Swiss.Stephan Geschrieben May 23, 2023 Melden Share Geschrieben May 23, 2023 Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach Tipps und Ratschlägen zu einem Thema, das uns momentan beim Grundstückkauf beschäftigt: die Architekturverpflichtung. Wir haben ein Bauland gefunden, das unseren Anforderungen entspricht und auf dem wir ein Einfamilienhaus bauen möchten. Doch nun sehen wir, dass es eine Klausel gibt, die besagt, dass wir einen Architekten aus dem Kanton Zürich beauftragen müssen, um das Haus zu planen und zu bauen. Auf der Suche nach Informationen und Lösungen bin ich auf dieses Forum gestossen und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Meine spezifischen Fragen sind: Wie verpflichtend ist diese Klausel? Gibt es Möglichkeiten, sie aus dem Vertrag zu streichen? Wie gravierend sind die Folgen, wenn wir uns nicht an die Verpflichtung halten? Gibt es gesetzliche Grundlagen, die ich dazu heranziehen kann? Ich danke euch schon jetzt für jegliche Hilfe und Antworten, die ihr mir geben könnt. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 23, 2023 Melden Share Geschrieben May 23, 2023 Hallo Stephan, in der Schweiz ist eine Architektur- oder Planerverpflichtung durchaus üblich. Diese Klausel wird meistens in Kaufverträgen oder Grundbucheinträgen erwähnt und ist dementsprechend verbindlich. Wenn Sie eine Immobilie erwerben, die eine solche Klausel enthält, bedeutet das, dass Sie zu einem bestimmten Architekten oder Planer gebunden sind. Es ist jedoch möglich, vor dem Bauabschluss den Architekten zu wechseln, auch wenn eine solche Klausel vorliegt. Ich habe kürzlich eine Wohnung erworben, die eine Architekturverpflichtung beinhaltete. Aufgrund bestimmter Probleme mit dem Architekten musste ich mich jedoch für einen Wechsel entscheiden. Glücklicherweise konnte ich den Architekten durch einen anderen, den ich im Bekanntenkreis hatte, ersetzen. Das war aber nicht einfach, denn die Klausel war rechtlich bindend. Das wichtigste ist, den Kaufvertrag sorgfältig zu prüfen und alle Bestimmungen genau zu verstehen, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. Wenn Sie eine Änderung an der Klausel vornehmen möchten, müssen Sie eine Einigung mit der Verkaufspartei erzielen. In manchen Fällen lässt sich das jedoch nicht durchsetzen, weil die Klausel rechtsverbindlich ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie einen Architekten oder Planer finden können, der mit Ihrem Fall vertraut ist. Googeln Sie z.B. den Namen Ihres Wunsch-Architekten und prüfen Sie, ob er Mitglied der Architektenkammer ist. In einigen Kantonen gibt es eine Liste von Architekten und Planern, die in der Region tätig sind. Eine weitere Möglichkeit ist, Freunde oder Bekannte nach Empfehlungen zu fragen. Wenn Sie jedoch entscheiden, den Architekten zu wechseln, sollten Sie das vor Baubeginn klären, um teure und lange Gerichtsverfahren zu vermeiden. Abschliessend sollten Sie beachten, dass eine Architektur- und Planerverpflichtung zwar ungewöhnlich sein mag, aber in der Schweiz weit verbreitet ist und in vielen Fällen vorkommt. Der beste Weg, mit dieser Situation umzugehen, ist, sich vorher gründlich zu informieren, um den richtigen Architekten oder Planer zu finden und ggf. Änderungen an der Klausel zu verhandeln. Beste Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 23, 2023 Melden Share Geschrieben May 23, 2023 Hallo Stephan, ich habe zwar keine Erfahrung mit dieser Klausel, denke aber, dass das "Wegverhandeln" der Verpflichtungen im Vertrag schwierig sein könnte. Wenn allerdings die Verpflichtungen nicht eingehalten werden, könnte das im schlimmsten Fall zu Vertragsstrafen führen. Möglicherweise gibt es jedoch auch einen Kompromiss, indem Sie den Architekten aus dem Bekanntenkreis als Assistenz für den Architekten des Kanton Zürich einlagern. Dies kann auch eine gute Gelegenheit sein, Ihren Bekanntenkreis zu erweitern, indem Sie eine Zusammenarbeit mit Küstlern oder Bauunternehmern in der Gegend in Betracht ziehen. Ich hoffe, dass es hilft und alles wird gut für Sie laufen! Freundliche Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 23, 2023 Melden Share Geschrieben May 23, 2023 Hallo Stephan, Ich komme aus einer architektonischen Familie und weiss über die Wichtigkeit von Architekturverpflichtungen bei Grundstücken Bescheid. Es gibt viele Aspekte, in Betracht ziehen Sie sollten, bevor Sie verhandelnde Handlungen vornehmen. Wenn Sie beispielsweise Immobilien in einem Gebiet mit besonderer historischer oder kultureller Bedeutung erwerben, ist dies eine sehr häufige Regel. Sie wirkt als Schutz für das historische Erbe und gewährleistet, dass neue Gebäude auf den regionalen Baustil achten. In diesem Fall würde ich empfehlen, die Bedingungen der Verpflichtung sorgfältig zu lesen und zu verstehen, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen. Wenn Sie sich dennoch dazu entschliessen, auf dem Grundstück zu bauen, ohne einen Architekten aus dem Kanton Zürich zu beauftragen, sollten Sie sich der möglichen Folgen bewusst sein einschliesslich der möglichen finanziellen Strafen und der möglichen Stilllegung des Bauprojekts. Viele Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...