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FWinkler

Planung für ein Haus mit Splitlevel - Fragen zur SIA 116-Norm

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Hallo zusammen,

ich benötige eure Hilfe bei meiner Planung für ein Haus mit Splitlevel. Ich habe Fragen zur SIA 116-Norm, insbesondere im Bereich Dachgeschoss, und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Laut der Norm sollte ich eigentlich eine aktuellere Version benutzten, aber unser Architekt scheint nicht davon überzeugt zu sein./emoticons/default_wink.png

Ich kenne auch bereits die Informationen von Roeplaner und habe alle Threads in diesem Forum zu dem Thema durchgelesen, aber ich habe ein paar spezifischere Fragen, insbesondere zum Dachgeschoss.

Hier sind meine Fragen:

  1. Werden die Dachvorsprünge zum Volumen hinzugezählt, sowohl stirnseitig als auch seitlich?
  2. Wie wird der ausgebaute Dachstock im Falle eines Kniestocks berechnet?
  3. Gibt es für Galerien/Lufträume einen Abzug/Minderung?
  4. Wie sieht es mit den Lichtschächten im Keller aus? Dürfen diese auch dazu gezählt werden?
  5. Der Keller wird bei uns mit 1m bezuschlagt, weil wir eine Aussenisolierung wollen und alle Räume über eine Bodenheizung verfügen. Die Räume sind aber nicht verputzt/gestrichen und es ist auch kein Bodenbelag (Parket etc.) geplant.

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand von euch Experten mir weiterhelfen und gegebenenfalls eine Kopie der SIA 116 zur Verfügung stellen könnte./emoticons/default_wink.png

Gruss,

FWinkler

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Hallo FWinkler,

Ich freue mich, dass du dich mit der SIA 116 beschäftigst und ich hoffe, dir bei deinen Fragen weiterhelfen zu können.

  1. Ja, Stirnseitig und seitlich zählen die Dachvorsprünge zum Volumen hinzu.

    Dies bedeutet, dass Vorsprünge wie Anbauten oder Überdachungen in die Berechnung des Gebäudevolumens einfliessen. Anhand eines Beispiels lässt sich das verdeutlichen: Wenn ein Haus ein Dach mit einer Neigung von 30 Grad hat und an der Seite eine Überdachung, die 2 Meter aus dem Haus hinausragt, angebracht ist, muss diese Überdachung bei der Volumenberechnung des Gebäudes berücksichtigt werden.

    Die SIA-Hinweise geben vor, dass der Blickwinkel, mit dem man das Gebäude betrachtet, entscheidend ist, ob ein Vorsprung gezählt werden muss oder nicht. Ein Dachvorsprung fliesst nur ins Volumen ein, wenn er von einem solchen Winkel aus betrachtet wird, dass er tatsächlich als Teil des Gebäudes wahrgenommen wird.

  2. Ich kann dir ein Beispiel geben. Wenn du einen Steildach-Winkel von 45 Grad hast und dein Kniestock 90 cm beträgt, betrachtest du den Dachstock als eine Wand, die dem Betrachter im Winkel von 45 Grad entgegenkommt. Davon hängt ab, wie viel des Dachstocks zum Volumen gezählt wird.

    Ein Kniestock ist der senkrechte Wandabschnitt des Daches oberhalb der Zimmerdecke, der zur Wärmedämmung und Aussteifung des Daches dient. Der Kniestock wird bei der Volumenberechnung zum Gebäudevolumen hinzugezählt.

    Wenn das Dach des Hauses einen Winkel von 45 Grad hat, betrachtet man den Dachstock als eine Wand, die im Winkel von 45 Grad auf den Betrachter zukommt. Je steiler der Dachwinkel ist, desto grösser wird der Teil des Dachstocks, der ins Gebäudevolumen einfliesst.

  3. Nein, es gibt keinen Abzug für Galerien/Lufträume in der SIA 116.

    In der SIA 116 gibt es keinen speziellen Abzug für Lufträume und Galerien. Dies bedeutet, dass diese Räume in ihrer vollen Grösse beim Gebäudevolumen berücksichtigt werden müssen. Eine Galerie ist ein Zwischengeschoss, das meist offene Räume oder Säle miteinander verbindet. Ein Luftraum ist ein Raum, der von Gebäudeteilen durchbrochen und somit vom Boden bis zur Decke offen ist.

  4. Nein, Lichtschächte im Keller zählen nicht zum Volumen.

    Lichtschächte sind offene Gruben, die als Zugang zum Tageslicht in Kellerräumen oder Untergeschossen dienen. Da sie nicht vollständig vom Gebäude eingeschlossen sind, werden sie bei der Volumenberechnung nicht berücksichtigt. Allerdings muss man beim Ausmessen darauf achten, dass der Lichtschacht nicht in das zu messende Volumen hineinragt oder es beeinflusst.

  5. Bei der Berechnung des Kellers wird nur auf die Höhe der Decke und nicht auf den Ausbauzustand geachtet.

    Bei der Berechnung des Kellervolumens muss man lediglich die Höhe der Decke messen, um das Volumen zu ermitteln. Es ist dabei unerheblich, ob der Keller ausgebaut oder noch nicht fertiggestellt ist. Das gilt auch für Kellerräume, in denen sich Heizungsanlagen, Warmwasservorräte oder sonstige technische Einrichtungen befinden.

Ich hoffe, meine Ausführungen haben deine Fragen beantwortet. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,

Stephan

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Hallo FWinkler,

Ich weiss zwar nicht, ob es dir weiterhilft, aber ich hatte ein ähnliches Problem wie du. Wir wollten auch ein Splitlevel-Haus bauen und mussten uns umfassend über die verschiedenen Normen (SIA, MINERGIE®) informieren, um sicherzustellen, dass unser Haus so effizient wie möglich gebaut wird.

Also, selbst wenn die SIA 116 nicht mehr aktuell sein sollte, besprich doch mit deinem Architekten, welche andere Normen du verwenden kannst, um die nachhaltigsten Optionen für dein Haus zu finden.

Viele Grüsse,

Nicola

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