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Swiss.Stephan

Teuerung der GU nach Bauvertragsunterschrift wegen Ukraine-Krieg

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Ich habe vor einiger Zeit mit einer Generalunternehmerfirma (GU) einen Vertrag für den Bau meines Hauses unterschrieben. Nur einen Monat später erhielt ich einen Brief, in dem es um die Teuerung der Baumaterialien wegen des Ukraine-Kriegs ging.

In unserem Vertrag wurde ein Globalpreis festgelegt, damit wir nicht jedes Jahr mit erhöhten Preisen konfrontiert werden. Unser Architekt riet uns deshalb auch, schnell zu unterschreiben, damit wir von der jährlichen Teuerung verschont bleiben. Doch jetzt habe ich erfahren, dass die Kosten aufgrund des Kriegs steigen könnten.

In dem Brief, den ich erhielt, wird auf den Artikel 373 Absatz 2 des Obligationenrechts hingewiesen, der sich auf ausserordentliche Umstände bezieht. Ich habe mehrere Anwälte kontaktiert, aber das ist ein schwierig zu definierender Begriff.

Ich bin der Meinung, dass die Kostensteigerung aufgrund des Ukraine-Konflikts vom Bauunternehmen übernommen werden sollte. Schliesslich gibt es auch vom Bundesamt für Statistik jährlich Indexsteigerungen, die berücksichtigt werden müssen. Aber das Unternehmen scheint das anders zu sehen.

Was denkt ihr darüber? Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie geht ihr mit der Situation um?

Beste Grüsse,

Stephan

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Hallo Stephan,

es tut mir leid zu hören, dass du mit einem ähnlichen Problem konfrontiert bist wie mein Schwiegervater vor ein paar Jahren. Damals hatte er einen Vertrag mit einem GU-Unternehmen abgeschlossen und kam leider auch in die Situation, dass die Kosten plötzlich anstiegen.

Wir entschieden uns damals, ihm eine Baupreisversicherung zu besorgen. Diese Versicherung deckt nicht nur Kostenanstiege ab, sondern schützt auch vor Verzögerungen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen. Das machte uns das Leben wesentlich einfacher, da wir uns keine Gedanken mehr um ungeplante Kosten oder Zeitverzögerungen machen mussten.

Um das Ganze besser zu erklären, möchte ich dir ein paar Beispiele nennen. So könnte zum Beispiel schlechtes Wetter die Bauarbeiten verzögern, was zu zusätzlichen Kosten führen könnte. Ausserdem gibt es oft ungeplante Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Materialien oder der Durchführung von Arbeiten, die wiederum zusätzliche Kosten verursachen. Mit einer Baupreisversicherung wärst du jedoch in solchen Situationen abgesichert und müsstest dir keine Sorgen machen.

Die Versicherung wäre also eine gute Option für dich, vor allem wenn du Verträge mit GU-Unternehmen abschliesst. Es ist immer besser, auf Nummer sicher zu gehen und sich gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern, um später nicht in eine finanzielle Notlage geraten zu müssen.

Ich hoffe, ich konnte dir mit meinen Erfahrungen und den genannten Beispielen helfen. Wenn du weitere Informationen brauchst, stehe ich gerne zur Verfügung.

Beste Grüsse,

FWinkler

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Hey Stephan,

das ist wirklich kein schönes Szenario. Leider ist es so, dass Unternehmen, die wie in diesem Fall mit einem Globalpreis arbeiten, oft ihre eigenen Klauseln und Bedingungen haben, die auch für die ausserordentlichen Umstände gelten.

Von daher solltest du den Vertrag noch einmal genau prüfen, ob es bestimmte Regeln gibt, wie mit solchen Ereignissen umgegangen werden soll. Vielleicht gibt es auch eine Möglichkeit, einen zusätzlichen Deal auszuhandeln, damit das Unternehmen sich an der Kostensteigerung beteiligt.

Liebe Grüsse,

Nessio

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Hallo Stephan,

es ist verständlich, dass du glaubst, dass das Bauunternehmen die Teuerung übernehmen sollte. Aber ich bin mir nicht sicher, ob das Unternehmen aufgrund der jährlichen Indexsteigerungen wirklich damit rechnen konnte, dass die Preise so rapide steigen werden, und ob es das in den Kosten bereits berücksichtigt hat.

Tatsächlich gibt es viele Umstände, die in einem derartigen Szenario berücksichtigt werden können, zum Beispiel der Währungswechselkurs oder die Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Materialien. In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass das Unternehmen diese Kosten, die über den normalen Indexsteigerungen liegen, an dich weitergeben muss. Klarheit kann da wohl nur ein Anwalt verschaffen.

Viele Grüsse,

Nicola

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