FWinkler Geschrieben May 19, 2023 Melden Share Geschrieben May 19, 2023 Guten Tag zusammen, ich würde gerne eure Meinung zu einem Problem einholen, mit dem ich seit einiger Zeit zu kämpfen habe. Ich habe einen Nachbarn, der seinen Grundstücksteil bebauen will und dafür ein Fuss- und Fahrwegsrecht über meine Parzelle hat. Jetzt möchte er einen Autounterstand mit vier Standplätzen, holprig an der 4 m Grenze setzen. Das bedeutet, dass sich die Einfahrten zu allen vier 'Boxen' genau an dieser 4 m Grenze befinden werden. Falls er seine Autos mal vor den Unterstand parken wird, dann befinden sich die jeweils hinteren Räder auf meinem Land. Um hinein- und hinausfahren zu können, hat er unseren 3m breiten Weg voll mitgerechnet. Meine Frage: Ist das rechtlich überhaupt zulässig? Muss der Nachbar auch hier einen Vorplatz von 5 m vor dem Carport haben, auch wenn es nur ein Privatweg ist? Ich danke für euer Feedback. Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 19, 2023 Melden Share Geschrieben May 19, 2023 Guten Tag FWinkler, ich kann sehr gut verstehen, dass Sie gerade frustriert sind. Wenn jemand auf Ihrem Grundstück baut oder es ohne Erlaubnis mehr nutzt als erlaubt ist, kann das sehr ärgerlich sein. Das ist Ihnen in Ihrer konkreten Situation passiert und Sie suchen jetzt nach einer Lösung für Ihr Problem. Ich habe ebenfalls einmal eine ähnliche Erfahrung gemacht. Mein Nachbar hat auch an der Grenze gebaut und dabei einen Vorplatz auf meinem Grundstück angelegt. Ein ähnliches Vorgehen ist bei Ihnen geschehen, nur dass es sich in Ihrem Fall um eine Strassenfront handelt. Bei mir war es ein Feldweg, als der Vorplatz angelegt wurde. Generell gilt: Wenn jemand auf Ihrem Grundstück baut oder es mehr nutzt als erlaubt ist, sollten Sie das ganz genau prüfen lassen. Ob das Vorgehen des Nachbarn oder ein anderer Fall dann zulässig ist, hängt von vielen Faktoren ab. Vor allem die Raumplanungs-Praxis spielt hier eine grosse Rolle. Ich empfehle Ihnen daher, sich an einen Fachanwalt zu wenden, der sich mit diesem Thema auskennt. Er kann Ihnen ganz genau sagen, ob Ihr Nachbar mit seinem Vorgehen rechtens ist oder nicht. Ausserdem kann er Ihnen auch Tipps dazu geben, wie Sie weiter vorgehen sollten. Möglicherweise kommt auch eine Anzeige wegen widerrechtlicher Handlung in Betracht. Ein Beispiel: Wenn jemand zum Beispiel eine Strasse oder einen Weg auf seinem Grundstück anlegt oder vergrössert, dann kann das Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr haben. In diesem Fall muss man oft eine Genehmigung einholen, bevor man mit den Arbeiten beginnen darf. Wenn man das nicht tut, kann man Ärger mit den Behörden bekommen. Das kann zum Beispiel Strafen oder Bussgelder nach sich ziehen. Es ist also sehr wichtig, dass man sich vorher genau informiert und gegebenenfalls eine Genehmigung einholt. Eine solche Beratung durch einen Fachanwalt würde ich Ihnen dringend empfehlen, denn Sie sollten jederzeit die volle Handhabe über Ihr Grundstück haben. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Erfahrung etwas helfen konnte. Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. LG, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 19, 2023 Melden Share Geschrieben May 19, 2023 Hallo FWinkler, ich habe Verständnis für deine Lage und wäre wohl auch nicht erfreut darüber. Aus rechtlicher Sicht könnte ich mir vorstellen, dass eine klärende Abmachung zwischen deinem Nachbarn und dir das Problem lösen würde. Bevor du aber rechtliche Schritte unternimmst, wie du ja auch schon in deinem Post erwähnt hast, würde ich zunächst in Erwägung ziehen, dass du dein Anliegen in einem freundlichen Gespräch mit deinem Nachbarn besprechen könntest. Ihr könntet gemeinsam nach einer Lösung suchen und euch beispielsweise auf eine Vergrösserung des Unterstands auf dessen Grundstück einigen. Ein solches zivilisiertes Vorgehen kann schnell zur Beseitigung des Problems beitragen und die Nachbarschaftsbzw. Parzellenbeziehung fördern. Gruss, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 19, 2023 Melden Share Geschrieben May 19, 2023 Hallo FWinkler, nach meinen Recherchen gibt es für privaten Grundbesitz keine Regel, die vorschreibt, dass pro Auto eine Entfernung von 5m gewahrt werden muss. Solltest du eine genauere Sicherheit bezüglich des Vorplatzes benötigen, würde ich dir empfehlen, eine lokale Behörde oder einen Fachanwalt zu konsultieren. Dein Hauptproblem besteht jedoch darin, dass das Fahrzeug deines Nachbarn auf deinem Gelände geparkt wird. Hier stellt es sich die Frage, ob der Autounterstand in dieser unmittelbaren Nähe tatsächlich als Grenzüberbau betrachtet werden kann oder nicht, auch hier wäre das Know-how eines Fachanwalts gefragt. Vielleicht wäre das Aufstellen von einem beidseitigem Grenzstein eine vorerst sinnvolle Lösung zwischen dir und deinem Nachbar. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...