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Nessio

Baureglement Beschränkungen für Hanglage

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Baureglement für Hanglagenimmobilien in Zone WH. Laut der Reglementation in dieser Zone dürfen bergseitig nur ein Stockwerk bis zu 4.5 m gebaut werden, während auf der talseitigen ebene bis zu 2 Stockwerke bis zu 7.5 m erlaubt sind, mit einer Firsthöhe von 11 m.

Ich frage mich, ob das bergseitige Ein-Stockwerk-Gebäude unveränderlich ist, oder ob es Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Gebäudehöhe gibt. Wenn bergseitig das Erdgeschoss tiefer liegen würde und man dadurch die erlaubte Höhe von 4.5 m nicht überschreitet, darf man dann zwei Stockwerke hoch bauen? Oder ist immer nur ein Stockwerk auf dieser Seite erlaubt?

Ich wäre für Informationen dankbar.

Grüsse,

Nessio

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Hi Nessio,

Wenn du ein zweites Stockwerk zu deinem Gebäude hinzufügen willst, gibt es einige Dinge, die du berücksichtigen musst. Ein wichtiger Faktor ist das Baureglement, welches unterschiedlich interpretiert werden kann. Bergseitig ist es zum Beispiel nur erlaubt, eine Gebäudehöhe von 4.5 m für ein Stockwerk zu haben. Das bedeutet, dass ein zweites Stockwerk nicht ohne weiteres hinzugefügt werden darf, auch wenn es teilweise im Boden ausgestaltet wäre.

Wenn du dennoch eine zweite Etage zu deinem Gebäude hinzufügen möchtest, musst du ein fundiertes und gut formuliertes Baugesuch einreichen. Dieses sollte alle relevanten Informationen enthalten und den Vorschriften des Baureglements entsprechen. Eine genaue Beschreibung des geplanten zweiten Stockwerks sollte ebenfalls im Baugesuch enthalten sein. Wenn du alles korrekt einreichst, besteht die Möglichkeit, dass dein Baugesuch angenommen wird.

Ein Beispiel, wie du ein solches Baugesuch formulieren könntest:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich ein Baugesuch ein, um meinem Gebäude ein zweites Stockwerk hinzuzufügen. Ich bin mir bewusst, dass bergseitig eine Gebäudehöhe von nur 4.5 m für ein Stockwerk erlaubt ist. Dennoch möchte ich hiermit mein Vorhaben präsentieren und hoffe auf eine positive Entscheidung.

Das zweite Stockwerk soll eine Fläche von 100 m² haben und würde teilweise im Boden ausgestaltet werden, um die Anforderungen des Baureglements zu erfüllen. Die Höhe des zweiten Stockwerks soll 4 m betragen, um eine Gesamthöhe von 8.5 m für das Gebäude zu erreichen.

Ich habe alle notwendigen Planunterlagen beigelegt und hoffe, dass Sie meinem Vorhaben zustimmen werden.

Mit freundlichen Grüssen,

FWinkler

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Hi Nessio,

Das Verbot von mehr als einem Stockwerk an der bergseitigen Gebäudeseite kommt von der Notwendigkeit dieser Seite in die natürliche Topographie des Hangs eingebettet zu sein. Ein zweites Stockwerk ist deshalb zu hoch und würde; wenn es genehmigt wird, eine Lücke in die Hangseite reissen, die negative Auswirkungen auf die Topographie und das ökologische Gleichgewicht haben würde.

Gruss,

Nicola

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Hey Nessio,

Neben der ökologischen Bedeutung des ersten Stocks, denke ich, dass du die Kultur und Architektur des Bereichs berücksichtigen musst. Das erneute Aufleben der Hanghäuser hat wirklich Menschen aller Nationalitäten angezogen. Die Anziehungskraft dieser Häuser wurzelt in ihrer einzigartigen Umgebung und ihrer Modernität.

LG,

Stephan

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