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FWinkler

Toleranzen bei Grundstücksgrenzen einhalten?

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Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem ein Haus zwischen zwei bestehenden EFH gebaut. Dabei haben wir festgestellt, dass unsere Nachbarn Teile ihrer Auffahrt und Mauer auf unserem Grundstück gebaut haben. Die Verbundsteine des Parkplatzes liegen ungefähr 10-15 cm auf unserem Grundstück und die Mauer ragt etwa gleichviel auf dem anderen Grundstück auf unser Grundstück hinein. Da das unsere Privatsphäre beeinträchtigt und eine potenzielle Gefahr in Bezug auf Haftungsfälle darstellt, hat es mich dazu gebracht, hier im Forum um Rat zu fragen.

 

Wie sieht die Situation eigentlich gesetzlich aus? Gibt es Toleranzen? Muss ich von den Nachbarn verlangen, ihre Mauer und die Verunbdsteine zu entfernen? Ich wäre euch sehr dankbar für eure Unterstützung.

Gruss,
FWinkler

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Sehr geehrter Herr Winkler,

ich kann Ihre Anfrage bezüglich der Toleranzen bei Grenzabständen gut verstehen. Tatsächlich gibt es bei diesem Thema viele Faktoren zu berücksichtigen, die den erforderlichen Abstand zwischen den Grundstücken beeinflussen.

Zunächst einmal empfehle ich Ihnen, den Kaufvertrag und den Lageplan Ihres Grundstücks zu überprüfen. In vielen Fällen gibt es dort Vorschriften bezüglich der Baulinien, die auch den Grenzabstand betreffen. Diese Vorschriften müssen von den Nachbarn eingehalten werden, die auf eigene Rechnung gebaut haben.

Im Idealfall sollten Sie auch das Gespräch mit Ihren Nachbarn suchen, um gegenseitiges Verständnis und eine gute Nachbarschaft zu fördern. Sollten Sie jedoch feststellen, dass Ihre Nachbarn den Grenzabstand nicht eingehalten haben, müssen Sie abwägen, welche Schritte Sie unternehmen möchten.

Eine mögliche Option ist, Ihre Nachbarn höflich darauf hinzuweisen und zu bitten, die betreffende Mauer oder Verbundsteine zu entfernen und den erforderlichen Abstand einzuhalten. Sollten Ihre Nachbarn jedoch nicht bereit sein, den Grenzabstand einzuhalten, müssen Sie möglicherweise eine Klage vor Gericht in Erwägung ziehen.

Es gibt in einigen Kantonen auch spezifische Vorschriften bezüglich des Mindestgrenzabstands zwischen den Grundstücken. Ein Beispiel hierfür ist die Kantonsverordnung im Kanton Luzern, die besagt, dass der Grenzabstand zwischen den Grundstücken mindestens 50 cm betragen muss.

Es ist jedoch zu beachten, dass es in jedem Fall sinnvoll ist, umfassend zu recherchieren und gegebenenfalls einen Anwalt zu konsultieren, bevor man rechtliche Schritte gegen die Nachbarn einleitet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,

Nicola Padinatos

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Hallo FWinkler,

es gibt in der Tat Toleranzen, wie nicola_padinatos erwähnt hat. Wenn Sie jedoch keinen Erfolg haben sollten, die Probleme mit Ihrem Nachbarn direkt zu lösen, gibt es auch eine andere Lösung. Sie könnten eine Mediation in Betracht ziehen. Ein Mediator ist eine neutrale Person, die helfen kann, eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Die Kosten für eine Mediation werden in der Regel zwischen beiden Parteien geteilt, so dass es eine relativ kostengünstige Lösung ist. Ich würde vorschlagen, dass Sie sich an eine lokale Vermittlungsstelle wenden und sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

 

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

Beste Grüsse,
Nessio

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Hallo FWinkler,

Zusätzlich zu den Antworten, die du bisher erhalten hast, gibt es noch die Möglichkeit, eine Grenzbescheinigung zu beantragen. Diese wird vom örtlichen Vermessungsamt ausgestellt und gibt einen genauen Überblick darüber, wo die Grenze verläuft. Wenn die Nachbarn Teile ihres Bauwerks auf deinem Grundstück gebaut haben, gibt es keinen Spielraum für Toleranzen. Es liegt in deiner Verantwortung, sie darum zu bitten, ihre Bauwerke zu entfernen oder die volle Verantwortung für mögliche Schäden und Verluste zu übernehmen, die durch ihre Bauwerke entstehen können.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Liebe Grüsse,

Stephan

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