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Swiss.Stephan

Fehlerhafte Strasse auf meinem Bauland

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Liebe Foren-Mitglieder,

Ich habe ein Bauland in einer Gemeinde, in der eine Strasse nicht richtig gebaut wurde. Ein Ingenieurbüro mit Geometerabteilung hat diese Strasse gebaut und laut deren Aussage, werden die Messungen auf den Zentimeter genau durchgeführt. Die Strasse auf meinem Bauland wurde jedoch schmaler als geplant gebaut. Ursprünglich sollte die Strasse 5 Meter breit sein, jedoch wurde sie nur 3.50 Meter breit erbaut. Dem Vizeammann wurde versprochen, dass ich 75 cm übrig bekomme. Auf der andern Seite der Strasse soll ich weitere 75 cm für die Ausnutzungsziffer bekommen. Jedoch bekam der Nachbar 2.01 Meter zusätzliches Land an seiner Seite und ich 9m² weniger an meiner Seite der Strasse.

Ich habe die Parzellierungsmutation bekommen, aber bevor ich etwas unterschreibe, möchte ich geklärt haben, welche Regelungen für mich getroffen werden und mein verlorenes Land zurückzubekommen. Ausserdem hat mir der Notar, der die Gemeinde vertritt, gesagt, dass das Unterschreiben notwendig ist, da andernfalls Grundeigentümer Schadenersatzansprüche stellen könnten. Es sind mehr als 50 Eigentümer betroffen und jeder soll den Parzellierungsvertrag unterschreiben oder eine Vollmacht erteilen.

Der Beobachter hat mir dank der Rechtschutz eine Kostengutsprache für 2 Stunden bei einem Anwalt geschrieben. Am 19.06. habe ich einen Termin und am 23.06. soll ich die Mutation unterschreiben. Aber ich kann nicht zustimmen, da meine Rechte nicht geklärt sind und wie es aussieht, hat das Ingenieurbüro eine Haftpflichtversicherung, die diesen Fehler abdecken kann.

Mein Grundstück hat eine Grösse von 479 m² und es gibt schon fünf Interessenten, die denken, dass das Land zu klein sei. Die 9m², die mir entzogen wurden, liegen auf der Südseite des Grundstücks und eignen sich gut als Rasenfläche oder Platz zum Verweilen. Was soll ich tun?

Viele Grüsse,

Stephan

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Hallo Stephan,

ich habe Ihre Nachricht bezüglich Ihrer Sorge über die falsche Strassenkonstruktion erhalten und ich verstehe voll und ganz, dass Sie sich ärgern. Es ist jedoch wichtig, dass Sie rechtliche Schritte erst dann einleiten, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Deshalb schlage ich vor, dass Sie zunächst mit dem Ingenieurbüro sprechen und versuchen, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.

Um dies zu erreichen, sollten Sie das Protokoll von der Gemeindeversammlung und alle zugehörigen Beweise sammeln, die zeigen, dass die Strasse in der Tat falsch gebaut wurde. Diese Beweise können Sie dem Ingenieurbüro vorlegen und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Falls das Ingenieurbüro sich weigert, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen, können Sie die Versicherung des Ingenieurbüros kontaktieren und Ihre Beweise vorlegen. Es ist jedoch ratsam, dass Sie Ihren Versicherungsagenten konsultieren, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.

Falls Sie sich entscheiden, Ihre Angelegenheit vor Gericht zu bringen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie bereits mit dem Ingenieurbüro gesprochen haben und Ihre Bemühungen dokumentiert sind. Nur dann sind Sie in der Lage, Garantien dafür zu erhalten, dass die Gerichtsverfahren zugunsten Ihrer Seite verlaufen.

Ein Beispiel dafür, wie eine aussergerichtliche Einigung aussehen könnte:

Das Ingenieurbüro würde seine Verantwortung anerkennen und sich verpflichten, die Strasse entsprechend den ursprünglichen Plänen und Vorschriften rechtzeitig zu reparieren. Das Büro würde auch dafür sorgen, dass die Reparaturkosten von ihrer Versicherung übernommen werden. Im Austausch dafür würden Sie auf eine rechtliche Klage verzichten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, falls Sie weitere Fragen haben.

Viele Grüsse,

Nicola

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Lieber Stephan,

Ich verstehe auch Ihren Ärger, aber es ist auch gut zu wissen, dass man den Fehler rechtzeitig entdecken konnte. Versuchen Sie, das Problem über die Gemeinde zu lösen. Sie sollten das Gespräch mit der Gemeinde suchen, um diesen Fehler schnell zu beheben. Wie Sie erwähnt haben, geht es nur um 62 cm, also kann es bestimmt eine Einigung geben, damit Sie kein weitere Zeit oder Geld verschwenden müssen.

Viele Grüsse,

Nessio

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Hallo Stephan,

Ich bin mir sicher, dass das Ingenieurbüro bei der Konstruktion den Fehler entdeckt hat, es aber aus irgendeinem Grund nicht kommuniziert hat.

Ich glaube auch, dass die Haftpflichtversicherung das Problem leicht beheben kann. In dieser Hinsicht würde ich mich an den Agenten Ihrer Versicherung wenden.

Ich stelle fest, dass Sie einige Käufer für Ihr Grundstück haben könnten und ich denke auch, dass Sie sich mehr Zeit nehmen sollten, um eine Lösung zu finden, bei der jeder Part Nutzen hat.

Grüsse,

FWinkler

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