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Swiss.Stephan

Forderung eines Architekten nach grober Fehleinschätzung

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Hallo zusammen,

Ich habe vor kurzem einen Architekten um einen Kostenvoranschlag gebeten. Nachdem er mir diesen zugeschickt hatte, war ich mehr als überrascht über den Betrag, den er mir dafür in Rechnung gestellt hat. Ich habe ihm dann mitgeteilt, dass die Kosten für mein Projekt bei etwa CHF 50'000 liegen würden und er gab mündlich an, dass es sich bei seinem Kostenvoranschlag um CHF 35'000-40'000 handeln würde.

Obwohl ich ihm gesagt habe, dass ich noch keine Baueingabe machen möchte, sondern erst verlässliche Zahlen benötige, hat er mir nach mehr als 3 Monaten einen Kostenvoranschlag per E-Mail gesendet. Die Summe beträgt CHF 72'000, was für mich nicht realisierbar ist. Ich glaube, dass so viel Geld für einen Anbau viel zu hoch ist und habe daher abgelehnt. Aber jetzt hat er mir eine Rechnung für den Kostenvoranschlag von CHF 2'500 in Rechnung gestellt, trotz der groben Fehleinschätzung.

Ich bin wirklich verärgert darüber und frage mich, ob er überhaupt ein Honorar für sein Versagen verlangen kann. Ist das überhaupt legal?

Ich hoffe, dass jemand von euch mir dabei helfen kann, da ich nicht bereit bin, für diese fehlerhafte Kostenschätzung zu bezahlen.

Beste Grüsse,

Stephan

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Sehr geehrter Stephan,

ich möchte auf Ihre Frage bezüglich der Forderung eines Architekten bezüglich einer falschen Kostenschätzung eingehen. Leider gibt es keine eindeutige Regelung dafür, jedoch gebe ich Ihnen gerne eine Einschätzung und mögliche Lösungsansätze.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Architekten verpflichtet sind, eine realistische und korrekte Kostenschätzung für ihre Projekte abzugeben. Wenn sich im Laufe des Projekts jedoch herausstellt, dass die Kosten höher ausfallen als ursprünglich geschätzt, kann sich daraus eine Unzufriedenheit seitens des Kunden ergeben.

In Ihrem Fall scheint der Architekt Sie nicht rechtzeitig darüber informiert zu haben, dass sich die Kosten für Ihr Projekt tatsächlich auf CHF 72'000 belaufen würden. Hierfür gibt es verschiedene mögliche Gründe. Möglicherweise hat der Architekt die Kostenschätzung falsch berechnet oder es sind unvorhergesehene Kosten aufgetreten, über die er Sie nicht informiert hat. In jedem Fall ist es verständlich, dass Sie als Kunde unzufrieden sind.

Um eine Lösung für diese Angelegenheit zu finden, empfehle ich Ihnen, das Gespräch mit dem Architekten zu suchen. Dies kann zum Beispiel in einem persönlichen Termin oder per E-Mail erfolgen. Teilen Sie ihm Ihre Unzufriedenheit mit und fragen Sie ihn, wie er sich die Forderung nach den zusätzlichen Kosten vorstellt. Möglicherweise bietet er Ihnen eine Ratenzahlung an oder er erarbeitet mit Ihnen gemeinsam Alternativen, bei denen Sie Kosten einsparen können.

Es ist wichtig, dass Sie dabei freundlich und respektvoll bleiben und die Kommunikation auf sachlicher Ebene führen. Konstruktives Feedback ist hierbei hilfreich, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Als Kunde haben Sie das Recht, eine klare und verständliche Kostenschätzung zu erhalten und über Änderungen im Laufe des Projekts informiert zu werden. Diese Transparenz ist essentiell für eine positive Zusammenarbeit zwischen Architekt und Kunde.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihrer Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüssen,

FWinkler

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Hallo Stephan,

ich denke, dass Sie das Recht haben, diese Rechnung nicht zu bezahlen, wenn der Architekt Ihnen eine falsche Kostenschätzung gegeben hat. Allerdings könnte der Architekt dagegen angehen und eine Klage gegen Sie einreichen. Ich würde Ihnen daher empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren, falls Sie nicht bereit sind, die Forderung des Architekten zu bezahlen.

Ich hoffe, dass das bald gelöst wird.

Beste Grüsse,

Nicola

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Hallo Stephan,

Abgesehen von der Forderung des Architekten, könnten Sie sich auch an die Architektenkammer wenden und dieses Problem gerichtlich prüfen lassen. Die Kammer könnte Ihnen helfen, eine Lösung zu finden und den Architekten darauf hinweisen, seine Leistungen in solchen Situationen sorgfältiger durchzuführen. Wie auch immer Sie sich entscheiden, ich hoffe, dass Sie eine faire Lösung finden werden.

Liebe Grüsse,

Nessio

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