Stockwerke (inklusive oder exklusive Keller) aufweisen dürfen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen helfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,

Nicola

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Hallo FWinkler,

ich möchte nur hinzufügen, dass es wichtig ist, die genauen Vorgaben der Gemeinde zu überprüfen. Obwohl Sie innerhalb der 2-geschossigen Wohnzone mit Ihrem 1,5-stöckigen Haus ohne Keller bauen dürfen, kann es sein, dass es zusätzliche Einschränkungen gibt. Ein Beispiel für eine solche Einschränkung können die Massnahmen zum Schutz eines Naturgebietes in der Nähe sein.

Gruss,

Stephan

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Hallo FWinkler, ich habe in einer ähnlichen Situation eine gute Erfahrung gemacht, als ich unser Haus gebaut habe. Unabhängig von der Art oder Grösse Ihres Projekts empfehle ich dringend, einen Architekten zu beauftragen. Ein erfahrener Architekt kann Ihnen helfen, Ihre Ideen und Pläne zu konkretisieren, Sie bei Genehmigungen zu unterstützen und sicherzustellen, dass Sie die Vorschriften einhalten. Die Kosten für die Einstellung eines Architekten lohnen sich in der Regel, da Sie so mögliche Probleme und zusätzliche Kosten vermeiden können.

Beste Grüsse,

Nessio

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