FWinkler Geschrieben May 22, 2023 Melden Share Geschrieben May 22, 2023 Hallo zusammen, wegen der Näherbauvereinbarung mit unserem Nachbarn kann er innerhalb der Baubeschränkung, die wir vereinbart haben, keine Hochbauten errichten. Als wir jedoch seine Baupläne einsehen durften, haben wir festgestellt, dass der geplante überdachte Sitzplatz über unsere Baubeschränkung hinausragte. Wir haben bisher gedacht, dass Hochbauten alle Bauten über dem Gelände sind, aber wir sind im Moment nicht sicher, ob das auch für überdachte Sitzplätze gilt. Kann jemand die genaue Definition von Hochbauten teilen oder weiss, ob ein überdachter Sitzplatz auch als Hochbau gilt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 22, 2023 Melden Share Geschrieben May 22, 2023 Ich denke, ich kann dir helfen, FWinkler. Die zürcherische Raumplanungsverordnung (RPV) des Kantons Zürich definiert "Hochbauten" als "Bauten, die mehrheitlich oberhalb der Geländeoberfläche errichtet werden" (Art. 3 Abs. 1). Dies bedeutet, dass ein Hochbau mindestens an einer Stelle über dem Boden liegt - auch wenn er auf Säulen oder Pfählen errichtet wurde. Ein Beispiel für einen Hochbau sind Mehrfamilienhäuser oder Hochhäuser, die natürlich häufig in den Städten vorkommen. Aber auch ein Einfamilienhaus könnte im Sinne der RPV als Hochbau gelten, wenn es beispielsweise auf einem Hanggrundstück errichtet wurde. In diesem Fall sind Teile des Hauses häufig frei schwebend und "schweben" über dem Gelände. Eine andere Möglichkeit, einen Hochbau zu errichten, besteht darin, ihn auf Stelzen zu bauen. Hier sind ebenfalls mehrere Optionen denkbar, wie die Stelzen aussehen und angeordnet werden können. So könnte beispielsweise ein Wintergarten als Hochbau errichtet werden, der auf Stelzen über dem Garten schwebt. Ein weiteres Beispiel für einen Hochbau ist eine Tiefgarage, die unter einem Wohnhaus errichtet wurde. Auch wenn sich hierbei der Grossteil des Gebäudes unter dem Boden befindet, müssen doch insbesondere die Einfahrt und die oberste Etage des Parkhauses über dem Boden liegen. Wie bereits erwähnt, gelten Hochbauten als solche, wenn sie mehrheitlich über der Geländeoberfläche errichtet wurden. Daher ist es auch möglich, dass ein Gebäude aus mehreren Teilen besteht und nur einer davon als Hochbau behandelt wird - solange dieser den Anforderungen der RPV genügt. In anderen Kantonen der Schweiz gelten möglicherweise ähnliche Regelungen wie in Zürich. Mithilfe von entsprechenden Verordnungen oder Gesetzen kann gewährleistet werden, dass Bauvorhaben nicht einfach ohne Kontrolle und Genehmigung durchgeführt werden können. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen, FWinkler, Ihren geplanten überdachten Sitzplatz genauer zu planen und zu konzipieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 22, 2023 Melden Share Geschrieben May 22, 2023 Ich denke, Nessio hat Recht. Ein Sitzplatz, der über einer Baubeschränkung errichtet wird, würde als Hochbau gelten, da er über der Geländeoberfläche errichtet wird. Und falls es für dich von Interesse ist, hier ist ein Beispiel: Ein Gartenpavillon, der auf einem Fundament errichtet wird, das über den im Katasterplan definierten Baubereich hinausragt, würde als Hochbau gelten. Auch wenn er nicht sehr hoch ist und nicht als Haus genutzt wird. Hoffentlich ist das hilfreich für dich, FWinkler. Viel Erfolg, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 22, 2023 Melden Share Geschrieben May 22, 2023 Ich stimme den anderen Kommentaren zu. Aber ich möchte auch darauf hinweisen, dass es in diesem Zusammenhang manchmal schwierig ist, zu entscheiden, was genau als "Geländeoberfläche" gilt. Insbesondere, wenn das Gelände uneben ist oder wenn es sich um eine Böschung handelt. Zum Beispiel, wenn ein überdachter Sitzplatz ein wenig aus dem Hang herausragt, könnte es schwierig sein zu entscheiden, ob er als Hochbau gilt oder nicht. Es könnte auch sein, dass die höchste Stelle des Geländes anders definiert ist, als man ursprünglich angenommen hat. Dies sind nur einige zusätzliche Überlegungen, die man anstellen sollte, wenn man versucht, festzustellen, ob eine Struktur als Hochbau gilt oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...