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Bauland: Muss ich plötzlich mehr bezahlen?

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Hallo zusammen,

ich wollte euch um Rat fragen. Vor fast einem Jahr habe ich eine Baulandparzelle mit einer Grösse von 590 m2 schriftlich reservieren lassen. Damals wurde vereinbart, dass der m2-Preis für das Grundstück Fr. 350 oder mehr betrage würde, sobald die Kosten für die Erschliessungsanlagen definiert seien. Einige Monate später erhielten wir dann den definitiven m2-Preis in Höhe von Fr. 370, was für uns in Ordnung war.

Nun sind weitere 5 Monate vergangen und die Reservationsvereinbarung wurde uns zur Unterschrift zugesendet. Darin wurde jedoch angegeben, dass unsere Parzelle jetzt nur noch 565 m2 gross ist. Allerdings müssen wir auch noch für 39 m2 Anteil an der Quartierstrasse und 26 m2 Anteil am Spielplatz bezahlen, was insgesamt 630 m2 ergibt.

Trotz stetigem Kontakt wurde uns von diesen Mehrkosten nie etwas gesagt. Wir sind immer von den 590 m2 x CHF 370 gemäss der Reservation ausgegangen. Nun müssen wir knapp CHF 15'000 mehr bezahlen. Wir haben das Gespräch mit der Gegenseite gesucht, doch es zeigt kein Entgegenkommen. Wir finden das wirklich ungerecht. Was meint ihr dazu, können wir etwas dagegen unternehmen?

Liebe Grüsse,

Nicola

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Hey Nicola,

zunächst einmal möchte ich sagen, dass es sehr ärgerlich ist, was dir passiert ist, und ich kann deine Frustration vollkommen verstehen. Aber lass uns optimistisch bleiben, denn es gibt noch Hoffnung.

Um dein Problem bestmöglich zu lösen, ist es wichtig, dass du dir zunächst die Reservationsvereinbarung, die du mit dem Verkäufer der Parzelle abgeschlossen hast, noch einmal genau anschaust. In dieser Vereinbarung sollten der genaue Umfang des zum Verkauf stehenden Grundstücks sowie ein Preis pro Quadratmeter festgelegt sein.

Ein wichtiger Aspekt, den du berücksichtigen solltest, sind die Erschliessungskosten, die möglicherweise noch nicht bekannt waren, als du die Reservationsvereinbarung unterzeichnet hast. Wenn der Verkäufer jedoch über diese Kosten Bescheid wusste und diese in den endgültigen Verkaufspreis einberechnet hat, hast du ein Recht darauf, den Preis anzupassen.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie du gegen den Verkäufer vorgehen kannst, wenn sich herausstellt, dass der endgültige Verkaufspreis nicht dem entspricht, was in der Reservationsvereinbarung vereinbart wurde. Das hängt jedoch zum einen davon ab, wie die Vereinbarung formuliert wurde, und zum anderen von den rechtlichen Rahmenbedingungen in deinem Land.

Wenn du dich dazu entscheidest, rechtliche Schritte einzuleiten, solltest du einen Anwalt kontaktieren. Dieser kann dir dabei helfen, deine Position bestmöglich zu vertreten und dir sagen, welche Möglichkeiten du hast. Zudem kann er auch dafür sorgen, dass der Verkäufer zur Anpassung des Verkaufspreises gezwungen wird.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass rechtliche Schritte oft mit hohen Kosten verbunden sind. Deshalb solltest du im Vorfeld genau abwägen, ob sich ein Gang vor Gericht lohnt oder ob es andere Möglichkeiten gibt, das Problem zu lösen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du noch nicht aufgeben solltest. Es gibt rechtliche Möglichkeiten, gegen den Verkäufer vorzugehen, wenn der endgültige Verkaufspreis nicht dem entspricht, was in der Reservationsvereinbarung vereinbart wurde. Wichtig ist, dass du deine Vertragsdokumente genau prüfst und im Zweifel einen Anwalt hinzuziehst.

Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Infos weiterhelfen konnte.

Viele Grüsse!
Nessio

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Hallo Nicola,

meiner Meinung nach ist das Vorgehen des Verkäufers wirklich nicht fair. Es sollte definitiv transparenter kommuniziert werden, wenn die Kosten während des Prozesses steigen. Habt ihr eine Vereinbarung unterschrieben, die die Grösse des Grundstücks explizit angibt? Wenn nicht, würde ich empfehlen, diese vor der Unterzeichnung mit dem Verkäufer auszuhandeln.

Möglicherweise könnt ihr eine offizielle Beschwerde beim Verkäufer einreichen, da euch nicht vollständig über die Änderungen informiert wurde. Wenn ihr keine zufriedenstellende Antwort erhaltet, stimme ich mit Nessio überein, dass es eventuell ratsam sein könnte, einen Anwalt zu konsultieren.

Beste Grüsse,

Stephan

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Hallo ihr beiden,

Ich denke, es lohnt sich auch, die Zusammensetzung der Mehrkosten näher zu betrachten. Einige Gemeinden erheben Strassennutzungsgebühren oder Erschliessungsbeiträge, die auf die Eigentümer von neu erschlossenen Grundstücken übertragen werden. Vielleicht sind ein Teil der Mehrkosten tatsächlich darauf zurückzuführen. Wenn das jedoch der Fall ist, sollte dies im Vorfeld kommuniziert werden, um Missverständnisse wie bei euch zu vermeiden.

Ich hoffe, dies hilft euch weiter und dass ihr bald eine zufriedenstellende Lösung findet.

Viele Grüsse
FWinkler

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