FWinkler Geschrieben May 23, 2023 Melden Share Geschrieben May 23, 2023 Guten Tag allerseits, Ich hätte eine Frage bezüglich der Kostenübernahme für eine Stützmauer an der Grundstücksgrenze und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Weiss jemand, wer die Kosten für die Stützmauer tragen muss - die Person, deren Grundstück höher liegt oder derjenige, der das angrenzende Grundstück erwirbt? Oder gibt es spezifische Vorschriften bezüglich der Höhe? Ich freue mich auf Eure Antworten und danke im Voraus! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 23, 2023 Melden Share Geschrieben May 23, 2023 Hallo FWinkler, Normalerweise ist es in der Schweiz Aufgabe des Eigentümers des höher gelegenen Grundstücks, die Kosten für die Errichtung einer Stützmauer zu übernehmen. Dies wird auch im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 684) festgelegt. Auf der anderen Seite ist der Eigentümer des tiefer gelegenen Grundstücks berechtigt, die Stützmauer auf seinem Grundstück zu nutzen. Je nach Gemeinde können die Bestimmungen bezüglich der Höhe dieser Mauer jedoch unterschiedlich sein. Beispielsweise müssen in einigen Gemeinden Stützmauern in einem bestimmten Abstand zum Nachbargrundstück errichtet werden. Auch gibt es Regelungen in Bezug auf das Material, aus dem die Stützmauer gebaut werden muss oder die Art und Weise, wie sie errichtet werden sollte. Daher empfiehlt es sich, die Bauvorschriften Ihrer Gemeinde zu überprüfen oder einen professionellen Gutachter zu Rate zu ziehen. Ein Gutachter kann die site besuchen, die Situation beurteilen und somit helfen, genaue Informationen zu liefern. Doch was passiert, wenn die Stützmauer nicht korrekt gebaut wurde und dies zu Schäden führt? Wer haftet in diesem Fall? Ein Beispiel: Wenn das höhere Grundstück von einem privaten Eigentümer und das tiefere von einem Mieter gemietet wurde, ist der private Eigentümer des höher liegenden Grundstücks für Schäden verantwortlich, die durch eine unsachgemässe Errichtung der Mauer verursacht werden. Der Mieter ist lediglich verantwortlich, wenn er das höhere Grundstück gepachtet hat. Vertragsverhandlungen zwischen den Beteiligten erleichtern die Klärung möglicher Konflikte bereits im Vorfeld. Ein professioneller Gutachter kann den Besitzern auch helfen, die Ursache von Schäden an einer bereits bestehenden Stützmauer festzustellen oder Vorbeugungsmassnahmen zu ergreifen, wenn Veränderungen an der Umgebung geplant sind. Ich hoffe, ich konnte dir helfen. VG, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 23, 2023 Melden Share Geschrieben May 23, 2023 Hallo FWinkler, Ich kann Nessios Antwort nur zustimmen. Aber ich möchte hinzufügen, dass es auf die spezifischen Gegebenheiten ankommt. Zum Beispiel kann bei einem bereits bestehenden Gebäude an der Stützmauer eine grössere Belastung auftreten. In diesem Fall wäre es ratsam, speziellere Tests durchzuführen und einen professionellen Gutachter hinzuzuziehen. Vielleicht wäre es auch nützlich, ein Gespräch mit deinem Nachbarn zu führen, um Kosten und andere mögliche Anliegen zu diskutieren. Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 23, 2023 Melden Share Geschrieben May 23, 2023 Hallo Freunde! Ich möchte noch etwas ergänzen: Wenn die Arbeiten an der Stützmauer jedoch notwendig sind, um das angrenzende Grundstück vor Schäden oder Erosion zu schützen, muss der Eigentümer des tiefer gelegenen Grundstücks möglicherweise einen Teil der Kosten tragen. Dies hängt jedoch von den genauen Umständen ab und sollte geprüft werden, bevor man reagiert. Herzliche Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...