Nessio Geschrieben May 19, 2023 Melden Share Geschrieben May 19, 2023 Hey Leute, Ich habe vor kurzem angefangen, mein Traumhaus zu planen und bin auf ein Gesetz gestossen, das besagt, dass ein Dachgeschoss nur dann als Vollgeschoss gezählt wird, wenn die "nutzbare Fläche" maximal zwei Drittel des darunter liegenden Vollgeschosses beträgt. Die Gemeinde, in der ich bauen möchte, erlaubt nur Pult- und Satteldächer. Bei den Satteldächern ist mir die Anwendung klar, aber bei einem 10° geneigten Pultdach komme ich doch nie auf 66% Fläche über 1.5m Höhe. Wie kann ich die "nutzbare Fläche" reduzieren? Kann ich eine Terrasse oder sogar ein Split-Level bauen? Ich wäre dankbar für jede Hilfe. Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 19, 2023 Melden Share Geschrieben May 19, 2023 Hey Nessio, ich habe kürzlich ein ähnliches Problem bei meiner Planung gehabt. Ich wollte ein gemütliches Dachgeschoss ausbauen, aber war leider mit einigen Höhenhindernissen konfrontiert. Auch hier stellt sich die Frage: Wie kann man eine Reduzierung des vorhandenen Platzes vornehmen, ohne Einbussen bei der Bewohnbarkeit hinnehmen zu müssen? Dafür habe ich zuerst eine Skizze des Dachgeschosses erstellt. Auf dieser Skizze markierte ich die unterschiedlichen Höhen und prüfte, welche Fläche bewohnbar ist. So konnte ich den Grundriss entsprechend anpassen und die notwendige Reduzierung erreichen. Bei der Skizze achte ich darauf, alle Details in Massstabsverhältnis darzustellen. Ich nutzte daraufhin diese Planung, um eine 3D-Modellierung des Dachgeschosses zu erstellen, damit ich mir einen noch besseren Eindruck von der Dachstruktur und möglichen Einschränkungen verschaffen konnte. Besonders bei der Wahl der Möbel und der Raumnutzung musste ich auf eine platzsparende Lösung achten. So habe ich beispielsweise ein Bett mit Schubladen gewählt, um zusätzlichen Stauraum zu schaffen. Unterm Strich war der Ausbau des Dachgeschosses dennoch ein voller Erfolg und zeigt, dass auch mit einigen Höhenhindernissen eine gemütliche Wohnfläche entstehen kann. Ich hoffe, meine Erfahrungen können dir in deiner eigenen Planung helfen. Liebe Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 19, 2023 Melden Share Geschrieben May 19, 2023 Hallo Nessio, Falls Dein Dachgeschoss bereits ein vollwertiges Stockwerk ist, würde ich Estriche im Dachboden in Betracht ziehen. Diese Fläche wird bei der "nutzbaren Fläche" nicht mitgezählt, aber du wirst noch zusätzliche Fläche für Dinge wie Lagerung oder sogar eine kleine Werkstatt haben. Wenn Ihr eine Terrasse bauen wollt, denkt bitte daran, dass das auch eine Bauanfrage erfordert. Ich hoffe, dass diese Vorschläge hilfreich sind. Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 19, 2023 Melden Share Geschrieben May 19, 2023 Hi Nessio, Ein weiteres wichtiges Gesetz, denk daran: "Aussenterrassen gelten laut dem Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Luzern nicht als Geschossfläche". Es gilt jedoch eine Gesamtflächenbeschränkung, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Das bedeutet, dass Du eine Terrasse bauen kannst, um die nutzbare Fläche zu reduzieren und gleichzeitig einen zusätzlichen Wohnraum im Freien zu haben. Ich hoffe, ich konnte helfen! Liebe Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...