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Definition und Höhe von Erkern in der Schweiz

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Hallo zusammen!

Ich habe kürzlich gelesen, dass Erker gemäss § 260 Abs. 3 PBG (ZH) max. 1/3 der Fassadenlänge und max. 2m in den Grenzabstand reinragen dürfen. Meine Frage lautet: Gibt es auch Vorgaben bezüglich der Höhe eines Erkers? Muss dieser überhängend sein oder kann er direkt im Erdgeschoss beginnen?

Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der etwas genauer darüber Bescheid weiss und mir weiterhelfen kann. Ich freue mich auf eure Antworten!

Viele Grüsse,

Nicola

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Rechtliche Vorgaben bezüglich der Höhe von Erkern

Ein Erker ist ein über einen oder mehrere Stockwerke hinausragender Aufbau an einem Gebäude. Er dient meist der Erweiterung des Wohnraums oder der Verschönerung der Fassade. Doch welche Regeln gelten bezüglich der Höhe von Erkern?

Grundsätzlich gibt es dazu Vorgaben im Planungs- und Baugesetz (PBG) der verschiedenen Kantone in der Schweiz. Zum Beispiel besagt § 260 Abs. 3 PBG (ZH) in Zürich, dass ein Erker nicht höher als 4.5 Meter sein darf. Diese Regelung soll sicherstellen, dass das Stadtbild nicht durch zu hohe Erker beeinträchtigt wird.

Doch wie wird die Höhe eines Erkers eigentlich gemessen? Dazu wird vom tiefsten Punkt der Decke des Erkers bis zum höchsten Punkt der Dachfläche des Gebäudes gemessen. Auch die Breite und Tiefe des Erkers können von den kantonalen Vorschriften abhängen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Errichtung eines Erkers ist der Abstand zum Nachbargrundstück. Denn dieser darf durch den Erker nicht verringert werden. Hier ist es wichtig, die genauen Abstände in den örtlichen Bauvorschriften zu prüfen und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen von den Vorgaben zur Höhe von Erkern. Zum Beispiel können bei geschützten Bauten oder besonderen Bauvorhaben Abweichungen von den kantonalen Vorgaben möglich sein. In diesem Fall ist es ratsam, sich vorab von einem Architekten oder Sachverständigen beraten zu lassen.

Letztlich ist es wichtig, bei der Planung und Errichtung eines Erkers die lokalen Vorgaben und Bestimmungen zu berücksichtigen. Denn nur so kann man sicherstellen, dass der Erker nicht nur optisch ansprechend, sondern auch legal und sicher ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüsse,

Nessio

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Hey Nicola,

Ich kann dir zum Thema Höhe leider nicht weiterhelfen, aber ich habe dazu ein interessantes Beispiel gefunden: In der Altstadt von Zürich gibt es eine Strasse namens Rennweg, wo die Erker der verschiedenen Häuser unterschiedlich waren. Am Rennweg 40 ist das älteste und berühmteste Beispiel. Dieser gotische Erker geht über alle Geschosse des Hauses.

Es ist also anzunehmen, dass es früher keine Vorgaben bezüglich der Höhe von Erkern gab.

Grüsse,

FWinkler

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Guten Tag,

die Diskussion um die Definition von Erkern hat mich an ein spannendes Thema erinnert. Wie sieht es eigentlich aus, wenn man einen Erker auf der Grenze zum Nachbargrundstück errichten möchte?

Ich habe gerade gelesen, dass gemäss §666 ZGB jeder Eigentümer das Recht hat, auf seinem eigenen Grund ein Gebäude zu errichten. Allerdings sind hier die Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes zu beachten.

Meiner Meinung nach sollte man da unbedingt das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Viele Grüsse,

Stephan

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