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Nessio

Immobilienfinanzierung mit Liegenschaft als Eigenkapital

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Immobilienfinanzierung mit einer vorhandenen Liegenschaft als Eigenkapital. Angenommen, eine Liegenschaft, die zuvor den Grosseltern gehört hat, wird mir als Erbvorzug übergeben. Das Haus, das sich auf einem grossen Grundstück befindet und keine laufende Hypothek hat, muss jedoch kernsaniert oder abgerissen und neu gebaut werden. Meine Fragen sind folgende:

  • Kann ich die Liegenschaft selbst als Eigenkapital für das Bauvorhaben einsetzen, sofern mein jährliches Einkommen die Tragbarkeit der Hypothek gewährleistet?
  • Müssen trotzdem flüssige Mittel aufgebracht werden, wenn der Wert der Liegenschaft höher ist als die notwendigen Eigenmittel für die Finanzierung?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Wie kann man eine Liegenschaft als Eigenkapital für ein Bauvorhaben nutzen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um ein Bauvorhaben zu finanzieren. Eine davon ist die Nutzung der eigenen Liegenschaft als Eigenkapital. Das bedeutet, dass der Wert der Liegenschaft als Sicherheit für ein Beteiligungsdarlehen dient und somit als Eigenkapital für das Bauvorhaben genutzt werden kann.

Ein Beteiligungsdarlehen ist eine Form des Kredits, bei der der Darlehensnehmer Geld von einem Darlehensgeber erhält und dabei seine Vermögenswerte als Sicherheit für das Darlehen einsetzt. In diesem Fall dient die eigene Liegenschaft als Sicherheit für das Darlehen, das zur Finanzierung des Bauvorhabens genutzt wird.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Tragbarkeit der Hypothek gewährleistet sein muss, um die Liegenschaft als Eigenkapital zu nutzen. Wenn die Liegenschaft bereits belastet ist, d.h. eine Hypothek besteht, müssen zunächst die Hypothekenforderungen abgedeckt werden, bevor die Liegenschaft als Eigenkapital eingesetzt werden kann.

Der Wert der Liegenschaft wird in der Regel von einer unabhängigen Stelle geschätzt, um den tatsächlichen Wert zu bestimmen, der dann für die Eigenkapitalberechnung verwendet wird. Bei der Verwendung einer Liegenschaft als Eigenkapital werden in der Regel Zinsaufschläge fällig, um das höhere Risiko für den Darlehensgeber auszugleichen.

Ein Beispiel kann das Verfahren verdeutlichen:

Angenommen, der Wert der Liegenschaft beträgt CHF 700'000,00 und das Eigenkapital, das für den Bau des neuen Hauses erforderlich ist, beträgt CHF 300'000,00. In diesem Fall könnte die Liegenschaft als Eigenkapital eingesetzt werden, da der Wert der Liegenschaft höher ist als die benötigten Eigenmittel für das Bauvorhaben. Allerdings müssen immer noch flüssige Mittel in Höhe von CHF 300'000,00 aufgebracht werden, um das Bauvorhaben zu finanzieren.

Insgesamt bietet die Nutzung der eigenen Liegenschaft als Eigenkapital für ein Bauvorhaben eine interessante Möglichkeit, um die Finanzierung zu sichern. Allerdings ist es wichtig, alle Faktoren zu berücksichtigen und die Tragbarkeit der Hypothek zu gewährleisten, um das höhere Risiko für den Darlehensgeber zu minimieren.

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Moin Nessio,

um deine zweite Frage zu beantworten, ja, auch wenn der Wert der Liegenschaft höher als die notwendigen Eigenmittel für dein Bauvorhaben ist, musst du in der Regel immer noch flüssige Mittel bereitstellen. Es gibt zwar einige Banken, die ein Beteiligungsdarlehen auf der Basis einer Liegenschaft als alleinige Sicherheit anbieten, aber dies ist selten und normalerweise nur bei sehr guten Krediten und einer hohen Benotung durch die Bank möglich.

Die meisten Banken würden immer noch einen gewissen Prozentsatz an flüssigen Mitteln für ein Bauvorhaben verlangen. Dies liegt wahrscheinlich daran, dass es beim Bau irgendwelche unvorhergesehenen Kosten gibt, die zusätzliche flüssige Mittel erfordern können.

Hoffentlich konnte ich dir helfen.

Liebe Grüsse,

Stephan

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Salut Nessio, da ich das Thema interessant finde, möchte ich noch eine zusätzliche Sache hinzufügen. Wenn du diese Liegenschaft später verkaufen möchtest, würde es sich lohnen, darauf zu achten, wie viel Eigenkapital du in das Beteiligungsdarlehen gesteckt hast. Je mehr Eigenkapital du eingebracht hast, desto geringer wird dein prozentualer Anteil am Verkaufserlös sein, da zuerst der Darlehensbetrag getilgt wird.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Verwendung einer Liegenschaft als Eigenkapital gut zu überlegen und, falls möglich, nur so viel Eigenkapital wie unbedingt nötig in das Beteiligungsdarlehen zu investieren.

Viele Grüsse, FWinkler

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