nicola_padinatos Geschrieben May 23, 2023 Melden Share Geschrieben May 23, 2023 Hallo zusammen! Ich habe ein Stück Land gefunden, das ich gerne erwerben würde. In den schriftlichen Unterlagen werden die Rahmenbedingungen aufgeführt: Zonenzuordnung: W2 Ausnützungsziffer: 0,35 Zulässige Geschosszahlen: 1 bis 2 Maximale Gebäudehöhe: 7,50 m Minimale Grünfläche: 40% Ich habe jedoch einige Fragen, die mir unklar sind: Wo finde ich eine Definition von Zone W2? Was beinhaltet die Ausnützungsziffer von 0,35 bei einem 600m2 grossen Land (Garage, Keller)? Was bedeutet eine maximale Gebäudehöhe von 7,50 m, wenn ich 2 Stockwerke bauen möchte? Ich verstehe nicht ganz, was die "Minimale Grünfläche" von 40% bedeutet, wenn ich insgesamt nur 210m2 bauen darf. Sind Einfahrt, Gartensitzplatz und eventueller Pool bereits abgezogen? Ich freue mich auf Eure Antworten! Liebe Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 23, 2023 Melden Share Geschrieben May 23, 2023 Hey Nicola, ich freue mich, dass du dich für die Details deines Grundstücks interessierst! Ich werde dir hier in aller Ausführlichkeit deine Fragen beantworten: 1. Zone W2 steht für Wohnzone. Diese Zone zeichnet sich dadurch aus, dass in der Regel eine dichte und intensive Bebauung erlaubt ist. Hier findet man oft Mehrfamilienhäuser oder Gewerbebetriebe. Das bedeutet für dein Grundstück, dass es sich in einer Zone befindet, in der du möglicherweise mehrere Wohneinheiten darauf errichten darfst. 2. Die Ausnützungsziffer gibt an, wie viel Prozent des Grundstücks bebaut werden darf. In deinem Fall beträgt die Ausnützungsziffer 0,35. Das bedeutet, dass du nur 35% deines Grundstücks bebauen darfst. Dein Grundstück hat eine Fläche von 600 m2, das heisst, dass du eine maximale Bebauungsfläche von 210 m2 hast. Dabei sind aber bereits etwaige Keller oder Garagen inkludiert. Aber Achtung: Die Regelungen für die Berechnung der Ausnützungsziffer können in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein. 3. Die maximale Gebäudehöhe bezieht sich in der Regel auf das höchste Geschoss deines Hauses. Dabei gibt es jedoch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Bei einem flachen Dach wie z.B. einem Flachdach ist die maximale Gebäudehöhe einfacher zu definieren, aber bei einem schrägen Dach kann es zu unterschiedlichen Ausnahmen und Sonderregelungen kommen. Bei deinem Grundstück gilt in der Regel, dass die Obergrenze der maximalen Gebäudehöhe bei etwa 3 Metern liegt, wenn du ein Dachgeschoss hast. Es zählt bei der Berechnung nicht als vollwertiges Geschoss. 4. Bei der "Minimalen Grünfläche" geht es darum, wie viel Fläche auf deinem Grundstück unbebaut bleiben muss. Hierfür gilt meistens, dass mindestens 40% des Grundstücks mit wasserdurchlässigem Boden bedeckt sein müssen. Diese Fläche darf nicht bebaut werden und muss frei zugänglich sein. Dabei zählen beispielsweise eine Einfahrt, ein Gartensitzplatz oder ein Pool nicht zur Grünfläche dazu. Dein Grundstück hat eine Fläche von 600 m2, das bedeutet, dass du mindestens 240 m2 als Grünfläche frei halten musst. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen. Liebe Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 23, 2023 Melden Share Geschrieben May 23, 2023 Hallo Nicola, Ich habe in letzter Zeit einige Erfahrungen mit dem Erwerb von Bauland gesammelt und kann dir Folgendes sagen: Die Ausnützungsziffer ist eine Kennziffer, die angibt, wie viel Prozent der Bodenfläche bebaut werden darf. Bei deinem Grundstück mit 600m2 und einem Wert von 0,35 darfst du eine maximale Bebauungsfläche von 210m2 planen. Wenn du ein Einfamilienhaus mit einem Keller und einem Obergeschoss baust, müsstest du beispielsweise für 100m2 im Erdgeschoss und ebenfalls 100m2 im Obergeschoss nur eine Bebauungsfläche von 140m2 planen. Auch bei der maximalen Gebäudehöhe gibt es Ausnahmen und Abweichungen, wenn es sich nicht um ein Vollgeschoss handelt. Hier würde ich dir empfehlen, direkt die Behörde zu kontaktieren und nachzufragen, was bei deinem Vorhaben möglich ist. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 23, 2023 Melden Share Geschrieben May 23, 2023 Hey Nicola, Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen, was die Ausnützungsziffer und die maximale Gebäudehöhe angeht. Allerdings möchte ich auf die "Minimale Grünfläche" eingehen und noch etwas hinzufügen. Wenn man beispielsweise vorhat, ein Pool zu bauen, zählt dieser - auch wenn er keine klassische Grünfläche ist - zur Gesamthöhe der bebauten Fläche, da er einen gewissen Teil des Grundstücks einnimmt. Ich empfehle dir, bei weiteren Fragen oder Unklarheiten direkt die zuständige Baubehörde zu kontaktieren, da es von Kanton zu Kanton und Gemeinde zu Gemeinde variieren kann. Du könntest auch auf der Website der Gemeinde nachlesen, ob es spezifische Vorgaben oder Einschränkungen gibt. Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...