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Nessio

Stöckli: Bewilligung und Nutzungsarten

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Ich denke, dass es durchaus möglich ist, ein Stöckli zu bauen, Nessio. Die Bestimmungen und Vorgaben für den Bau von Stöckli können sich jedoch von Kanton zu Kanton unterscheiden. Um sicherzustellen, dass du die richtigen Vorgaben hast, empfehle ich dir, dich direkt an das örtliche Bauplanungsamt zu wenden. Dort können sie dir eine genaue Auskunft geben und dich bei der Umsetzung deines Projekts unterstützen.

Ein Beispiel für die unterschiedlichen Bestimmungen ist die maximale Grösse des Stöcklis. In einigen Kantonen darf das Stöckli nicht grösser als 60 Quadratmeter sein. In anderen Kantonen gibt es keine genaue Vorgabe bezüglich der Grösse. Auch die Distanz zu anderen Gebäuden kann unterschiedlich geregelt sein. In manchen Kantonen muss ein Abstand von mindestens 3 Metern zu anderen Gebäuden eingehalten werden.

Ein weiteres Beispiel sind die Nutzungsvorgaben. In einigen Kantonen darf das Stöckli ausschliesslich als Ferienwohnung genutzt werden und nicht dauerhaft bewohnt werden. In anderen Kantonen gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Nutzung. Wenn du also bereits eine Vorstellung darüber hast, wie du dein Stöckli nutzen möchtest, solltest du dich unbedingt über die entsprechenden Vorgaben informieren.

Das örtliche Bauplanungsamt kann dir auch bei der Beantragung von Baugenehmigungen und bei der Einreichung der Baupläne behilflich sein. Hierfür musst du in der Regel einen Antrag stellen und deine Pläne vorlegen. Das Bauplanungsamt prüft dann, ob das Vorhaben den Vorgaben entspricht und ob es genehmigt werden kann.

Um sicherzustellen, dass dein Stöckli den Vorgaben entspricht und legal ist, solltest du dich unbedingt an das örtliche Bauplanungsamt wenden. Dort bekommst du nicht nur die genauen Vorgaben, sondern auch Unterstützung bei der Planung und Umsetzung deines Projekts.

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Hey Nessio,

Als ich vor ein paar Jahren ein Stöckli gebaut habe, durfte ich nur eine dedizierte Einheit bauen. Jedoch, wenn man sich für vertikale Nutzbarkeit des Hauses entscheidet, ist es ratsam, sich vorab von der Bauplanungsbehörde eine Genehmigung einzuholen. Normalerweise ist es einfacher, wenn man bereits beim Hausbau eine vertikale Nutzbarkeit in Betracht zieht, da bei der Planung des Hauses die Anforderungen an die Fenster, Türen, Treppen usw. berücksichtigt werden können.

Nicola

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Hi Nessio,

Ich habe mich als Architekt schon oft mit dem Bau von Stöckli auseinandergesetzt. Mein Rat ist, dass du deinen örtlichen Bauplanungsstellen deinen Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen einreichst, um den Prozess so schnell wie möglich abzuschliessen. Ich empfehle dir, auch zu erkunden, ob es in deinem Kanton ein Programm für erschwinglichen Wohnraum gibt. Unter bestimmten Umständen können Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Sie Ihr Stöckli zum Beispiel als Mietgebäude anbieten.

FWinkler


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